GmbH & Co. KG: Aufbau, Vorteile und rechtliche Besonderheiten
Das Beste aus zwei Welten: Warum die GmbH & Co. KG so erfolgreich ist
Sie kennen das Dilemma: Eine GmbH bietet Haftungssicherheit, aber steuerlich ist sie oft ungünstiger als Personengesellschaften. Eine klassische KG spart Steuern, aber die persönliche Haftung macht vielen Unternehmern Sorgen. Die GmbH & Co. KG löst beide Probleme elegant - sie kombiniert die Haftungsbeschränkung einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Deshalb ist diese Rechtsform besonders bei mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen so beliebt. Doch der Aufbau ist komplex, und nicht für jedes Unternehmen ist diese Struktur die richtige Wahl. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie die GmbH & Co. KG funktioniert, welche Vorteile sie bietet und worauf Sie achten müssen.

[fs-toc-h2]1. Wie ist eine GmbH & Co. KG aufgebaut?
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Konstruktion, die auf den ersten Blick verwirrend wirken kann. Im Kern handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt. Diese Struktur ermöglicht es, die Vorteile beider Rechtsformen zu nutzen und gleichzeitig ihre Nachteile zu vermeiden.
Die Konstruktion besteht aus zwei rechtlich selbstständigen Gesellschaften. Die erste ist die eigentliche GmbH & Co. KG - eine Kommanditgesellschaft, die das operative Geschäft betreibt. Die zweite ist die sogenannte Komplementär-GmbH, die als persönlich haftender Gesellschafter fungiert, aber nur ein symbolisches Stammkapital von 25.000 Euro haben muss.
Die typische Struktur sieht so aus:
- Komplementär-GmbH: Haftet persönlich und unbeschränkt, hat aber meist kein oder nur geringes Vermögen
- Kommanditisten: Haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, sind oft die eigentlichen Unternehmer
- GmbH & Co. KG: Führt das operative Geschäft und erwirtschaftet die Gewinne
Die zwei Gesellschaften im Detail:
- Komplementär-GmbH: Mindestkapital 25.000 Euro, übernimmt Geschäftführung, haftet unbeschränkt aber meist vermögenslos
- GmbH & Co. KG: Operative Gesellschaft, erwirtschaftet Gewinne, Kommanditisten haften nur mit Einlagen
- Besonderheit: Oft sind dieselben Personen sowohl GmbH-Gesellschafter als auch Kommanditisten
Typische Gesellschafterstruktur:
- Person A: 100% der Komplementär-GmbH + 70% Kommanditist
- Person B: 0% der Komplementär-GmbH + 30% Kommanditist
- Ergebnis: A kontrolliert die Geschäftsführung, beide sind haftungsbeschränkt
Diese Aufteilung ermöglicht es den Kommanditisten, trotz ihrer formal begrenzten Haftung die volle Kontrolle über das Unternehmen zu behalten. Sie können Geschäftsführer der Komplementär-GmbH werden und so indirekt die gesamte GmbH & Co. KG steuern.
Die Gesellschafter haben dabei verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung. Sie können sowohl Gesellschafter der Komplementär-GmbH als auch Kommanditisten der GmbH & Co. KG sein. Diese Doppelstellung ist völlig legal und in der Praxis sehr häufig anzutreffen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Geschäftsführung. Rechtlich führt die Komplementär-GmbH die Geschäfte der GmbH & Co. KG. Praktisch wird die GmbH aber von ihren eigenen Geschäftsführern geleitet, die gleichzeitig die Interessen der Kommanditisten vertreten. Diese Struktur erfordert sorgfältig ausgearbeitete Gesellschaftsverträge, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Einen Vergleich mit anderen Personengesellschaften finden Sie in unserem Ratgeber über Unterschiede zwischen GbR, OHG und KG.
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen verschiedener Unternehmensformen erfahren Sie in unserem Ratgeber über Grundlagen des Wirtschaftsrechts für Unternehmer.
[fs-toc-h2]2. Steuerliche Vorteile der GmbH & Co. KG
Der wichtigste Grund für die Wahl einer GmbH & Co. KG sind meist die steuerlichen Vorteile. Diese Rechtsform wird steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt, was erhebliche Einsparungen ermöglichen kann - besonders im Vergleich zur klassischen GmbH.
Bei einer normalen GmbH fallen sowohl Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene als auch Abgeltungsteuer bei der Ausschüttung an die Gesellschafter an. Diese Doppelbesteuerung kann zu einer Gesamtsteuerbelastung von über 45% führen. Die GmbH & Co. KG vermeidet dieses Problem, da sie steuerlich transparent ist - die Gewinne werden direkt bei den Kommanditisten versteuert.
Ein weiterer wichtiger Vorteil liegt bei der Gewerbesteuer. Während eine GmbH uneingeschränkt gewerbesteuerpflichtig ist, können Kommanditisten bei Personengesellschaften den Gewerbesteuermessbetrag auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Bei natürlichen Personen als Kommanditisten reduziert sich dadurch die effektive Gewerbesteuerbelastung erheblich.
Die Verlustverrechnung ist bei der GmbH & Co. KG flexibler als bei einer GmbH. Verluste können direkt mit anderen Einkünften der Kommanditisten verrechnet werden, was besonders in der Anlaufphase oder bei zyklischen Geschäften vorteilhaft ist. Bei einer GmbH bleiben Verluste dagegen im Unternehmen "gefangen" und können nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten:
- Gewinnausschüttung kann flexibel zwischen Gehalt und Gewinnausschüttung aufgeteilt werden
- Thesaurierung von Gewinnen möglich ohne zusätzliche Besteuerung
- Verluste sind sofort mit anderen Einkünften verrechenbar
- Keine Doppelbesteuerung wie bei der GmbH
Auch bei der Erbschaftsteuer kann die GmbH & Co. KG Vorteile bieten. Die Anteile an einer Personengesellschaft werden oft günstiger bewertet als GmbH-Anteile, was bei der Unternehmensnachfolge steuerlich vorteilhaft sein kann.
Allerdings gibt es auch steuerliche Nachteile zu beachten. Die Buchführungspflichten sind umfangreicher als bei einfachen Personengesellschaften, und die Komplexität der Struktur kann zu höheren Beratungskosten führen. Zudem greifen bei größeren Gesellschaften verschärfte Anti-Missbrauchsregeln.
Praktische Aspekte der Vertragsgestaltung erläutern wir in unserem Ratgeber zu rechtssicheren Lizenzverträgen.
Ein häufig übersehener Punkt ist die Gewerbesteuerbelastung bei gewerblichen Einkünften. Während Freiberufler von der Gewerbesteuerbefreiung profitieren können, unterliegen GmbH & Co. KGs grundsätzlich der Gewerbesteuer. Die Anrechnung mildert dies zwar ab, eliminiert die Belastung aber nicht vollständig.
[fs-toc-h2]3. Haftung und Sicherheit richtig verstehen
Das Thema Haftung ist bei der GmbH & Co. KG komplexer als bei anderen Rechtsformen, aber auch hier liegt einer ihrer größten Vorteile. Die Konstruktion ermöglicht es, das Haftungsrisiko erheblich zu begrenzen, ohne die steuerlichen Nachteile einer Kapitalgesellschaft in Kauf nehmen zu müssen.
Die Komplementär-GmbH haftet zwar formal persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der GmbH & Co. KG, aber ihre Haftung ist faktisch auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Da diese GmbH meist nur das Mindestkapital von 25.000 Euro hat und keine operativen Geschäfte betreibt, ist das Haftungsrisiko überschaubar.
Die Kommanditisten haften dagegen nur bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlagen. Haben sie diese vollständig eingezahlt, ist ihre Haftung komplett ausgeschlossen. Das unterscheidet die GmbH & Co. KG fundamental von einer normalen KG, bei der mindestens ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haftet.
Diese Haftungsstruktur bietet in der Praxis einen sehr weitgehenden Schutz. Gläubiger können zwar theoretisch auf die Komplementär-GmbH zugreifen, finden dort aber meist nur das Mindestkapital vor. Die wesentlichen Vermögenswerte liegen bei der GmbH & Co. KG oder bei den Kommanditisten und sind so geschützt.
Haftungsverteilung in der Übersicht:
- Komplementär-GmbH: Unbeschränkte Haftung, aber meist nur geringes Vermögen
- Kommanditisten: Haftung beschränkt auf eingezahlte Kommanditeinlagen
- Geschäftsführer: Keine persönliche Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten
Dennoch gibt es Risiken zu beachten. Bei sittenwidrigem Verhalten oder Vermögensverschiebungen kann es zur Durchgriffshaftung kommen. Auch bestimmte öffentlich-rechtliche Ansprüche wie Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerschulden können unter Umständen zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.
Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Einlagenrückgewähr. Wenn Kommanditisten mehr entnehmen, als ihnen zusteht, kann ihre Haftung wieder aufleben. Deshalb ist eine sorgfältige Führung der Kapitalkonten und eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Entnahmen essentiell.
Die Haftungsbeschränkung funktioniert auch nur dann zuverlässig, wenn die rechtliche Selbstständigkeit der beiden Gesellschaften gewahrt bleibt. Vermischung der Geschäfte, unzureichende Kapitalausstattung oder fehlende Trennung der Buchhaltung können dazu führen, dass Gläubiger durchgreifen können.
Bei arbeitsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Geschäftsführung hilft unser Ratgeber zu rechtssicheren Abmahnungen im Arbeitsrecht.
[fs-toc-h2]4. Wann ist eine GmbH & Co. KG die richtige Wahl?
Die GmbH & Co. KG ist nicht für jedes Unternehmen die optimale Lösung. Ihre Komplexität und die damit verbundenen Kosten rechtfertigen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine ehrliche Analyse Ihrer Situation hilft bei der Entscheidung.
Diese Rechtsform eignet sich besonders für etablierte Unternehmen mit regelmäßigen Gewinnen. Die steuerlichen Vorteile kommen erst dann voll zum Tragen, wenn nennenswerte Gewinne zu versteuern sind. Bei Unternehmen in der Verlustphase oder mit sehr geringen Erträgen überwiegen meist die Nachteile.
Typische Anwendungsfälle:
- Mittelständische Familienunternehmen mit mehreren Gesellschaftern
- Handelsunternehmen mit hohen Umsätzen und guten Margen
- Immobilienprojekte mit mehreren Investoren
- Nachfolgeplanungen in bestehenden Personengesellschaften
Die GmbH & Co. KG ist auch dann interessant, wenn Sie externe Investoren aufnehmen möchten, ohne die Kontrolle über das Unternehmen abzugeben. Neue Gesellschafter können als Kommanditisten einsteigen, während die Geschäftsführung bei den bisherigen Unternehmern bleibt.
Für internationale Geschäfte kann die GmbH & Co. KG Vorteile bieten, da sie in vielen Ländern als Kapitalgesellschaft anerkannt wird und so Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen erhält. Gleichzeitig bleibt sie in Deutschland steuerlich transparent.
Die Mindestgröße für eine sinnvolle GmbH & Co. KG liegt deutlich über der einer einfachen GmbH. Als Faustregel sollten die jährlichen Steuerersparnisse mindestens 10.000-15.000 Euro betragen, um die Mehrkosten zu rechtfertigen. Das entspricht meist einem Gewinn von 200.000-300.000 Euro oder mehr.
Wann Sie von einer GmbH & Co. KG absehen sollten:
- Kleine Unternehmen mit geringen Gewinnen (unter 100.000 Euro jährlich)
- Start-ups in der frühen Phase ohne etablierte Gewinne
- Freiberufler, die bereits gewerbesteuerfrei sind
- Einzelunternehmer ohne Bedarf nach Mitgesellschaftern
Pro GmbH & Co. KG (mindestens 4 Punkte erfüllt):
- Jahresgewinn über 200.000 Euro
- Mehrere Gesellschafter oder geplant
- Hohe Steuerbelastung bei normaler GmbH
- Bedarf nach Haftungsbeschränkung
- Komplexe Nachfolgeplanung erforderlich
- Zeit und Budget für Verwaltungsaufwand
Contra GmbH & Co. KG:
- Einfache Geschäftsmodelle ohne Komplexitätsbedarf
- Geringe Gewinne oder Verlustphasen
- Einzelkämpfer ohne Gesellschafter
- Knappe Budg
Die Komplexität der Struktur erfordert professionelle Beratung und laufende Betreuung. Rechnen Sie mit Mehrkosten von 5.000-15.000 Euro für die Gründung und 3.000-8.000 Euro jährlich für die laufende Verwaltung.
Auch der Zeitaufwand für die Verwaltung ist nicht zu unterschätzen. Zwei Gesellschaften bedeuten doppelte Buchführung, getrennte Jahresabschlüsse und komplexere Steuerangelegenheiten. Wenn Sie selbst keine Zeit für diese Aufgaben haben, müssen Sie externe Dienstleister beauftragen.
[fs-toc-h2]5. Gründung und laufende Verwaltung
Die Gründung einer GmbH & Co. KG ist deutlich aufwendiger als die einer einfachen GmbH oder Personengesellschaft, da faktisch zwei Gesellschaften gleichzeitig gegründet werden müssen. Eine sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung sind daher unverzichtbar.
Der erste Schritt ist meist die Gründung der Komplementär-GmbH. Diese erfolgt nach den normalen GmbH-Gründungsregeln mit notariellem Gesellschaftsvertrag, Einzahlung des Stammkapitals und Handelsregistereintragung. Parallel dazu wird der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG ausgearbeitet, der deutlich komplexer ist als ein normaler KG-Vertrag.
Die beiden Gesellschaftsverträge müssen perfekt aufeinander abgestimmt sein. Widersprüche oder Lücken können später zu erheblichen Problemen führen. Besonders wichtig sind die Regelungen zur Geschäftsführung, Gewinnverteilung und zu Entscheidungsbefugnissen.
Wichtige Gründungsschritte:
- Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge für beide Gesellschaften
- Notarielle Gründung der Komplementär-GmbH
- Einzahlung des Stammkapitals der GmbH
- Gründung der GmbH & Co. KG (formfrei möglich)
- Handelsregistereintragungen beider Gesellschaften
- Gewerbeanmeldungen und steuerliche Erfassungsbögen
Die steuerlichen Wahlrechte müssen von Anfang an durchdacht werden. Entscheidungen über Gewinnverteilungsschlüssel, Entnahmeregelungen und die Behandlung von Sonderbetriebsvermögen prägen die gesamte weitere Entwicklung der Gesellschaft.
Nach der Gründung ist die laufende Verwaltung komplex. Beide Gesellschaften müssen separate Buchführungen haben, eigene Jahresabschlüsse erstellen und separate Steuererklärungen abgeben. Die Gewinnermittlung der GmbH & Co. KG muss dabei die Vergütung an die Komplementär-GmbH berücksichtigen.
Ein kritischer Punkt ist die ordnungsgemäße Führung der Gesellschafterkonten. Kommanditisten haben sowohl Kapitalkonten als auch Gewinnrücklagenkonten, deren korrekte Führung für die Haftungsbeschränkung essentiell ist. Fehler können dazu führen, dass die Haftung wieder auflebt.
Die Komplexität zeigt sich auch bei alltäglichen Geschäften. Verträge werden im Namen der GmbH & Co. KG geschlossen, aber von Geschäftsführern der Komplementär-GmbH unterzeichnet. Die korrekte Vertretung und Zeichnungsberechtigung muss eindeutig geregelt sein.
Informationen zu Nebentätigkeiten von Geschäftsführern finden Sie in unserem Ratgeber über Nebentätigkeit: Genehmigungspflicht und Grenzen im Arbeitsrecht.
Laufende Verwaltungsaufgaben:
- Getrennte Buchführung für beide Gesellschaften
- Erstellung separater Jahresabschlüsse
- Führung der Gesellschafterkonten bei der KG
- Separate Steuererklärungen und -zahlungen
- Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen
[fs-toc-h2]6. FAQ - Häufige Fragen zur GmbH & Co. KG
Kann ich eine bestehende GmbH in eine GmbH & Co. KG umwandeln?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber steuerlich oft problematisch. Bei der Umwandlung entstehen meist stille Reserven, die versteuert werden müssen. Oft ist es günstiger, eine neue GmbH & Co. KG zu gründen und das Geschäft schrittweise zu übertragen. Lassen Sie sich unbedingt vorher steuerlich beraten.
Wie hoch sind die Mindestkosten für eine GmbH & Co. KG?
Rechnen Sie mit Gründungskosten von 8.000-15.000 Euro (Notar, Beratung, Anmeldungen) und laufenden Kosten von mindestens 5.000 Euro jährlich für Buchführung und Steuerberatung. Bei komplexeren Strukturen können die Kosten schnell das Doppelte betragen.
Brauche ich für beide Gesellschaften separate Geschäftsführer?
Nein, dieselbe Person kann Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und damit faktischer Geschäftsführer der gesamten GmbH & Co. KG sein. Das ist sogar der Normalfall, da so die Einheitlichkeit der Geschäftsführung gewährleistet wird.
Welche Publizitätspflichten haben GmbH & Co. KGs?
Beide Gesellschaften müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen und dort Änderungen publizieren. Je nach Größe können zusätzliche Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger hinzukommen. Die GmbH & Co. KG unterliegt denselben Publizitätspflichten wie eine normale KG.
Kann ich als einziger Gesellschafter eine GmbH & Co. KG gründen?
Ja, das ist möglich. Sie können alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH und einziger Kommanditist der GmbH & Co. KG sein. Allerdings sind dann die steuerlichen Vorteile oft geringer, da keine Gestaltungsspielräume durch mehrere Gesellschafter entstehen.
[fs-toc-h2]7. Fazit: GmbH & Co. KG als strategische Entscheidung
Die GmbH & Co. KG ist eine ausgereifte Rechtsform für Unternehmen, die die Vorteile von Kapital- und Personengesellschaften kombinieren wollen. Sie bietet echte Haftungsbeschränkung bei gleichzeitiger steuerlicher Transparenz - eine Kombination, die in vielen Situationen überzeugt.
Allerdings ist diese Rechtsform nichts für Eilige oder Sparfüchse. Die Komplexität erfordert professionelle Beratung, und die laufenden Kosten sind erheblich höher als bei einfacheren Strukturen. Die Entscheidung sollte daher gut durchdacht und langfristig angelegt sein.
Besonders für mittelständische Unternehmen mit stabilen Gewinnen und mehreren Gesellschaftern kann die GmbH & Co. KG die optimale Lösung sein. Sie ermöglicht flexible Gesellschafterstrukturen, bietet Schutz vor persönlicher Haftung und kann erhebliche Steuervorteile realisieren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die GmbH & Co. KG sind über Jahrzehnte gewachsen und bewährt. Das macht sie zu einer verlässlichen Wahl für langfristige Unternehmensplanung. Gleichzeitig ist sie flexibel genug, um auf veränderte Anforderungen reagieren zu können.
Wichtig ist eine ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung vor der Entscheidung. Die Steuerersparnisse müssen die Mehrkosten deutlich übersteigen, und Sie müssen bereit sein, die höhere Verwaltungskomplexität zu akzeptieren. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die GmbH & Co. KG ein mächtiges Instrument für Ihren unternehmerischen Erfolg werden.
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