Einvernehmliche Scheidung in Deutschland: Ablauf, Voraussetzungen und Kosten der friedlichen Trennung
Scheidung einvernehmlich: Der Weg zur unkomplizierten Trennung ohne Streit
Eine einvernehmliche Scheidung bietet Paaren die Möglichkeit, ihre Ehe friedlich und kostengünstig zu beenden. Wenn beide Partner sich über alle wichtigen Aspekte der Trennung einig sind, können sie den Scheidungsprozess erheblich vereinfachen und sowohl Zeit als auch Geld sparen. Dieser Artikel erklärt Ihnen umfassend, wie eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile diese Form der Trennung bietet.

[fs-toc-h2]1. Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung bezeichnet ein Scheidungsverfahren, bei dem sich beide Ehepartner über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind. Dies umfasst Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich. Im Gegensatz zur streitigen Scheidung müssen keine umfangreichen Beweise geführt oder langwierige Verhandlungen geführt werden.
Bei einer friedlichen Scheidung reicht es aus, wenn einer der Ehepartner den Scheidungsantrag stellt, während der andere Ehepartner lediglich der Scheidung zustimmt. Das Gericht prüft dann nur noch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, insbesondere ob das Trennungsjahr eingehalten wurde.
Die Vorteile einer Scheidung ohne Streit liegen auf der Hand: Das Verfahren ist schneller, günstiger und emotional weniger belastend für alle Beteiligten, insbesondere für gemeinsame Kinder. Zudem bleibt die Privatsphäre besser geschützt, da keine detaillierten Auseinandersetzungen vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Einvernehmliche Scheidung:
- Dauer: 3-6 Monate
- Kosten: Niedrig (nur ein Anwalt nötig)
- Emotionale Belastung: Gering
- Gerichtstermine: Ein Termin ausreichend
- Scheidungsfolgen: Vorab einvernehmlich geklärt
Streitige Scheidung:
- Dauer: 12-24 Monate oder länger
- Kosten: Hoch (beide Partner benötigen Anwalt)
- Emotionale Belastung: Sehr hoch
- Gerichtstermine: Mehrere Termine erforderlich
- Scheidungsfolgen: Oft langwierige Gerichtsverfahren
Eine unkomplizierte Scheidung ermöglicht es beiden Partnern, sich auf ihre Zukunft zu konzentrieren, anstatt in langwierigen Rechtsstreitigkeiten gefangen zu sein. Die Kinder leiden deutlich weniger unter der Trennung, wenn ihre Eltern kooperativ und respektvoll miteinander umgehen.
Praktischer Tipp: Führen Sie bereits vor der Antragstellung ausführliche Gespräche mit Ihrem Ehepartner über alle Scheidungsfolgen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nur dann möglich, wenn wirklich alle Punkte geklärt sind.
[fs-toc-h2]2. Voraussetzungen für eine Scheidung einvernehmlich
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Grundlage bildet das Trennungsjahr nach § 1566 BGB. Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Getrennt leben bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Partner diese auch nicht wiederherstellen möchte.
Das Trennungsjahr kann auch dann als erfüllt gelten, wenn die Ehepartner noch in derselben Wohnung leben, aber getrennte Haushalte führen. Wichtig ist, dass sie keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen, getrennt schlafen und ihre Wäsche getrennt waschen. Eine kurzzeitige Versöhnung von maximal drei Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht.
Darüber hinaus müssen sich beide Ehepartner über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig sein. Eine friedliche Scheidung ist nur möglich, wenn keine strittigen Punkte mehr offen sind. Sollten Sie sich bei einzelnen Aspekten nicht einigen können, empfiehlt es sich, zunächst eine Mediation zu versuchen, bevor das Scheidungsverfahren eingeleitet wird.
Unterhaltsfragen klären:
- Höhe des Ehegattenunterhalts bestimmen
- Dauer der Unterhaltszahlung festlegen
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen
- Dynamische Anpassung (Indexierung) vereinbaren
- Befristung oder Begrenzung des Unterhalts
Sorgerecht und Umgangsrecht regeln:
- Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht entscheiden
- Aufenthaltsbestimmungsrecht festlegen
- Umgangszeiten detailliert planen
- Ferienregelungen und Feiertage aufteilen
- Informationsrechte des umgangsberechtigten Elternteils
Vermögensaufteilung organisieren:
- Zugewinnausgleich berechnen lassen
- Hausrat gerecht aufteilen
- Immobilien bewerten und Nutzung regeln
- Gemeinsame Schulden und Kredite aufteilen
- Bankkonten und Versicherungen trennen
Die vereinfachte Scheidung setzt voraus, dass beide Partner ehrlich und transparent über ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse informieren. Verschweigt ein Partner wesentliche Vermögenswerte, kann dies später zu Nachforderungen oder sogar zur Anfechtung der Scheidungsvereinbarung führen.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie sich einig sind, müssen Sie trotzdem einen Anwalt beauftragen. Der Anwaltszwang gilt auch bei einvernehmlichen Scheidungen, wobei aber nur ein Ehepartner einen Anwalt benötigt.
[fs-toc-h2]3. Wie läuft eine Scheidung ohne Streitigkeiten ab?
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung folgt einem klaren, strukturierten Verfahren. Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht durch einen der Ehepartner. Dieser Anwalt stellt dann den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht.
Das zuständige Familiengericht ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute. Nach Eingang des Scheidungsantrags wird der andere Ehepartner vom Gericht über den Antrag informiert und aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung erklärt er einfach seine Zustimmung zur Scheidung.
Das Gericht prüft anschließend die Scheidungsvoraussetzungen und führt bei Ehen, die länger als drei Jahre bestanden haben, automatisch den Versorgungsausgleich durch. Hierfür werden die jeweiligen Rentenversicherungsträger um Auskunft über die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche gebeten.
Phase 1: Vorbereitungsphase (1-2 Monate)
- Ablauf des Trennungsjahres abwarten
- Alle Scheidungsfolgen einvernehmlich klären
- Qualifizierten Scheidungsanwalt beauftragen
- Erforderliche Unterlagen vollständig zusammenstellen
- Verfahrenswert für Kostenschätzung ermitteln
Phase 2: Antragsphase (3-4 Wochen)6. Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen7. Gerichtskosten-Vorschuss zahlen8. Zustellung des Antrags an den anderen Ehepartner9. Zustimmungserklärung des Antragsgegners10. Auskünfte für Versorgungsausgleich einholen
Phase 3: Gerichtsverfahren (4-8 Wochen)11. Scheidungstermin vom Gericht anberaumen12. Versorgungsausgleich durch Gericht prüfen lassen13. Persönliches Erscheinen beider Ehepartner im Gerichtstermin14. Scheidungsbeschluss durch den Familienrichter15. Rechtskraft nach Ablauf der Rechtsmittelfrist
Der eigentliche Scheidungstermin ist bei einer schnellen Scheidung meist nur eine Formsache. Beide Ehepartner müssen persönlich vor Gericht erscheinen. Der Familienrichter prüft die Identität der Parteien, stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Fragen zur Trennung und zum Trennungsjahr und verkündet dann den Scheidungsbeschluss.
Beachten Sie: Der Scheidungsbeschluss wird erst nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Erst dann sind Sie rechtlich geschieden und können beispielsweise wieder heiraten.
[fs-toc-h2]4. Was kostet eine günstige Scheidung?
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind deutlich überschaubarer als bei einer streitigen Scheidung und setzen sich hauptsächlich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner und dem vorhandenen Vermögen berechnet.
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet und sind bundesweit einheitlich. Sie umfassen die Kosten für das Scheidungsverfahren selbst sowie gegebenenfalls für den Versorgungsausgleich. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können je nach Aufwand und Vereinbarung variieren.
Ein wesentlicher Kostenvorteil der Scheidung in Deutschland liegt darin, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragen muss. Der andere kann auf eine eigene anwaltliche Vertretung verzichten, wenn keine Interessenkonflikte bestehen und alle Punkte einvernehmlich geregelt sind.
Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro:
- Gerichtskosten Scheidung: 294 Euro
- Gerichtskosten Versorgungsausgleich: 60 Euro
- Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr): 436 Euro
- Auslagenpauschale: 20 Euro
- Umsatzsteuer (19%): 87 Euro
- Gesamtkosten: ca. 1.897 Euro
Bei einem Verfahrenswert von 20.000 Euro:
- Gerichtskosten Scheidung: 456 Euro
- Gerichtskosten Versorgungsausgleich: 90 Euro
- Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr): 852 Euro
- Auslagenpauschale: 20 Euro
- Umsatzsteuer (19%): 166 Euro
- Gesamtkosten: ca. 2.584 Euro
Bei einem Verfahrenswert von 40.000 Euro:
- Gerichtskosten Scheidung: 870 Euro
- Gerichtskosten Versorgungsausgleich: 174 Euro
- Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr): 1.684 Euro
- Auslagenpauschale: 20 Euro
- Umsatzsteuer (19%): 324 Euro
- Gesamtkosten: ca. 4.072 Euro
Bei einer unkomplizierten Scheidung können Sie zusätzlich Kosten sparen, indem Sie den Versorgungsausgleich ausschließen, falls die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat oder beide Partner darauf verzichten. Auch eine Online-Scheidung über spezialisierte Kanzleien kann kostengünstiger sein.
Praktischer Tipp: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe). Bei geringem Einkommen können die Scheidungskosten vom Staat übernommen oder in Raten gezahlt werden.
[fs-toc-h2]5. Vorteile einer Scheidung ohne Gerichtsstreit
Eine Scheidung ohne Gerichtsstreit bietet erhebliche Vorteile gegenüber einem streitigen Scheidungsverfahren. Diese Vorteile wirken sich nicht nur finanziell aus, sondern haben auch positive Auswirkungen auf das emotionale Wohlbefinden aller Beteiligten und die zukünftige Beziehung der Ex-Partner.
Der offensichtlichste Vorteil sind die deutlich geringeren Kosten. Da nur ein Scheidungsanwalt benötigt wird und das Verfahren wesentlich schneller abgewickelt wird, können Sie im Vergleich zu einer streitigen Scheidung mehrere tausend Euro sparen. Diese Ersparnis können Sie sinnvoller für Ihren Neuanfang verwenden.
Die erhebliche Zeitersparnis ist ein weiterer entscheidender Vorteil. Während streitige Scheidungsverfahren oft Jahre dauern und sich über mehrere Gerichtsinstanzen hinziehen können, ist eine vereinfachte Scheidung meist innerhalb von drei bis sechs Monaten rechtskräftig abgeschlossen.
Konkrete Vorteile im Überblick:
- Kosteneinsparung von 50-70% gegenüber streitiger Scheidung
- Zeitersparnis durch schnellere Verfahrensabwicklung
- Erheblich geringere emotionale und psychische Belastung
- Besserer Schutz der Privatsphäre
- Weniger Stress für gemeinsame Kinder
- Möglichkeit einer respektvollen Trennung
- Grundlage für eine kooperative Beziehung als getrennte Eltern
Besonders wichtig ist die deutlich geringere emotionale Belastung für alle Familienmitglieder. Langwierige Gerichtsverfahren mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und öffentlichen Auseinandersetzungen belasten nicht nur die Ehepartner erheblich, sondern traumatisieren oft auch die gemeinsamen Kinder nachhaltig.
Eine Scheidung ohne Streit ermöglicht es beiden Partnern, ihre Energie in die Gestaltung ihrer Zukunft zu investieren, anstatt sie in destruktiven Rechtsstreitigkeiten zu verschwenden. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Partner nach der Scheidung noch respektvoll miteinander umgehen können, ist bei einer einvernehmlichen Trennung deutlich höher.
Wichtiger Hinweis: Eine einvernehmliche Scheidung ist nur dann sinnvoll, wenn beide Partner wirklich bereit sind, fair und kompromissbereit zu verhandeln. Versucht ein Partner, den anderen zu übervorteilen, sollten Sie eine anwaltliche Einzelberatung in Anspruch nehmen.
[fs-toc-h2]6. Wie stellen Sie den Scheidungsantrag richtig?
Das Stellen des Scheidungsantrags ist der formelle Startschuss für Ihr Scheidungsverfahren. Zunächst müssen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, da in Deutschland ein Anwaltszwang für Scheidungsverfahren besteht. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie den Antrag nicht ohne anwaltliche Vertretung stellen.
Bei der Auswahl des Rechtsanwalts sollten Sie auf Erfahrung im Familienrecht Scheidung und eine transparente Kostenstruktur achten. Viele Anwälte bieten mittlerweile auch Online-Scheidungen an, die kostengünstiger sein können. Lassen Sie sich vorab über die voraussichtlichen Kosten informieren und vergleichen Sie verschiedene Angebote.
Ihr Anwalt wird basierend auf den erforderlichen Unterlagen den Verfahrenswert berechnen und den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Gleichzeitig müssen Sie den Gerichtskosten-Vorschuss zahlen, damit das Verfahren eröffnet werden kann.
Erforderliche Unterlagen für den Scheidungsantrag
Persönliche Dokumente:
- Heiratsurkunde (beglaubigte Abschrift)
- Geburtsurkunden beider Ehepartner
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
- Personalausweise oder Reisepässe
- Meldebescheinigungen beider Ehepartner
Einkommensnachweise:
- Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate
- Steuerbescheide des Vorjahres
- Rentenbescheide oder Bescheide über andere Sozialleistungen
- Nachweise über Kapitalerträge
- Selbständige: Gewinn- und Verlustrechnung
Vermögensnachweise:
- Kontoauszüge aller Bankverbindungen
- Sparbücher und Wertpapierdepots
- Immobilienbewertungen oder Kaufverträge
- Versicherungspolicen mit Rückkaufswerten
- Fahrzeugbriefe und Bewertungen
Das Gericht stellt den Scheidungsantrag anschließend dem anderen Ehepartner zu. Dieser hat dann die Möglichkeit, der Scheidung zuzustimmen oder Einwendungen zu erheben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung erfolgt die Zustimmung meist problemlos und ohne zusätzliche Kosten.
Beachten Sie: Achten Sie darauf, dass alle Angaben im Scheidungsantrag korrekt sind. Falsche Angaben können zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen. Besonders wichtig sind korrekte Angaben zum Trennungsdatum und zu den gemeinsamen Kindern.
[fs-toc-h2]7. Welche Bedeutung hat das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist eine zwingende Voraussetzung für jede Scheidung in Deutschland und kann nicht verkürzt oder umgangen werden. Es dient dazu, den Ehepartnern eine Bedenkzeit zu geben und sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Die Trennung muss dabei nicht nur räumlich, sondern auch emotional und wirtschaftlich vollzogen werden.
Getrennt leben bedeutet konkret, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Die Ehepartner führen getrennte Haushalte, auch wenn sie noch in derselben Wohnung leben. Sie kochen, waschen und wirtschaften getrennt voneinander. Gemeinsame Aktivitäten wie Mahlzeiten, Ausgehen oder Urlaube finden nicht mehr statt.
Eine kurzzeitige Versöhnung von bis zu drei Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht. Dauert der Versöhnungsversuch länger, beginnt das Trennungsjahr von neuem zu laufen. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehepartner die häusliche Gemeinschaft nicht wiederherstellen möchte.
Rechtliche Besonderheiten während des Trennungsjahres:
- Unterhaltspflicht zwischen den Ehepartnern kann bestehen
- Krankenversicherung über den Partner läuft weiter
- Steuerliche Zusammenveranlagung ist noch möglich
- Erbrecht zwischen den Ehepartnern besteht noch
- Sorgerecht für gemeinsame Kinder bleibt unverändert
- Zugewinngemeinschaft läuft weiter
Während des Trennungsjahres können bereits wichtige Regelungen für die Zeit nach der Scheidung getroffen werden. Eine Trennungsvereinbarung kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Basis für eine spätere einvernehmliche Scheidung zu legen. Hierbei sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um Ihre Rechte zu wahren.
Wichtiger Hinweis: Dokumentieren Sie das Trennungsdatum genau, da es für die Berechnung des Trennungsjahres entscheidend ist. Ein Zeuge oder eine schriftliche Vereinbarung können später als Nachweis dienen.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung
Welche Voraussetzungen hat eine einvernehmliche Scheidung?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind das abgelaufene Trennungsjahr und die vollständige Einigung über alle Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Beide Partner müssen der Scheidung ausdrücklich zustimmen, und es dürfen keine strittigen Punkte mehr offen sein.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel zwischen drei und sechs Monaten ab Antragstellung. Die Dauer hängt von der Arbeitsbelastung des zuständigen Familiengerichts und der Komplexität des Versorgungsausgleichs ab. Ohne Versorgungsausgleich kann das Verfahren noch schneller abgeschlossen werden.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und liegen meist zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Sie setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Da nur ein Anwalt benötigt wird, sind die Kosten deutlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten.
Kann man eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt durchführen?
Nein, auch bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht in Deutschland Anwaltszwang. Mindestens ein Ehepartner muss einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. Der andere Partner kann auf eine eigene anwaltliche Vertretung verzichten.
Warum ist eine einvernehmliche Scheidung sinnvoll?
Eine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger, schneller und emotional weniger belastend als eine streitige Scheidung. Sie schont besonders die gemeinsamen Kinder und ermöglicht eine respektvolle Trennung. Zudem bleibt die Privatsphäre besser geschützt, da keine öffentlichen Gerichtsverhandlungen stattfinden.
[fs-toc-h2]Fazit: Einvernehmliche Scheidung als beste Option
Eine einvernehmliche Scheidung stellt für die meisten Paare die beste Möglichkeit dar, ihre Ehe zu beenden. Sie bietet erhebliche Vorteile in finanzieller, zeitlicher und emotionaler Hinsicht gegenüber einer streitigen Scheidung. Wenn beide Partner bereit sind, fair und kompromissbereit zu verhandeln, können sie sich viel Leid und Kosten ersparen. Besonders Familien mit Kindern profitieren von einer friedlichen Trennung, da diese die Grundlage für eine kooperative Elternschaft nach der Scheidung legt. Eine sorgfältige Vorbereitung und die frühzeitige Klärung aller Scheidungsfolgen sind entscheidend für den Erfolg.
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