Unterschied zwischen GbR, OHG und KG: Welche Rechtsform passt zu welchem Geschäft?
Gemeinsam gründen, aber richtig: So finden Sie die perfekte Rechtsform
Sie wollen endlich Ihren Traum vom eigenen Unternehmen verwirklichen - am besten gemeinsam mit einem vertrauensvollen Partner? Dann stehen Sie vor einer entscheidenden Weichenstellung: Welche Rechtsform ist die richtige für Ihr Vorhaben? GbR, OHG oder KG - diese drei Buchstabenkombinationen können über Erfolg oder Scheitern Ihres Unternehmens entscheiden. Die falsche Wahl kostet nicht nur Geld und Zeit, sondern kann im schlimmsten Fall sogar Ihr Privatvermögen gefährden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die entscheidenden Unterschiede und hilft Ihnen, die optimale Rechtsform für Ihr Geschäft zu finden.

[fs-toc-h2]1. Was sind Personengesellschaften und warum sind sie so beliebt?
Personengesellschaften gehören zu den häufigsten Unternehmensformen in Deutschland - und das aus gutem Grund. Sie bieten den perfekten Einstieg für Unternehmer, die nicht alleine gründen möchten, aber trotzdem flexibel und unbürokratisch starten wollen. Anders als bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH stehen hier nicht anonyme Kapitalanteile im Vordergrund, sondern konkrete Personen mit ihren individuellen Fähigkeiten und ihrem persönlichen Engagement.
Der entscheidende Vorteil liegt in der einfachen Gründung: Keine Mindestkapitalanforderungen, keine notariellen Gründungsformalitäten, keine monatelangen Anmeldeverfahren. Sie können heute den Gesellschaftsvertrag unterschreiben und morgen mit der Geschäftstätigkeit beginnen. Diese Flexibilität macht Personengesellschaften besonders attraktiv für Start-ups, Freiberufler-Teams und traditionelle Familienunternehmen.
Die drei wichtigsten Personengesellschaften im Überblick:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die einfachste Form für nicht-kaufmännische Tätigkeiten
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Für kaufmännische Betriebe mit gleichberechtigten Partnern
- Kommanditgesellschaft (KG): Ideal wenn aktive und passive Gesellschafter kombiniert werden sollen
Was alle Personengesellschaften gemeinsam haben, ist die persönliche Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet: Sie haften nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Diese Haftungsrisiken sind ernst zu nehmen, aber durch clevere Vertragsgestaltung und Versicherungen oft gut beherrschbar.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Transparenz: Personengesellschaften sind nicht selbst körperschaftsteuerpflichtig, sondern die Gewinne werden direkt bei den Gesellschaftern versteuert. Das vermeidet die Doppelbesteuerung, die bei Kapitalgesellschaften auftreten kann, und sorgt oft für eine günstigere Gesamtsteuerbelastung.
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen von Unternehmensformen erfahren Sie in unserem Ratgeber über Grundlagen des Wirtschaftsrechts für Unternehmer.
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich nicht von der scheinbaren Einfachheit täuschen. Auch bei Personengesellschaften sollten Sie einen sorgfältig ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag abschließen, der alle wichtigen Punkte regelt.
[fs-toc-h2]2. GbR - Der unkomplizierte Einstieg für kleine Teams
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die einfachste und ursprünglichste Form der Personengesellschaft. Viele Unternehmer wählen sie, weil sie schnell und unbürokratisch gegründet werden kann - oft ohne zu ahnen, welche rechtlichen Besonderheiten damit verbunden sind. Die GbR entsteht sogar automatisch, wenn sich zwei oder mehr Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen, ohne eine andere Rechtsform zu wählen.
Wann ist die GbR die richtige Wahl? Diese Rechtsform eignet sich besonders für nicht-kaufmännische Tätigkeiten und kleinere Geschäftsvorhaben. Typische Anwendungsfelder sind Freiberufler-Gemeinschaften wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte, kleinere Dienstleistungsunternehmen ohne großen Kapitalbedarf, Gemeinschaftspraxen und Beratungsunternehmen sowie Projektgesellschaften mit begrenzter Laufzeit.
Die Gründung ist denkbar einfach: Theoretisch reicht sogar eine mündliche Vereinbarung, aber ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dringend zu empfehlen. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, keine Notarpflicht und keine Eintragung ins Handelsregister. Sie können sofort nach Vertragsabschluss mit der Geschäftstätigkeit beginnen.
Haftung und Risiken der GbR: Hier wird es kritisch. Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet: Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter wenden und von ihm die gesamte Schuld verlangen - unabhängig davon, welchen Anteil er an der Gesellschaft hat. Diese Haftung umfasst auch Ihr komplettes Privatvermögen inklusive Immobilien, Spareinlagen und anderen persönlichen Vermögenswerten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die eingeschränkte Rechtsfähigkeit der GbR. Sie kann nicht selbst Verträge abschließen, sondern alle Gesellschafter müssen gemeinsam handeln. Das macht manche Geschäfte komplizierter, besonders bei Bankgeschäften oder Immobilienkäufen. Auch bei der Vertretung nach außen gibt es Beschränkungen: Grundsätzlich können alle Gesellschafter die Gesellschaft vertreten, aber nur gemeinsam.
Vorteile der GbR:
- Schnelle und kostengünstige Gründung ohne Formalitäten
- Keine Mindestkapitalanforderungen
- Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich
- Flexible Gewinnverteilung möglich
- Steuerliche Transparenz (keine Körperschaftsteuer)
Nachteile der GbR:
- Persönliche, unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
- Eingeschränkte Rechtsfähigkeit
- Komplizierte Vertretungsregelungen
- Nicht für kaufmännische Betriebe geeignet
- Schwierige Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Steuerliche Besonderheiten: Die GbR ist steuerlich transparent, das heißt, sie zahlt keine eigene Körperschaftsteuer. Stattdessen werden die Gewinne direkt bei den Gesellschaftern versteuert, unabhängig davon, ob sie tatsächlich ausgeschüttet wurden. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen, wenn Gewinne thesauriert werden.
Auflösung und Ausscheiden: Das Ende einer GbR-Beteiligung kann kompliziert werden. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters muss oft die gesamte Gesellschaft abgewickelt werden, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht Fortsetzungsklauseln vor. Diese sollten unbedingt von Anfang an mitgedacht werden.
Warnsignal: Wenn Ihr Geschäft wächst und kaufmännische Züge annimmt, sollten Sie rechtzeitig über einen Wechsel zu OHG oder KG nachdenken. Eine "GbR im kaufmännischen Gewand" kann rechtliche Probleme verursachen.
[fs-toc-h2]3. OHG - Die professionelle Lösung für echte Kaufleute
Die Offene Handelsgesellschaft ist die natürliche Weiterentwicklung der GbR für Unternehmen, die kaufmännische Geschäfte betreiben. Während die GbR eher für Freiberufler und kleinere Dienstleister gedacht ist, richtet sich die OHG an "echte" Kaufleute, die planmäßig und dauerhaft am Wirtschaftsleben teilnehmen. Der Übergang ist oft fließend, kann aber rechtlich entscheidende Konsequenzen haben.
Wann wird die OHG zur Pflicht? Sobald Ihr Unternehmen die Grenzen der GbR überschreitet und kaufmännische Tätigkeiten aufnimmt, müssen Sie über die Umwandlung in eine OHG nachdenken. Kaufmännische Tätigkeiten sind dabei weit gefasst: Handel mit Waren, größere Dienstleistungsunternehmen mit mehreren Angestellten, Produktionsbetriebe jeder Art sowie Unternehmen, die regelmäßig Geschäfte mit anderen Kaufleuten abwickeln. Auch wenn Ihre GbR einen bestimmten Umsatz oder eine bestimmte Größe erreicht, kann sie automatisch zur OHG werden - ob Sie das wollen oder nicht.
Die Gründung einer OHG erfordert mehr Formalitäten als eine GbR. Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, eine Firma führen und ordnungsgemäße Handelsbücher führen. Diese Anforderungen bringen aber auch Vorteile mit sich: Die OHG hat volle Rechtsfähigkeit und kann eigenständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
Haftung bei der OHG: Hier gibt es keine Verbesserung gegenüber der GbR. Alle Gesellschafter (Gesellschafter werden bei der OHG "Gesellschafter" genannt) haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Haftungsrisiko kann sogar höher sein als bei der GbR, weil kaufmännische Unternehmen oft größere Geschäfte abwickeln und höhere Verbindlichkeiten eingehen.
Geschäftsführung und Vertretung: Ein großer Vorteil der OHG liegt in den klaren Vertretungsregelungen. Jeder Gesellschafter ist grundsätzlich zur Geschäftsführung berechtigt und kann die Gesellschaft nach außen vertreten. Diese Regelung kann durch den Gesellschaftsvertrag modifiziert werden, aber die gesetzlichen Grundregeln sind praxistauglich und bewährt.
Die OHG bietet mehr Flexibilität bei der internen Organisation. Sie können verschiedene Geschäftsbereiche definieren, unterschiedliche Kompetenzen verteilen und professionellere Strukturen aufbauen. Das wird besonders wichtig, wenn Ihr Unternehmen wächst und komplexere Geschäfte abwickelt.
Buchführung und Publizität: Als Kaufmann müssen Sie ordnungsgemäße Handelsbücher führen und je nach Größe auch bilanzieren. Das bedeutet mehr Aufwand, aber auch mehr Transparenz und bessere Kontrolle über Ihr Unternehmen. Größere OHGs müssen sogar ihre Bilanz veröffentlichen, was zusätzliche Kosten und Aufwand bedeutet.
Ein wichtiger steuerlicher Aspekt: Bei der OHG gilt ebenfalls das Transparenzprinzip, aber die Gewerbesteuer spielt eine größere Rolle als bei der GbR. Je nach Rechtsform und Größe können unterschiedliche Freibeträge und Vergünstigungen greifen.
Praktische Vorteile der OHG: Die Eintragung ins Handelsregister schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken. Sie können einfacher Kredite erhalten, größere Geschäfte abwickeln und professioneller auftreten. Die klaren gesetzlichen Regelungen reduzieren Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und schaffen Rechtssicherheit.
Erfolgs-Tipp: Nutzen Sie die OHG als Sprungbrett für weiteres Wachstum. Wenn Ihr Unternehmen erfolgreich ist, können Sie später problemlos zu einer KG oder sogar zu einer GmbH wechseln.
[fs-toc-h2]4. KG - Wenn aktive und stille Teilhaber zusammenfinden
Die Kommanditgesellschaft ist die eleganteste Lösung für Unternehmen, die externes Kapital benötigen, ohne die operative Kontrolle abgeben zu wollen. Sie kombiniert die Vorteile der Personengesellschaft mit der Möglichkeit, Investoren mit begrenztem Haftungsrisiko zu gewinnen. Diese Flexibilität macht die KG zur bevorzugten Rechtsform für viele mittelständische Unternehmen und Familienbetriebe.
Das Zwei-Klassen-System der KG: Die Besonderheit der KG liegt in der Unterscheidung zwischen zwei Arten von Gesellschaftern. Komplementäre sind die "aktiven" Gesellschafter, die das Unternehmen führen und persönlich, unbeschränkt haften. Sie entsprechen den Gesellschaftern einer OHG und haben die gleichen Rechte und Pflichten. Kommanditisten sind die "stillen" Gesellschafter, die Kapital einbringen, aber nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften und normalerweise nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind.
Wann ist die KG die richtige Wahl? Diese Rechtsform eignet sich besonders für Unternehmen mit Kapitalbedarf, die nicht alle Gesellschafter in die operative Führung einbinden wollen. Typische Anwendungsfälle sind Familienunternehmen, wo die nächste Generation als Kommanditist einsteigt, Start-ups, die externe Investoren suchen, ohne Kontrollrechte abzugeben, etablierte Unternehmen, die Expansionskapital benötigen sowie Immobilienprojekte mit verschiedenen Investoren.
Die Gründung einer KG ist ähnlich wie bei der OHG: Handelsregistereintragung, Firmenführung und kaufmännische Buchführung sind erforderlich. Der entscheidende Unterschied liegt in der Struktur des Gesellschaftsvertrags, der die unterschiedlichen Rechte und Pflichten von Komplementären und Kommanditisten regeln muss.
Haftung in der KG: Hier liegt der größte Vorteil für Kapitalanleger. Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen. Sobald sie ihre Einlage vollständig eingezahlt haben, ist ihr Haftungsrisiko begrenzt. Das macht die KG attraktiv für Investoren, die Kapital zur Verfügung stellen wollen, ohne das volle unternehmerische Risiko zu tragen.
Für Komplementäre ändert sich nichts: Sie haften weiterhin persönlich und unbeschränkt. Das kann problematisch werden, wenn die KG große Verluste macht und die Kommanditisten nicht nachschießen können oder wollen. Dann bleiben die Komplementäre mit dem vollen Risiko alleine.
Geschäftsführung und Kontrolle: Normalerweise führen nur die Komplementäre das Geschäft, während Kommanditisten auf ihre Kapitalgeberrolle beschränkt sind. Diese Trennung ist aber nicht starr - der Gesellschaftsvertrag kann durchaus Mitspracherechte für Kommanditisten vorsehen, besonders bei wichtigen Entscheidungen oder großen Investitionen.
Kommanditisten haben immer bestimmte Kontrollrechte: Sie können die Geschäftsführung überwachen, Einsicht in die Bücher verlangen und bei außergewöhnlichen Geschäften widersprechen. Diese Rechte sollen sie vor Misswirtschaft schützen, ohne sie in das operative Geschäft einzubinden.
Steuerliche Besonderheiten der KG: Auch die KG ist steuerlich transparent, aber die unterschiedlichen Gesellschaftertypen können steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Kommanditisten erzielen oft Einkünfte aus Gewerbebetrieb, während Komplementäre unter Umständen als Freiberufler gelten können. Diese Komplexität erfordert meist professionelle steuerliche Beratung.
Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der "atypisch stillen Gesellschaft" oder anderer Gestaltungsformen, die ähnliche Effekte wie eine KG erzielen können, aber steuerlich anders behandelt werden.
Ausstieg und Nachfolge: Die KG bietet mehr Flexibilität beim Ausstieg von Gesellschaftern. Kommanditisten können ihre Anteile oft einfacher übertragen als Gesellschafter einer GbR oder OHG. Das macht die KG besonders interessant für Familienunternehmen, wo über Generationen hinweg geplant werden muss.
Realitäts-Check: Die KG ist komplexer als GbR oder OHG und erfordert mehr rechtliche und steuerliche Beratung. Sie lohnt sich meist erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder bei besonderen Anforderungen an die Kapitalstruktur.
[fs-toc-h2]5. Welche Rechtsform passt zu welchem Geschäft?
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab, die oft in Konflikt zueinander stehen. Einfachheit versus Professionalität, niedrige Kosten versus optimale Haftungsverteilung, schnelle Gründung versus langfristige Flexibilität - jede Entscheidung bringt Vor- und Nachteile mit sich. Die Kunst liegt darin, die Form zu finden, die zu Ihren aktuellen Bedürfnissen passt und gleichzeitig Raum für zukünftiges Wachstum lässt.
GbR - Ideal für den einfachen Start: Wählen Sie die GbR, wenn Sie mit einem Partner oder in einem kleinen Team nicht-kaufmännische Tätigkeiten ausüben wollen. Sie sind Freiberufler und wollen sich zusammenschließen, ohne große Formalitäten. Ihr Geschäft hat überschaubare Haftungsrisiken und Sie brauchen keine großen Investitionen. Sie wollen schnell und kostengünstig starten. Oder Sie planen ein zeitlich begrenztes Projekt oder eine Testphase für Ihre Geschäftsidee.
Typische GbR-Branchen: Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten, Ingenieure, IT-Berater, Grafiker, Übersetzer, Nachhilfelehrer, Coaches und Trainer. Auch für Immobiliengemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften für einzelne Projekte oder Hobby-Unternehmen mit geringem Risiko ist die GbR oft die richtige Wahl.
OHG - Die professionelle Alternative: Entscheiden Sie sich für die OHG, wenn Sie kaufmännische Geschäfte betreiben oder planen. Ihr Unternehmen hat mehrere Angestellte oder größere Umsätze. Sie handeln regelmäßig mit anderen Kaufleuten oder Unternehmen. Sie benötigen die volle Rechtsfähigkeit für Bankgeschäfte und Verträge. Oder Sie wollen professionell auftreten und Vertrauen bei Geschäftspartnern schaffen.
Typische OHG-Branchen: Handel jeder Art, Handwerk mit größerem Betrieb, Gastronomie und Hotellerie, Produktionsunternehmen, größere Dienstleister, Logistikunternehmen, Bau- und Renovierungsunternehmen. Die OHG ist auch die natürliche Wahl für Unternehmen, die aus einer zu groß gewordenen GbR entstehen.
KG - Für komplexe Kapitalstrukturen: Die KG ist richtig, wenn Sie externes Kapital benötigen, ohne die Kontrolle abzugeben. Sie haben Investoren, die sich nicht operativ beteiligen wollen. Ihr Unternehmen braucht größere Investitionen, die nicht alle Gesellschafter stemmen können. Sie planen eine Unternehmensnachfolge in der Familie. Oder Sie wollen unterschiedliche Haftungsrisiken für verschiedene Gesellschafter schaffen.
Typische KG-Branchen: Immobilienprojekte, größere Handelsunternehmen, Familienunternehmen im Generationenwechsel, innovative Start-ups mit Kapitalbedarf, Private Equity und Venture Capital Strukturen, Medien- und Filmproduktionen.
Fragen zur Selbsteinschätzung:
- Art der Tätigkeit: Freiberuflich/nicht-kaufmännisch → GbR | Kaufmännisch → OHG/KG
- Kapitalbedarf: Gering → GbR | Mittel → OHG | Hoch → KG
- Haftungsrisiko: Niedrig → GbR | Mittel → OHG | Gemischt → KG
- Komplexität: Einfach → GbR | Standard → OHG | Komplex → KG
- Externe Investoren: Nein → GbR/OHG | Ja → KG
- Größe bei Gründung: Klein → GbR | Mittel → OHG | Groß → KG
Quick-Check Entscheidungsmatrix:
- 2 Freiberufler, kleines Büro, geringes Risiko → GbR
- 3 Handwerker, Laden, Angestellte → OHG
- Familie + externe Investoren, Expansion geplant → KG
Häufige Fehler bei der Rechtsformwahl: Viele Gründer unterschätzen das Haftungsrisiko oder wählen eine zu komplizierte Form für ihre einfachen Bedürfnisse. Andere denken nicht langfristig und müssen später teure Umwandlungen vornehmen. Besonders problematisch ist die "heimliche" Umwandlung einer GbR in eine OHG durch Wachstum - das kann rechtliche Nachteile haben.
Anpassung im Laufe der Zeit: Keine Rechtsform ist für die Ewigkeit. Sie können bei Bedarf von einer GbR zu einer OHG wechseln oder später eine KG gründen. Solche Umwandlungen sind möglich, aber mit Kosten und Aufwand verbunden. Planen Sie daher von Anfang an mit Weitblick.
Strategische Überlegungen: Denken Sie nicht nur an heute, sondern auch an morgen. Wo sehen Sie Ihr Unternehmen in fünf Jahren? Welche Rechtsform würde dann optimal passen? Manchmal ist es besser, gleich eine etwas komplexere Form zu wählen, als später umständlich umzuwandeln.
Aktions-Tipp: Erstellen Sie ein Fünf-Jahres-Szenario für Ihr Unternehmen. Welche Umsätze, wie viele Mitarbeiter, welche Investitionen planen Sie? Diese Überlegungen helfen bei der Rechtsformwahl mehr als abstrakte Vor- und Nachteile-Listen.
[fs-toc-h2]6. Wichtige rechtliche und steuerliche Unterschiede
Die Wahl zwischen GbR, OHG und KG hat weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen, die oft erst im Laufe der Zeit sichtbar werden. Was bei der Gründung nebensächlich erscheint, kann später über die Rentabilität und den Erfolg Ihres Unternehmens entscheiden.
Der wichtigste rechtliche Unterschied liegt in der Rechtsfähigkeit. Die GbR hat nur eingeschränkte Rechtsfähigkeit und kann nicht eigenständig Verträge abschließen - alle Gesellschafter müssen gemeinsam handeln. Das macht einfache Geschäfte wie Bankverträge oder Mietverträge kompliziert, weil alle Gesellschafter unterschreiben müssen. OHG und KG haben dagegen volle Rechtsfähigkeit und können wie eigenständige Personen am Rechtsverkehr teilnehmen. Diese rechtlichen Unterschiede haben praktische Auswirkungen: Eine GbR kann schwerer Kredite erhalten, Immobilienkäufe sind komplizierter und auch bei Rechtsstreitigkeiten muss über die Gesellschafter agiert werden.
Obwohl alle drei Rechtsformen persönliche Haftung vorsehen, gibt es wichtige Nuancen. Bei der GbR haften alle Gesellschafter gleichberechtigt und unbeschränkt. Bei der OHG ist es ähnlich, aber die Haftung ist kaufmännisch geprägt und daher oft strenger ausgelegt. Bei der KG haften nur die Komplementäre unbeschränkt, während Kommanditisten nach Einzahlung ihrer Einlage geschützt sind.
Steuerliche und administrative Unterschiede: Alle drei Rechtsformen sind grundsätzlich steuerlich transparent, aber die Details unterscheiden sich erheblich. Bei der GbR werden die Einkünfte meist als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb versteuert, und die Gewerbesteuer spielt oft eine untergeordnete Rolle. OHG und KG unterliegen dagegen grundsätzlich der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde zwischen 7% und über 17% betragen kann. Allerdings gibt es Freibeträge von 24.500 Euro pro Jahr, und Personengesellschaften können den Gewerbesteuermessbetrag auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen.
GbRs können oft mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung auskommen, während OHG und KG ordnungsgemäße Handelsbücher führen und ab bestimmten Größenordnungen sogar bilanzieren müssen. Das bedeutet höhere Kosten für Steuerberater und mehr Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig sind OHG und KG zur Handelsregistereintragung verpflichtet und müssen bestimmte Änderungen veröffentlichen, während die GbR weitgehend von Publizitätspflichten befreit ist.
Bei der Gesellschafterstruktur sind alle Gesellschafter einer GbR grundsätzlich gleichberechtigt, während OHG und KG differenziertere Strukturen ermöglichen. Kommanditisten in einer KG können beispielsweise nicht geschäftsführen, haben aber besondere Kontrollrechte. Diese Flexibilität macht KGs besonders interessant für externe Investoren, die mit begrenzter Haftung einsteigen können.
Detaillierte Informationen zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Leitfaden zu den Grundlagen des Wirtschaftsrechts für Unternehmer.
Experten-Tipp: Lassen Sie sich vor der Entscheidung von einem Steuerberater die konkreten steuerlichen Auswirkungen für Ihr geplantes Geschäftsmodell durchrechnen. Oft sind die Unterschiede größer als erwartet.
[fs-toc-h2]7. FAQ - Häufige Fragen zu Personengesellschaften
Kann ich eine GbR nachträglich in eine OHG oder KG umwandeln?
Ja, eine Umwandlung ist grundsätzlich möglich und sogar relativ häufig, wenn Unternehmen wachsen. Von GbR zu OHG erfolgt die Umwandlung oft automatisch, wenn das Geschäft kaufmännische Dimensionen annimmt. Sie müssen sich dann ins Handelsregister eintragen lassen und die entsprechenden Formalitäten erfüllen. Eine Umwandlung in eine KG erfordert eine Änderung der Gesellschafterstruktur und ist komplexer, aber durchaus machbar.
Wie hoch sind die laufenden Kosten der verschiedenen Rechtsformen?
GbRs haben die niedrigsten laufenden Kosten, da sie keine Handelsregistereintragungen, keine aufwendige Buchführung und meist keine Bilanzerstellung benötigen. OHG und KG haben höhere Kosten durch Handelsregisterpflichten, kaufmännische Buchführung und oft komplexere Steuerberatung. Rechnen Sie bei OHG und KG mit jährlichen Mehrkosten von 1.000 bis 5.000 Euro, je nach Größe und Komplexität des Unternehmens.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen will?
Das hängt stark vom Gesellschaftsvertrag ab. Bei einer GbR ohne Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft automatisch aufgelöst. Das kann für die verbleibenden Gesellschafter problematisch werden. Bei OHG und KG sind Austrittregelungen oft flexibler gestaltbar. Wichtig ist, von Anfang an klare Regelungen für Austritt, Abfindung und Nachfolge zu vereinbaren.
Brauche ich für alle Rechtsformen einen Gesellschaftsvertrag?
Rechtlich ist nur bei der KG ein schriftlicher Vertrag zwingend erforderlich. Bei GbR und OHG reichen theoretisch auch mündliche Vereinbarungen. Praktisch ist aber immer ein ausführlicher schriftlicher Gesellschaftsvertrag zu empfehlen, der alle wichtigen Punkte regelt: Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Austrittsregelungen, Konfliktlösung und Auflösung der Gesellschaft.
Können Ehepartner zusammen eine Personengesellschaft gründen?
Grundsätzlich ja, aber das kann steuerliche Nachteile haben. Bei Ehepaaren wird oft vermutet, dass es sich nicht um eine echte Gesellschaft handelt, sondern um eine Hilfstätigkeit eines Partners. Das kann zur steuerlichen Nichtanerkennung führen. Wichtig sind klare Vereinbarungen über Arbeitsverteilung, Gewinnbeteiligung und eigenständige Mitwirkung beider Partner.
[fs-toc-h2]8. Fazit: Die richtige Rechtsform als Grundstein für den Erfolg
Die Wahl zwischen GbR, OHG und KG ist eine der wichtigsten Entscheidungen auf Ihrem Weg zum eigenen Unternehmen. Jede Rechtsform hat ihre Berechtigung und ihre spezifischen Vorteile - es gibt kein universelles "richtig" oder "falsch", sondern nur "passend" oder "unpassend" für Ihre individuelle Situation.
Die GbR ist der ideale Einstieg für kleinere, nicht-kaufmännische Vorhaben mit überschaubaren Risiken. Sie bietet maximale Einfachheit und minimale Kosten, eignet sich aber nur für bestimmte Geschäftsmodelle und Unternehmensgrößen. Die OHG ist die professionelle Lösung für kaufmännische Betriebe, die Wert auf Rechtssicherheit und Vertrauen bei Geschäftspartnern legen. Die KG schließlich eröffnet komplexe Finanzierungsmöglichkeiten und erlaubt die Trennung von operativer Führung und Kapitalgebern.
Wichtiger als die theoretischen Vor- und Nachteile sind Ihre konkreten Bedürfnisse und Ziele. Welche Risiken sind Sie bereit zu tragen? Wie viel Komplexität können Sie verkraften? Welche Wachstumspläne haben Sie? Diese Fragen helfen bei der Entscheidung mehr als abstrakte Vergleichstabellen.
Denken Sie langfristig, aber beginnen Sie pragmatisch. Es ist besser, mit einer einfachen Rechtsform zu starten und später anzupassen, als sich von Anfang an in komplexen Strukturen zu verlieren. Gleichzeitig sollten Sie nicht so kurzfristig denken, dass Sie bereits nach wenigen Monaten teure Umwandlungen vornehmen müssen.
Vergessen Sie nicht die menschliche Komponente: Personengesellschaften funktionieren nur, wenn die Gesellschafter gut zusammenpassen und ähnliche Vorstellungen über das Unternehmen haben. Die beste Rechtsform nützt nichts, wenn die Chemie zwischen den Partnern nicht stimmt oder die Ziele auseinanderlaufen.
Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ändern sich kontinuierlich. Was heute optimal ist, kann in wenigen Jahren überholt sein. Lassen Sie sich daher regelmäßig beraten und prüfen Sie, ob Ihre Rechtsform noch zu Ihrem Unternehmen passt.
Mehr zu strategischen Überlegungen bei Unternehmensgründungen erfahren Sie in unserem umfassenden Leitfaden zu den Grundlagen des Wirtschaftsrechts für Unternehmer.
Kostenfreie Ersteinschätzung sichern
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Ob Privatperson, Unternehmer oder Betroffener – wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen klare Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
