Scheidungsablauf in Deutschland: Der komplette Leitfaden für Ihre Scheidung
Was Sie über den Scheidungsablauf wissen sollten
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern wirft auch viele rechtliche Fragen auf. Wie läuft eine Scheidung in Deutschland ab? Welche Schritte sind notwendig? Und wie lange dauert das Verfahren? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen den gesamten Scheidungsablauf – von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Mit fundiertem Fachwissen und praktischen Tipps unterstützen wir Sie dabei, gut vorbereitet durch diese schwierige Phase zu gehen und Ihre Rechte zu wahren.

[fs-toc-h2]1. Das Trennungsjahr: Der erste Schritt zur Scheidung
Warum ist das Trennungsjahr notwendig?
Der Scheidungsablauf in Deutschland beginnt mit dem Trennungsjahr. Nach § 1566 BGB müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Dieses Trennungsjahr dient dazu sicherzustellen, dass die Ehe wirklich gescheitert ist und keine Versöhnung mehr möglich erscheint. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit, die beiden Partnern die Möglichkeit gibt, ihre Entscheidung zu überdenken.
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem mindestens ein Ehepartner den Entschluss zur Trennung deutlich macht und keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Wichtig: Sie müssen nicht zwingend aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb der Ehewohnung ist möglich, wenn Sie getrennte Schlafzimmer nutzen, keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen und keine Versorgungsleistungen füreinander erbringen.
Praxistipp: Dokumentieren Sie das genaue Trennungsdatum schriftlich. Dies kann später bei Gericht als Nachweis dienen. Eine gemeinsame Notiz oder eine schriftliche Mitteilung an den Ehepartner sind empfehlenswert.
Ausnahme: Härtefallscheidung
In Ausnahmefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB ist möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner unzumutbar ist. Gründe hierfür können sein:
- Häusliche Gewalt und Misshandlung
- Schwere Bedrohungen oder Stalking
- Alkohol- oder Drogensucht mit Gefährdung der Familie
- Schwere Beleidigungen oder Demütigungen
Die Beweislast liegt beim Antragsteller. Ärztliche Atteste, polizeiliche Anzeigen oder Zeugenaussagen sind erforderlich. Mehr zu den Voraussetzungen einer Scheidung erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
- Wohnsituation klären: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
- Trennungsunterhalt prüfen: Haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung?
- Versicherungen anpassen: Krankenversicherung, Haftpflicht und andere Policen überprüfen
- Konten trennen: Gemeinsame Konten auflösen oder umwandeln
- Unterlagen sammeln: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise
- Beratung einholen: Frühzeitiger Kontakt zu einem Fachanwalt für Familienrecht kann spätere Probleme vermeiden
- Kinderbetreuung regeln: Vorläufige Vereinbarungen zu Sorgerecht und Umgangsrecht treffen
Hinweis: Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft später das Scheidungsverfahren. Eine einvernehmliche Scheidung spart nicht nur Kosten, sondern auch Nerven.
[fs-toc-h2]2. Die Beauftragung eines Scheidungsanwalts: Anwaltszwang in Deutschland
Warum benötigen Sie einen Anwalt?
In Deutschland besteht für Scheidungsverfahren Anwaltszwang nach § 114 FamFG. Das bedeutet: Der Scheidungsantrag kann nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Eine Scheidung ohne anwaltliche Vertretung ist nicht möglich. Dies soll sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden und Ihre Interessen professionell vertreten sind.
Einvernehmliche Scheidung: Ein Anwalt für beide Partner?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann theoretisch ein Anwalt ausreichen. Juristisch vertritt dieser Anwalt jedoch nur den Antragsteller, während der andere Ehepartner lediglich der Scheidung zustimmt. Dies ist die kostengünstigste Variante. Sobald jedoch Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung besteht, sollte jeder Partner einen eigenen Anwalt beauftragen.
Wichtig: Die Wahl des richtigen Anwalts ist entscheidend. Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht in Essen und Umgebung kennt sich mit allen Aspekten des Scheidungsrechts aus und kann Sie optimal beraten.
Was kostet ein Scheidungsanwalt?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Verfahrenswert. Dieser berechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner plus Vermögenswerten. Für eine erste Orientierung können Sie unseren Kostenratgeber zur Scheidung nutzen.
[fs-toc-h2]3. Der Scheidungsantrag: So wird die Scheidung eingereicht
Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?
Der Scheidungsantrag kann etwa 10 bis 11 Monate nach der Trennung eingereicht werden, auch wenn das Trennungsjahr noch nicht vollständig abgelaufen ist. Grund: Zwischen Antragstellung und Scheidungstermin vergehen in der Regel mehrere Monate. Beim Scheidungstermin selbst muss das Trennungsjahr dann vollständig sein.
Ausnahme: Bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe muss das Trennungsjahr bereits bei Antragstellung vollständig abgelaufen sein.
Was enthält der Scheidungsantrag?
Der Scheidungsantrag wird vom beauftragten Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gemeinsamen Wohnort oder am Wohnort des Antragsgegners. Der Antrag enthält:
- Personalien beider Ehepartner
- Datum und Ort der Eheschließung
- Angaben zu gemeinsamen Kindern
- Zeitpunkt der Trennung
- Begründung des Scheiterns der Ehe
Benötigte Unterlagen:
- Heiratsurkunde im Original
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Einkommensnachweise (für Verfahrenswert und Versorgungsausgleich)
- Gegebenenfalls Nachweise über Vermögen
Zustellung des Scheidungsantrags
Nach Einreichung stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Der Antragsgegner hat nun die Möglichkeit, zum Antrag Stellung zu nehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht eine schriftliche Zustimmung aus.
[fs-toc-h2]4. Der Versorgungsausgleich: Rentenansprüche fair aufteilen
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner ausgeglichen. Ziel ist es, beide Ehepartner nach der Scheidung in Bezug auf ihre Altersvorsorge gleichzustellen.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Das Familiengericht fordert automatisch Auskünfte von allen Versorgungsträgern (gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Altersvorsorge) an. Beide Ehepartner müssen Fragebögen ausfüllen und alle Rentenanwartschaften offenlegen. Die Versorgungsträger übermitteln dann die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche an das Gericht.
Achtung: Die Einholung dieser Auskünfte kann mehrere Monate dauern und ist oft der Hauptgrund für längere Verfahrensdauern.
Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, bei kurzen Ehen (unter 3 Jahren) oder durch notarielle Vereinbarung kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Dies sollte jedoch gut überlegt sein, da es erhebliche finanzielle Auswirkungen im Alter haben kann. Eine Beratung durch einen erfahrenen Familienrechtler ist hier unerlässlich.
gangslage: Ehepaar Schmidt war 15 Jahre verheiratet (Mai 2010 bis Mai 2025)
Erworbene Rentenanwartschaften während der Ehe:
Herr Schmidt:
- Gesetzliche Rente: 450 EUR/Monat
- Betriebsrente: 200 EUR/Monat
- Gesamt: 650 EUR/Monat
Frau Schmidt:
- Gesetzliche Rente: 250 EUR/Monat
- Keine Betriebsrente
- Gesamt: 250 EUR/Monat
Berechnung des Ausgleichs:
- Differenz ermitteln: 650 EUR - 250 EUR = 400 EUR
- Hälftige Teilung: 400 EUR geteilt durch 2 = 200 EUR
- Ergebnis: Frau Schmidt erhält 200 EUR von den Rentenanwartschaften des Herrn Schmidt übertragen
Wichtig: Der Ausgleich erfolgt direkt zwischen den Versorgungsträgern. Es fließt kein Geld während der Scheidung, sondern die Rentenansprüche werden umgebucht.
[fs-toc-h2]5. Der Scheidungstermin: So läuft die Gerichtsverhandlung ab
Wann findet der Scheidungstermin statt?
Nachdem alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, setzt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne komplizierte Folgesachen dauert dies meist 6 bis 9 Monate nach Antragstellung. Bei streitigen Verfahren kann es deutlich länger dauern.
Was passiert beim Scheidungstermin?
Der Scheidungstermin findet in der Regel im Sitzungssaal des Familiengerichts statt. Beide Ehepartner müssen persönlich anwesend sein – eine Vertretung ist nicht möglich. Der Ablauf:
- Aufruf der Sache: Die Beteiligten werden in den Sitzungssaal gerufen
- Personalienfeststellung: Der Richter prüft die Ausweise und die Heiratsurkunde
- Anhörung der Ehegatten: Der Richter befragt beide Partner einzeln zum Trennungszeitpunkt und zum Scheitern der Ehe
- Versorgungsausgleich: Besprechung und Festsetzung der Rentenaufteilung
- Verkündung des Beschlusses: Der Richter verkündet den Scheidungsbeschluss
Bei einvernehmlichen Scheidungen dauert der Termin meist nur 10 bis 15 Minuten. Bei streitigen Verfahren können mehrere Stunden oder sogar mehrere Termine notwendig sein.
Muss ich Angst vor dem Gerichtstermin haben?
Nein! Der Richter ist neutral und führt Sie durch das Verfahren. Ihr Anwalt steht Ihnen zur Seite. Die Fragen sind standardisiert und dienen nur der formalen Feststellung des Sachverhalts. Wenn Sie ehrlich antworten, kann nichts schiefgehen.
[fs-toc-h2]6. Rechtskraft der Scheidung: Wann sind Sie offiziell geschieden?
Wann wird die Scheidung rechtskräftig?
Mit der Verkündung des Scheidungsbeschlusses im Gerichtstermin ist die Scheidung zunächst noch nicht rechtskräftig. Es beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist ab Zustellung des schriftlichen Beschlusses. Innerhalb dieser Frist können beide Ehepartner Beschwerde einlegen.
Rechtskraft durch Verzicht: Beide Ehepartner können bereits im Scheidungstermin auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten. In diesem Fall wird die Scheidung sofort rechtskräftig – Sie sind ab diesem Moment offiziell geschieden.
Was bedeutet die Rechtskraft?
Mit Rechtskraft der Scheidung:
- Ist die Ehe endgültig aufgelöst
- Endet die Pflicht zum Trennungsunterhalt (es kann aber nachehelicher Unterhalt entstehen)
- Können Sie wieder heiraten
- Ändert sich unter Umständen Ihr Erbrecht
- Wird der Zugewinnausgleich fällig (falls nicht bereits geregelt)
Den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss sollten Sie gut aufbewahren – er wird für eine neue Eheschließung, Rentenangelegenheiten und andere rechtliche Vorgänge benötigt.
[fs-toc-h2]7. Scheidungskosten: Was kostet eine Scheidung in Deutschland?
Zusammensetzung der Scheidungskosten
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich hauptsächlich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner ergibt. Hinzu kommen 5% des Vermögens (nach Abzug von Freibeträgen) und 10% des Verfahrenswerts pro Rentenanwartschaft beim Versorgungsausgleich.
Mindestverfahrenswert: Auch bei geringem Einkommen beträgt der Verfahrenswert mindestens 4.000 Euro (3.000 Euro für die Scheidung plus 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich).
Kostenbeispiel für eine einvernehmliche Scheidung
Ausgangssituation:
- Partner A: 2.000 EUR netto/Monat
- Partner B: 3.000 EUR netto/Monat
- Quartalseinkommen: 15.000 EUR
- Kein nennenswertes Vermögen
- Versorgungsausgleich mit 2 Anwartschaften: +1.500 EUR
Verfahrenswert: 16.500 EUR
Kosten:
- Gerichtskosten: ca. 542 EUR (werden hälftig geteilt)
- Anwaltskosten (1 Anwalt): ca. 2.196 EUR
- Gesamtkosten: ca. 2.738 EUR
Bei zwei Anwälten (streitige Scheidung) verdoppeln sich die Anwaltskosten auf ca. 4.392 EUR, die Gesamtkosten lägen dann bei etwa 4.934 EUR.
Detaillierte Informationen zur Aufteilung der Scheidungskosten finden Sie in unserem Spezialratgeber.
Verfahrenskostenhilfe: Unterstützung bei geringem Einkommen
Wenn Sie die Scheidungskosten nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe). Das Gericht übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise. Die Bewilligung hängt von Ihrem Einkommen, Vermögen und der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen ab.
Der Antrag muss zusammen mit dem Scheidungsantrag gestellt werden und erfordert eine detaillierte Offenlegung Ihrer finanziellen Verhältnisse.
[fs-toc-h2]8. Scheidungsfolgen: Was muss noch geregelt werden?
Folgesachen bei der Scheidung
Neben der eigentlichen Scheidung und dem Versorgungsausgleich gibt es weitere wichtige Punkte, die geregelt werden müssen:
Unterhalt:
- Trennungsunterhalt (während des Trennungsjahres)
- Nachehelicher Unterhalt (nach der Scheidung)
- Kindesunterhalt
Mehr Informationen zu Unterhaltsansprüchen finden Sie in unseren Ratgebern zu Unterhalt nach Scheidung und Unterhaltsvorschuss.
Zugewinnausgleich: Bei Zugewinngemeinschaft (Regelfall) wird das während der Ehe erworbene Vermögen hälftig geteilt. Details zur Vermögensaufteilung bei Scheidung erläutern wir ausführlich in unserem Spezialratgeber.
Sorgerecht und Umgangsrecht: Bei gemeinsamen Kindern müssen Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht geklärt werden. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung in der Regel bestehen.
Ehewohnung: Die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie oder Mietwohnung muss geregelt werden – wer bleibt, wer geht?
Scheidungsfolgenvereinbarung
Idealerweise einigen sich die Ehepartner außergerichtlich auf alle Scheidungsfolgen und lassen diese in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich und spart Kosten. Ein Notar kann dabei helfen, eine ausgewogene und rechtssichere Vereinbarung zu treffen.
[fs-toc-h2]9. FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Scheidung
Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland?
Die Dauer einer Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Einvernehmliche Scheidung: 6 bis 9 Monate nach Antragstellung
- Mit Versorgungsausgleich: 5 bis 12 Monate (je nach Bearbeitungszeit der Rentenversicherungsträger)
- Streitige Scheidung mit Folgesachen: 1 bis 3 Jahre oder länger
Die häufigste Ursache für Verzögerungen ist die Kontenklärung beim Versorgungsausgleich. Tipp: Stellen Sie bereits während des Trennungsjahres einen Kontenklärungsantrag bei der Rentenversicherung, um Zeit zu sparen.
Kann man sich auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
Ja, eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr ist in Ausnahmefällen möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner unzumutbar ist. Gründe können sein:
- Häusliche Gewalt und Misshandlungen
- Schwere Alkohol- oder Drogenprobleme
- Ehebruch mit besonders verletzenden Umständen
- Schwere Bedrohungen
Die Beweislast liegt beim Antragsteller. Sie benötigen überzeugende Nachweise wie ärztliche Atteste, Polizeiberichte oder Zeugenaussagen.
Was passiert, wenn mein Partner der Scheidung nicht zustimmt?
Wenn ein Partner der Scheidung nach einem Jahr Trennung nicht zustimmt, kann das Gericht trotzdem die Scheidung aussprechen, wenn es vom Scheitern der Ehe überzeugt ist. Nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert – dann ist keine Zustimmung mehr erforderlich.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Grundsätzlich trägt nach § 150 FamFG jeder Ehepartner die Scheidungskosten zur Hälfte. Die Gerichtskosten werden automatisch hälftig aufgeteilt. Jeder trägt die Kosten seines eigenen Anwalts. Bei einvernehmlichen Scheidungen mit nur einem Anwalt können Sie die Kosten frei untereinander aufteilen. Mehr Details zur Kostenaufteilung erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Können wir während der Trennung wieder zusammenziehen?
Ja, Versöhnungsversuche sind möglich. Kurze Versöhnungsphasen (bis zu 3 Monate) unterbrechen das Trennungsjahr nicht. Dauert der Versuch länger, beginnt das Trennungsjahr jedoch von vorne. Dokumentieren Sie solche Phasen, um später keine Unklarheiten zu haben.
[fs-toc-h2] Fazit: Gut vorbereitet durch die Scheidung
Eine Scheidung ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der gut vorbereitet werden sollte. Der Ablauf folgt klaren gesetzlichen Vorgaben: Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Versorgungsausgleich, Gerichtstermin und Rechtskraft. Je besser Sie sich informieren und je einvernehmlicher Sie Lösungen finden, desto schneller, kostengünstiger und weniger belastend verläuft Ihre Scheidung. Professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht ist dabei unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Bongard steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Betreuung zur Seite – von der ersten Beratung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
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Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.