Eintrag im Führungszeugnis: Dauer, Folgen und Löschungsfristen
Was Sie über Einträge im Führungszeugnis wissen sollten
Ein Eintrag im Führungszeugnis bedeutet nicht automatisch lebenslange Vorbelastung. Je nach Schwere der Verurteilung werden Einträge nach 3, 5 oder 10 Jahren nicht mehr aufgeführt. Entscheidend sind die Art der Strafe, das Strafmaß und ob während der Frist weitere Verurteilungen hinzukommen. Diese Löschungsfristen gelten für das Führungszeugnis – im Bundeszentralregister bleiben Einträge länger gespeichert.
Ein Eintrag im Führungszeugnis kann weitreichende Konsequenzen haben: von Schwierigkeiten bei der Jobsuche über abgelehnte Beamtenlaufbahnen bis hin zu Problemen bei Einbürgerungsverfahren. Wir erklären Ihnen, wann ein Eintrag erfolgt, wie lange er sichtbar bleibt und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

1. Was ist ein Führungszeugnis und wann erfolgt ein Eintrag?
Das Führungszeugnis ist ein offizieller Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR), das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jede Verurteilung landet automatisch im Führungszeugnis – es gibt klare gesetzliche Grenzen.
Eingetragen werden grundsätzlich:
- Verurteilungen zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen
- Freiheitsstrafen über drei Monaten
- Alle Verurteilungen, wenn bereits andere Einträge im Bundeszentralregister vorhanden sind
Nicht eingetragen werden:
- Geldstrafen bis 90 Tagessätze, sofern keine weiteren Einträge vorliegen
- Freiheitsstrafen bis drei Monate bei Ersttätern
- Die meisten Jugendstrafen bis zwei Jahre auf Bewährung
Das Bundeszentralregister hingegen erfasst ausnahmslos alle rechtskräftigen Verurteilungen durch deutsche Gerichte. Diese Unterscheidung ist wichtig: Behörden wie Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Einbürgerungsbehörden können auf das vollständige Register zugreifen, während Arbeitgeber in der Regel nur das eingeschränkte Führungszeugnis sehen.
2. Unterschied zwischen einfachem, erweitertem und behördlichem Führungszeugnis
Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen mit unterschiedlichem Umfang:
Einfaches (privates) Führungszeugnis
Dieses Zeugnis können Sie für sich selbst beantragen, etwa zur Vorlage bei einem Arbeitgeber. Es enthält nur schwerwiegendere Verurteilungen. Kleinere Vergehen – etwa eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen ohne weitere Vorstrafen – bleiben unsichtbar.
Erweitertes Führungszeugnis
Erforderlich bei Tätigkeiten mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen. Hier werden unabhängig von der Strafhöhe auch spezielle Delikte aufgeführt, etwa Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB), Sexualdelikte (§§ 174-184g StGB) oder Zuhälterei (§ 181a StGB).
Behördliches Führungszeugnis
Wird direkt an die anfragende Behörde versandt und enthält zusätzlich Verwaltungsentscheidungen wie den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis oder eines Waffenscheins. Wenn Sie vermuten, dass Einträge vorhanden sind, können Sie beantragen, dass das Zeugnis zunächst an ein Amtsgericht geschickt wird – dort können Sie es einsehen, bevor es weitergeleitet wird.
3. Löschungsfristen: Wann verschwindet ein Eintrag aus dem Führungszeugnis?
Die Tilgungsfristen sind im § 34 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) klar geregelt. Wichtig: Die Frist beginnt nicht mit der Tat oder Verurteilung, sondern erst mit Rechtskraft des Urteils – bei Freiheitsstrafen verlängert sie sich zusätzlich um die Dauer der verbüßten Strafe.
Löschung nach 3 Jahren:
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis drei Monate
- Freiheitsstrafen bis einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn Bewährung nicht widerrufen wurde und keine weiteren Eintragungen vorliegen)
- Jugendstrafen bis einem Jahr
- Jugendstrafen bis zwei Jahre auf Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:
- Freiheitsstrafen über einem Jahr ohne Bewährung
- Jugendstrafen über zwei Jahre ohne Bewährung
- Alle sonstigen Verurteilungen, die nicht unter die 3- oder 10-Jahres-Frist fallen
Löschung nach 10 Jahren:
- Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen über einem Jahr bei Sexualdelikten nach §§ 174-180 oder § 182 StGB
- Im erweiterten Führungszeugnis: bestimmte Delikte gegen Minderjährige unabhängig vom Strafmaß
Nie gelöscht werden:
- Lebenslange Freiheitsstrafen
- Sicherungsverwahrung
- Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik aufgrund eines Verbrechens
4. Wichtige Sonderfälle bei der Fristberechnung
Gesamtstrafen verzögern die Löschung
Werden Sie nach einer ersten Verurteilung erneut verurteilt – und die Tat liegt zeitlich vor der ersten Verurteilung –, bildet das Gericht gemäß § 55 StGB eine Gesamtstrafe. Das bedeutet: Für die Löschungsfrist zählt ab sofort nur noch das zweite Urteil. Alle vorherigen Einträge bleiben so lange bestehen, bis auch die Frist der Gesamtstrafe abgelaufen ist.
Weitere Verurteilungen stoppen die Tilgung
Kommt während der Löschungsfrist eine neue Verurteilung hinzu, beginnt keine Frist neu zu laufen. Stattdessen werden alle Einträge erst gelöscht, wenn sämtliche Tilgungsfristen abgelaufen sind. Das kann bedeuten, dass eine Verurteilung von vor zehn Jahren weiterhin sichtbar bleibt, weil vor zwei Jahren eine neue Strafe hinzukam.
Strafdauer verlängert die Frist
Gemäß § 37 Abs. 2 BZRG verlängert sich die Löschungsfrist um die tatsächlich verbüßte Haftzeit. Wer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde (5-Jahres-Frist), muss also 5 Jahre plus 2 Jahre warten – insgesamt 7 Jahre ab Rechtskraft des Urteils.
5. Berufliche Folgen: Wann darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?
Nicht jeder Arbeitgeber darf nach einem Führungszeugnis fragen. Das ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – etwa bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten oder der Arbeit mit schutzbedürftigen Personen.
Zulässig ist die Forderung bei:
- Tätigkeiten im Sicherheitsbereich (Wachdienst, Sicherheitspersonal)
- Umgang mit Geld oder Wertsachen (Banken, Kassierer)
- Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Lehrer, Erzieher, Trainer)
- Positionen mit hoher Vertrauensstellung (Compliance-Beauftragte, Wirtschaftsprüfer)
Nicht zulässig bei:
- Standardbewerbungen ohne sicherheitsrelevante Aspekte
- Positionen ohne besonderen Vertrauensbezug
Das Landgericht Hamm hat 2014 klargestellt (Az. 10 Sa 171/14): Allein die theoretische Möglichkeit des Kontakts mit Minderjährigen reicht nicht aus. Es muss ein konkreter, regelmäßiger Kontakt vorliegen.
In unserem Fachgebiet Arbeitsrecht beraten wir Sie bei Fragen zu Arbeitgeberpflichten und Mitarbeiterrechten. Bei strafrechtlichen Verfahren, die zu einem Eintrag führen könnten, unterstützt Sie unser Team im Bereich Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren.
6. Kann man einen Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Grundsätzlich erfolgt die Tilgung automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Fristen – ein Antrag ist nicht erforderlich. In Ausnahmefällen können Sie jedoch gemäß § 49 BZRG eine vorzeitige Löschung beantragen.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Tilgung:
- Die Vollstreckung der Strafe muss vollständig erledigt sein
- Kein öffentliches Interesse steht der Löschung entgegen
- Ein besonderer Härtefall muss vorliegen
Die Hürden sind hoch. Folgende Gründe reichen in der Regel nicht aus:
- Berufliche Nachteile
- Probleme bei der Aufenthaltsgenehmigung
- Schwierigkeiten bei der Einbürgerung
Gerichte verlangen außergewöhnliche Umstände, die zu einer unbilligen Härte führen würden, auf die die Öffentlichkeit mit wenig Verständnis reagieren würde. Eine erfolgreiche Antragstellung erfordert fundierte rechtliche Argumentation und überzeugende Nachweise zur Resozialisierung.
Fall: Herr M. wurde im März 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde im Mai 2020 rechtskräftig. Er verbüßte die volle Strafe bis November 2021.
Fristberechnung:
Die reguläre Löschungsfrist beträgt 5 Jahre (Freiheitsstrafe über 1 Jahr). Diese beginnt mit Rechtskraft des Urteils (Mai 2020), verlängert sich aber um die Dauer der Freiheitsstrafe (18 Monate).
Rechnung: Mai 2020 + 5 Jahre + 18 Monate = November 2026
Erst ab Dezember 2026 wird die Verurteilung nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt. Kommt in dieser Zeit eine weitere Verurteilung hinzu, verschiebt sich die Tilgung aller Einträge entsprechend nach hinten.
7. Führungszeugnis beantragen: So geht's
Sie können Ihr Führungszeugnis auf drei Wegen beantragen:
1. Online über das Bundesamt für Justiz
Über das Portal des Bundesamts können Sie mit elektronischem Personalausweis (eID-Funktion aktiviert) ein Führungszeugnis beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1-2 Wochen.
2. Persönlich bei der Meldebehörde
Bei Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Sie das Zeugnis direkt beantragen. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
3. Schriftlich bei der Meldebehörde
Bei manchen Behörden ist auch ein schriftlicher Antrag möglich – Voraussetzungen erfragen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Kosten: 13 Euro (in bestimmten Ausnahmefällen gebührenfrei, etwa für ehrenamtliche Tätigkeiten)
Bearbeitungszeit: Zwischen 1-4 Wochen, abhängig von Auslastung und Antragsweg
Einmal eingetragen, lässt sich ein Eintrag im Führungszeugnis nur in absoluten Ausnahmefällen vorzeitig entfernen. Deutlich erfolgversprechender ist es, den Eintrag von vornherein zu verhindern. Das gelingt durch eine frühe, professionelle Strafverteidigung.
Strategien zur Vermeidung eines Eintrags:
- Einstellung des Verfahrens erreichen: In vielen Fällen kann ein erfahrener Strafverteidiger das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung bringen – etwa gemäß §§ 153, 153a StPO. Dann erfolgt kein Eintrag ins Bundeszentralregister.
- Verwarnung mit Strafvorbehalt: Bei geringfügigen Delikten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängt werden. Diese wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
- Jugendstrafrecht nutzen: Bei Heranwachsenden (18-21 Jahre) kann die Anwendung von Jugendstrafrecht dazu führen, dass mildere Sanktionen verhängt werden, die nicht im Führungszeugnis erscheinen.
8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt man mit einem Eintrag im Führungszeugnis als vorbestraft?
Juristisch ist jede rechtskräftige Verurteilung eine Vorstrafe. Nach § 53 Abs. 1 BZRG können Sie sich jedoch als „unbestraft" bezeichnen, wenn keine Verurteilung im einfachen Führungszeugnis eingetragen ist. Praktisch bedeutet das: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen ohne weitere Einträge macht Sie im rechtlichen Sinne nicht vorbestraft.
Was passiert im Bundeszentralregister nach der Löschung aus dem Führungszeugnis?
Einträge verschwinden nicht gleichzeitig aus beiden Registern. Im Bundeszentralregister gelten längere Tilgungsfristen von 5 bis 20 Jahren (§ 46 BZRG). Behörden mit Zugriff auf das vollständige Register sehen Ihre Verurteilung also länger als Arbeitgeber, die nur das Führungszeugnis einsehen.
Sehen Beamte andere Einträge als normale Arbeitnehmer?
Ja. Für Beamte gelten besondere Regelungen. Der Dienstherr wird von laufenden Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft informiert und leitet in der Regel ein Disziplinarverfahren ein. Entscheidend ist hier nicht das Führungszeugnis, sondern der Eintrag im Bundeszentralregister. Verurteilungen zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei vorsätzlichen Taten können zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen.
Kann ich während der Löschungsfrist ein „sauberes" Führungszeugnis bekommen?
Nein, außer in den seltenen Fällen einer vorzeitigen Tilgung nach § 49 BZRG. Die Einträge bleiben für die volle Dauer der gesetzlichen Frist sichtbar. Wichtig: Wenn Sie während dieser Zeit eine neue Verurteilung erhalten, verlängert sich die Wartezeit für alle Einträge erheblich.
Werden auch ausländische Verurteilungen eingetragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Verurteilungen gegen Deutsche oder in Deutschland lebende Personen durch ausländische Gerichte können ins Bundeszentralregister aufgenommen werden. Bei doppelter Staatsangehörigkeit mit einem EU-Land erhalten Sie ein Europäisches Führungszeugnis, das auch Eintragungen aus dem Herkunftsstaat enthält – sofern dieser Land entsprechende Informationen übermittelt.
Muss ich bei Bewerbungen einen Eintrag erwähnen, auch wenn kein Führungszeugnis verlangt wird?
Arbeitgeber dürfen in Bewerbungsverfahren nur nach Vorstrafen fragen, wenn diese für die konkrete Stelle relevant sind. Bei unzulässigen Fragen haben Sie ein Recht zur Lüge. Ist die Frage zulässig und Sie verschweigen eine relevante Vorstrafe, kann das zur Anfechtung des Arbeitsvertrags führen.
9. Kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Bongard
Ein Eintrag im Führungszeugnis muss nicht das Ende Ihrer beruflichen oder privaten Perspektiven bedeuten. Mit der richtigen rechtlichen Strategie lassen sich viele Einträge vermeiden – oder zumindest ihre Folgen minimieren.
Wir beraten Sie kompetent und verständlich zu Ihren Möglichkeiten. Mit über 15 Jahren Erfahrung und mehr als 800 geführten Fällen kennen wir die Feinheiten des Strafrechts und wissen, welche Argumente vor Gericht und Behörden überzeugen.
Unsere Leistungen:
- Verteidigung im Strafverfahren zur Vermeidung eines Eintrags
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine Einzelfallprüfung durch einen erfahrenen Anwalt. Bei konkreten rechtlichen Fragen kontaktieren Sie uns bitte für eine persönliche Beratung.
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