Unterhaltsvorschuss: Anspruch, Voraussetzungen und wichtige Hinweise
Unterhaltsvorschuss: Ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung
Wenn ein Elternteil allein für die Versorgung seines Kindes verantwortlich ist, kann der Unterhaltsvorschuss eine unverzichtbare Unterstützung darstellen. Dieser Ratgeber zeigt umfassend auf, was Unterhaltsvorschuss bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie davon profitieren können.

[fs-toc-h2]1. Was ist Unterhaltsvorschuss und warum gibt es ihn?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Er sichert Kindern von Alleinerziehenden finanzielle Stabilität, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur unregelmäßig nachkommt. Damit sollen finanzielle Engpässe überbrückt und der gesetzlich vorgeschriebene Mindestunterhalt garantiert werden.
Ein wertvoller Hinweis: Auch beim Bezug von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) kann ein Anspruch bestehen. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich in jedem Fall, da der Unterhaltsvorschuss das Einkommen des Kindes verbessern und so den Lebensstandard sichern kann.
[fs-toc-h2]2. Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Nicht alle alleinerziehenden Elternteile sind automatisch berechtigt. Die Voraussetzungen lauten:
- Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
- Das Kind lebt überwiegend bei einem alleinerziehenden Elternteil.
- Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßigen Kindesunterhalt.
- Es bestehen keine gemeinsamen Haushalte mit einem neuen Partner, der das Kind adoptiert hat.
Ein Tipp: Für Kinder ab 12 Jahren gelten besondere Regeln. Beispielsweise darf das Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen sein oder muss durch eigenes Einkommen den Lebensunterhalt teilweise sichern können. Auch darf der alleinerziehende Elternteil selbst nicht auf Bürgergeld angewiesen sein.
Weitere Informationen rund um Unterhaltspflichten bei Trennung und Scheidung finden Sie hier.
[fs-toc-h2]3. Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss im Detail
Neben den genannten Anforderungen ist es erforderlich, dass der Aufenthaltsort des anderen Elternteils bekannt ist oder zumindest glaubhaft intensive Bemühungen zur Ermittlung unternommen wurden. Dabei sind die Behörden auf die Kooperation des antragstellenden Elternteils angewiesen. Auch bei bestehender gemeinsamer Sorge kann ein Anspruch bestehen, sofern das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt.
Wichtig zu wissen: Besteht ein Wechselmodell, bei dem das Kind annähernd gleichwertig bei beiden Elternteilen lebt, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. In diesen Fällen wird angenommen, dass die Betreuung und damit auch die finanzielle Verantwortung geteilt wird. Bei Unklarheiten empfiehlt sich frühzeitige rechtliche Beratung.
[fs-toc-h2]4. Antragstellung: So erhalten Sie den Unterhaltsvorschuss
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. In Herne beispielsweise ist das Jugendamt Herne zuständig und unterstützt aktiv bei der Antragstellung. Wichtige Schritte umfassen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular einreichen.
- Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes beilegen.
- Nachweise über erfolglose Unterhaltsforderungen oder Zahlungsrückstände vorlegen.
- Angaben über den Aufenthaltsort des anderen Elternteils machen.
Ein praktischer Tipp: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Jugendämter, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Fehler zu vermeiden. In einigen Fällen kann die Antragstellung auch online vorbereitet werden, um den Prozess zu erleichtern.
[fs-toc-h2]5. Leistungshöhe und Dauer: Was Sie über Zahlungen wissen müssen
Die Unterhaltsvorschussleistungen richten sich nach der "Düsseldorfer Tabelle" und werden jährlich angepasst. Für 2025 gelten folgende monatliche Werte:
- Kinder bis 5 Jahre: 227 Euro
- Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299 Euro
- Jugendliche von 12 bis 17 Jahren: 394 Euro
Diese Beträge ergeben sich aus dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes, das derzeit 255 Euro monatlich beträgt. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes, sofern die Anspruchsvoraussetzungen fortbestehen. Besonders ab dem 12. Lebensjahr erfolgt eine genaue Überprüfung der Einkommenssituation sowohl des Kindes als auch des betreuenden Elternteils.
Was es bei Unterhaltsansprüchen generell zu beachten gibt, erfahren Sie auch hier.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und jährlich angepasst.Sie legt Mindestunterhaltssätze je nach Alter des Kindes sowie das notwendige Einkommen des Unterhaltspflichtigen fest.Auch der Unterhaltsvorschuss orientiert sich an diesen Mindestbeträgen, wobei das Kindergeld angerechnet wird.
[fs-toc-h2]6. Rückzahlung und Regress: Wann müssen Leistungen zurückgezahlt werden?
Eine Rückforderung des Unterhaltsvorschusses kann erfolgen, wenn die Leistungen zu Unrecht bezogen wurden, etwa aufgrund falscher Angaben oder nachträglicher Unterhaltszahlungen. Das Jugendamt kann den unterhaltspflichtigen Elternteil regressieren und die gezahlten Vorschüsse von diesem zurückfordern. Wird festgestellt, dass die Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend nicht vorlagen, kann auch der alleinerziehende Elternteil zur Rückzahlung verpflichtet werden.
Wichtig: Änderungen in den Einkommens- oder Lebensverhältnissen sollten dem Jugendamt unverzüglich gemeldet werden. Dazu gehören neue Unterhaltsvereinbarungen, Zahlungen des anderen Elternteils oder ein Zusammenzug mit einem neuen Partner.
Melden Sie Änderungen immer sofort dem Jugendamt!
Dazu gehören neue Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils, ein Umzug, ein neuer Partner oder der Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell.Nur so können Rückforderungen vermieden und der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gesichert werden.
[fs-toc-h2]7. Rechtliche Besonderheiten rund um den Unterhaltsvorschuss
Es gibt besondere Konstellationen, die Auswirkungen auf den Anspruch haben:
- Unbekannter Vater: Hier muss das Jugendamt alle verfügbaren Mittel zur Ermittlung des Vaters ausschöpfen. Der Antragsteller muss aktiv an der Aufklärung mitwirken.
- Wechselmodell: Bei paritätischer Betreuung durch beide Elternteile entfällt der Anspruch, da die finanzielle Verantwortung geteilt wird.
- Neuer Ehepartner: Heiratet der alleinerziehende Elternteil und der neue Partner adoptiert das Kind, endet der Anspruch.
Tipp: In komplizierten Konstellationen sollten Betroffene frühzeitig eine Fachanwaltskanzlei für Familienrecht hinzuziehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und individuelle Lösungen zu entwickeln.
[fs-toc-h2]8. Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss (FAQ)
Wer ist zuständig für den Unterhaltsvorschuss in Herne?
Das Jugendamt Herne ist für Anträge, Beratung und die Abwicklung rund um den Unterhaltsvorschuss verantwortlich. Es unterstützt auch bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Elternteil.
Kann ich Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Ja, der Bezug von Bürgergeld schließt Unterhaltsvorschuss nicht aus. Allerdings wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes auf das Bürgergeld angerechnet, was den Leistungsanspruch mindern kann.
Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nachträglich zahlt?
Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil rückwirkend Unterhalt, fordert das Jugendamt den entsprechenden Betrag zurück. Die Eltern sollten solche Zahlungen daher immer umgehend dem Jugendamt melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Unterhaltsvorschuss?
In der Regel dauert die Bearbeitung zwischen vier und acht Wochen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Dringende Härtefälle können manchmal bevorzugt behandelt werden.
Muss der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?
Eine Rückzahlungspflicht entsteht nur, wenn der Unterhaltsvorschuss unrechtmäßig bezogen wurde. Dazu zählen unter anderem falsche Angaben im Antrag oder das Verschweigen relevanter Veränderungen.
[fs-toc-h2]9. Fazit: Unterhaltsvorschuss als wichtige Unterstützung für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss bietet Alleinerziehenden eine entscheidende finanzielle Entlastung und trägt maßgeblich zur Sicherung des Kindeswohls bei. Wer sich frühzeitig informiert, die Voraussetzungen genau beachtet und den Antrag gewissenhaft stellt, kann langfristig von dieser staatlichen Unterstützung profitieren. Gerade in schwierigen Familiensituationen kann der Unterhaltsvorschuss ein stabilisierendes Element darstellen — eine echte Hilfe auf dem Weg zu mehr finanzieller Sicherheit und einer besseren Zukunftsperspektive für Eltern und Kinder.
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