Führerschein auf Probe: Besondere Regeln und Risiken für Fahranfänger
Ihr umfassender Ratgeber für die Probezeit, rechtliche Konsequenzen und erfolgreichen Führerscheinerhalt
Führerschein auf Probe ist ein komplexes rechtliches Gebiet, das viele Fahranfänger vor Herausforderungen stellt. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Probezeitregelungen, Verstöße und deren Konsequenzen, erhalten praktische Handlungsempfehlungen und lernen, wie Sie Ihren Führerschein sicher durch die Probezeit bringen. Rechtsanwalt Andreas Bongard erklärt die rechtlichen Grundlagen verständlich und zeigt Ihnen Wege zu einer erfolgreichen Lösung auf.

[fs-toc-h2]1. Was ist der Führerschein auf Probe und welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
Der Führerschein auf Probe begleitet jeden Fahranfänger in Deutschland durch die ersten zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis. Diese Bewährungsphase wurde 1999 eingeführt und ist im Straßenverkehrsgesetz (§ 2a StVG) sowie in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt.
Die zweijährige Probezeit beginnt in dem Moment, in dem Sie Ihren Führerschein ausgehändigt bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit einem PKW-Führerschein, einem Motorrad oder einem Kleinkraftrad starten. Die Probezeit gilt für Sie als Person, nicht für einzelne Führerscheinklassen.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie während Ihrer laufenden Probezeit eine weitere Klasse erwerben, verlängert sich die Probezeit dadurch nicht. Sie läuft einfach mit der ursprünglich festgelegten Dauer weiter.
Der Hintergrund dieser Regelung: Statistiken zeigen, dass Fahranfänger in den ersten beiden Jahren nach Führerscheinerhalt ein erheblich höheres Unfallrisiko tragen. Die Kombination aus Unerfahrenheit und manchmal übertriebener Selbsteinschätzung führt häufig zu kritischen Situationen.
Während dieser Bewährungszeit gelten verschärfte Regelungen. Ein Verkehrsverstoß hat nicht nur die üblichen Konsequenzen wie Bußgelder oder Punkte, sondern kann zusätzlich probezeitspezifische Maßnahmen nach sich ziehen – vom Aufbauseminar über die Verlängerung der Probezeit bis zum Entzug der Fahrerlaubnis.
[fs-toc-h2]2. Welche Verstöße gelten als A-Verstöße und B-Verstöße in der Probezeit?
Um einzuschätzen, welche Konsequenzen ein Verkehrsverstoß haben kann, ist die Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen wichtig. Diese Kategorisierung entscheidet darüber, ob direkt Probezeitmaßnahmen folgen oder erst beim nächsten Verstoß.
Die schwerwiegenden A-Verstöße
Zu den A-Verstößen zählen Verkehrsvergehen, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Die häufigsten sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
- Überfahren einer roten Ampel
- Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
- Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille bzw. 0,0 Promille für unter 21-Jährige)
- Drogen am Steuer (jeder Nachweis)
- Abstandsverstöße mit Gefährdung
- Vorfahrtsverletzungen mit Gefährdung
- Unfallflucht
- Nötigung im Straßenverkehr
Ein einziger A-Verstoß führt bereits zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Zusätzlich kommen die regulären Sanktionen wie Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote hinzu.
Die weniger schwerwiegenden B-Verstöße
B-Verstöße werden als weniger gefährlich eingestuft. Die wichtigsten sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 11 und 20 km/h
- Handy am Steuer (nur Ablesen ohne Telefonieren)
- Beleuchtungsmängel am Fahrzeug
- Abgefahrene Reifen
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
- Parkverstöße in bestimmten Bereichen
Bei B-Verstößen gilt: Erst zwei Verstöße innerhalb der Probezeit werden wie ein A-Verstoß behandelt und führen zum Aufbauseminar sowie zur Verlängerung der Probezeit. Ein einzelner B-Verstoß hat nur die üblichen Sanktionen, aber keine probezeitspezifischen Konsequenzen.
[fs-toc-h2]3. Wie funktioniert das Aufbauseminar für Fahranfänger und was erwartet mich dort?
Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erhalten Sie Post von der Führerscheinstelle: eine Ermahnung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Das Seminar ist kein reiner Strafkurs, sondern ein pädagogisches Angebot zur Reflexion des eigenen Fahrverhaltens.
Aufbau und Ablauf
Das Seminar besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten, verteilt über mindestens zwei, maximal vier Wochen. Diese zeitliche Streckung gibt Ihnen Raum, zwischen den Terminen über das Besprochene nachzudenken und Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr zu beobachten.
Zwischen der ersten und letzten Sitzung absolvieren Sie eine mindestens 30-minütige Fahrprobe. Der Seminarleiter sitzt dabei neben Ihnen und beobachtet Ihr Verhalten im echten Verkehr.
In den Gruppensitzungen mit sechs bis zwölf Teilnehmern geht es um:
- Analyse des eigenen Fahrverhaltens
- Auseinandersetzung mit Risikofaktoren
- Diskussion von Unfallursachen
- Entwicklung von Vermeidungsstrategien
Der Austausch mit anderen Betroffenen hilft oft mehr als reine Belehrung. Das Ziel ist, dass Sie selbst erkennen, wo Ihre persönlichen Schwachpunkte liegen.
Fristen und Kosten
Für die Seminarteilnahme haben Sie ab Zustellung des Bescheids in der Regel drei Monate Zeit. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis – mit der Folge, dass theoretische und praktische Prüfung komplett neu absolviert werden müssen.
Die Kosten liegen zwischen 250 und 500 Euro (regional unterschiedlich) und kommen zu den regulären Bußgeldern hinzu. Falls Sie aus wichtigen Gründen wie Krankheit oder Auslandsaufenthalt die Frist nicht einhalten können, lässt sich bei der Führerscheinstelle mit entsprechenden Nachweisen eine Verlängerung beantragen.
[fs-toc-h2]4. Was passiert bei wiederholten Verstößen während der verlängerten Probezeit?
Das Gesetz sieht ein dreistufiges Eskalationsmodell vor, das die Konsequenzen mit jedem weiteren Fehltritt verschärft.
Stufe 1 – Ermahnung und Aufbauseminar
Nach dem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen:
- Schriftliche Ermahnung
- Verpflichtende Teilnahme am Aufbauseminar
- Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre
Viele Fahranfänger nutzen diese Chance und kommen anschließend gut durch die restliche Probezeit.
Stufe 2 – Verwarnung und psychologische Beratung
Bei erneutem A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen nach der Verlängerung:
- Schriftliche Verwarnung
- Empfehlung zur freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung (zwei Sitzungen zu je 75 Minuten, Kosten: ca. 200-400 Euro)
- Keine weitere Probezeitverlängerung
Die Beratung ist freiwillig, kann aber bei späteren Verfahren positiv gewertet werden.
Stufe 3 – Führerscheinentzug
Bei erneutem Verstoß nach der Verwarnung wird die Fahrerlaubnis entzogen. Um den Führerschein wiederzubekommen, ist die gesamte Prozedur neu zu durchlaufen: medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), theoretische und praktische Prüfung.
Sonderfälle: Bei besonders schweren Verstößen wie Trunkenheit ab 1,1 Promille, Unfallflucht mit erheblichem Schaden oder vorsätzlicher Gefährdung kann die Fahrerlaubnis bereits beim ersten Mal entzogen werden – unabhängig vom normalen Probezeitverfahren. Weitere Informationen zur MPU finden Sie in unserem Ratgeber zur medizinisch-psychologischen Untersuchung.
[fs-toc-h2]5. Welche besonderen Regelungen gelten für Alkohol und Drogen in der Probezeit?
Für Fahranfänger gelten strengere Promillegrenzen. Der Grund: Die Kombination aus Unerfahrenheit und eingeschränkter Reaktionsfähigkeit erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Null-Promille-Grenze
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt die absolute Null-Promille-Grenze. Jeder messbare Alkoholwert führt zu:
- 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Einstufung als A-Verstoß → Aufbauseminar + Probezeitverlängerung
0,5-Promille-Grenze
Ab 21 Jahren und außerhalb der Probezeit gilt die allgemeine Grenze von 0,5 Promille:
- Ab 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Bei Wiederholung: bis zu 1.500 Euro, 3 Monate Fahrverbot
Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor:
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- Führerscheinentzug
- Sperrfrist für Neuerteilung (6 Monate bis 5 Jahre)
- In der Regel MPU-Anordnung
Drogen am Steuer
Bereits der Nachweis von THC, Amphetaminen oder Kokain führt zu:
- Mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- In der Probezeit: zusätzlich Aufbauseminar und Probezeitverlängerung
- Bei Wiederholung: Führerscheinentzug und MPU
Umfassende Informationen zu den rechtlichen Folgen finden Sie in unserem Ratgeber zum Strafrecht im Straßenverkehr.
Null-Promille-Grenze gilt für:
- Alle Fahranfänger in der Probezeit
- Alle Fahrer unter 21 Jahren
- Sanktion: 250 Euro, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
0,5-Promille-Grenze:
- Allgemeine Grenze für alle anderen Fahrer
- Sanktion: ab 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
1,1 Promille und mehr:
- Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit)
- Sanktion: Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, MPU
Praktischer Tipp: Planen Sie Ihre Abende so, dass entweder jemand nüchtern bleibt oder Sie auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. Taxi zurückgreifen können.
[fs-toc-h2]6. Wie kann ich gegen Bußgeldbescheide vorgehen?
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist automatisch korrekt. Bei Geschwindigkeitsmessungen passieren immer wieder Fehler – durch nicht ordnungsgemäß geeichte Messgeräte, falsche Messabstände oder ungünstige Messbedingungen.
So gehen Sie bei einem Einspruch vor
Ab Zustellung des Bescheids bleiben Ihnen zwei Wochen Zeit für einen schriftlichen Einspruch. Für den ersten Einspruch benötigen Sie keine Begründung – ein einfaches Schreiben an die im Bescheid genannte Behörde genügt. Die Begründung können Sie nachreichen, nachdem Sie Akteneinsicht genommen haben.
Nach Ihrem Einspruch prüft die Bußgeldbehörde die Akte erneut. Erkennt sie Fehler, kann sie das Verfahren einstellen. Andernfalls geht die Akte an die Staatsanwaltschaft und weiter ans Amtsgericht, wo eine mündliche Verhandlung stattfindet.
Häufige Ansatzpunkte für erfolgreiche Einsprüche
- Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen
- Unklare oder nicht vorschriftsmäßig aufgestellte Verkehrsschilder
- Fehlerhafte Zustellung des Bescheids
- Bereits eingetretene Verjährung (3 Monate ab Tat)
- Unzureichende Identifizierung des Fahrers
- Formelle Fehler im Bescheid
Ein Einspruch lohnt sich besonders bei A-Verstößen, da diese weitreichende Probezeitkonsequenzen haben. Auch bei einem drohenden zweiten B-Verstoß ist eine genaue Prüfung sinnvoll.
Was Sie beachten sollten
Ein Einspruch birgt auch Risiken: Bei unbegründetem Einspruch können zusätzliche Verfahrenskosten und Anwaltskosten entstehen (oft 500-1.000 Euro). Eine rechtliche Beratung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und das strategisch beste Vorgehen zu wählen. Weitere Informationen zu Verteidigungsstrategien finden Sie in unserem Ratgeber zum Bußgeldverfahren.
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall können Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung kontaktieren.
[fs-toc-h2]7. Häufig gestellte Fragen zur Probezeit
Was passiert ohne Seminarteilnahme?
Wer das angeordnete Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Behörde hat dabei keinen Ermessensspielraum. Der Führerschein muss dann komplett neu beantragt werden – einschließlich theoretischer und praktischer Prüfung. Bei wichtigen Gründen wie Krankheit lässt sich mit Nachweisen eine Fristverlängerung beantragen.
Gilt die Probezeit für alle Führerscheinklassen?
Ja, die Probezeit gilt für jede erstmalig erteilte Fahrerlaubnis – unabhängig von der Klasse. Machen Sie zunächst den Motorradführerschein, beginnt die Probezeit mit dessen Erteilung. Ein späterer PKW-Führerschein verlängert die Probezeit nicht. Sie ist personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen.
Kann ich im Ausland fahren?
Mit dem deutschen Führerschein dürfen Sie auch während der Probezeit im Ausland fahren. Allerdings gelten dort die jeweiligen nationalen Verkehrsregeln. Verstöße in EU-Staaten können zurück nach Deutschland gemeldet werden und probezeitrelevante Konsequenzen haben.
Werden Punkte nach der Probezeit gelöscht?
Punkte im Fahreignungsregister haben eigene Tilgungsfristen: Ein Punkt wird nach 2,5 Jahren gelöscht, zwei Punkte nach 5 Jahren, drei Punkte nach 10 Jahren. Das Ende der Probezeit ändert daran nichts. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis ohnehin entzogen.
Lässt sich die Probezeit verkürzen?
Nein, eine vorzeitige Beendigung ist nicht vorgesehen. Die Probezeit endet automatisch nach zwei Jahren (bzw. vier Jahren bei Verlängerung), wenn Sie keinen A-Verstoß und keine zwei B-Verstöße begangen haben. Freiwillige Fahrsicherheitstrainings führen nicht zu einer Verkürzung, können aber die Fahrsicherheit verbessern und werden von manchen Versicherungen mit Rabatten honoriert.
[fs-toc-h2]8. Fazit: So kommen Sie gut durch die Probezeit
Die Probezeit ist eine Phase, in der Sie beweisen können, dass Sie ein verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer sind. Die verschärften Regelungen dienen dabei nicht der Schikane, sondern der Sicherheit – Ihrer eigenen und der anderer im Straßenverkehr.
Praktische Tipps für den Alltag:
Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Fahrten ein – Zeitdruck ist einer der häufigsten Gründe für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Halten Sie das Smartphone während der Fahrt in der Tasche oder nutzen Sie eine Freisprecheinrichtung. Verzichten Sie auf Alkohol, wenn Sie fahren müssen – auch "nur ein Bier" kann bereits messbare Werte ergeben.
Die kritischen Bereiche kennen Sie nun: Geschwindigkeit, Alkohol und Handy am Steuer. Diese drei Faktoren sind die häufigsten Stolperfallen für Fahranfänger.
Wenn doch etwas passiert:
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, prüfen Sie zunächst die Vorwürfe, bevor Sie zahlen. Gerade bei A-Verstößen lohnt sich eine rechtliche Prüfung, da fehlerhafte Messungen oder formelle Mängel durchaus vorkommen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, die Situation richtig einzuschätzen und die beste Strategie zu wählen.
Das dreistufige Sanktionssystem gibt mehrere Möglichkeiten zur Korrektur. Nach dem ersten Fehltritt folgt das Aufbauseminar – eine Gelegenheit, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren und zu verbessern. Erst bei wiederholten Verstößen drohen die gravierenden Konsequenzen.
Mit Umsicht und den richtigen Informationen kommen Sie sicher durch Ihre Probezeit. Am Ende haben Sie nicht nur Ihren Führerschein behalten, sondern auch wertvolle Erfahrungen gesammelt, die Sie zu einem besseren Fahrer machen.
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Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Ob Privatperson, Unternehmer oder Betroffener – wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen klare Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
