Scheidungsgründe in Deutschland: Diese Gründe führen zu einer Trennung
Warum scheitern Ehen und welche rechtlichen Folgen hat das?
Eine Scheidung ist für die meisten Menschen eine der schwierigsten Lebensentscheidungen. Die Gründe, warum Ehen scheitern, sind vielfältig und oft komplex. Als erfahrener Rechtsanwalt in Essen begleite ich Menschen durch diese herausfordernde Phase und helfe dabei, die rechtlichen Aspekte einer Scheidung zu klären. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Scheidungsgründe in Deutschland eine Rolle spielen, wie das moderne Scheidungsrecht funktioniert und wann Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen sollten.

[fs-toc-h2]1. Scheidung ohne Schuldfrage: So funktioniert das deutsche Scheidungsrecht
Seit der Reform des Scheidungsrechts im Jahr 1977 gilt in Deutschland das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet: Sie müssen bei einer Scheidung keine Schuld nachweisen und keine konkreten Gründe für das Scheitern der Ehe angeben. Die Frage "Wer ist schuld?" spielt rechtlich keine Rolle mehr.
Das Zerrüttungsprinzip im Detail:
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Als gescheitert gilt eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 BGB). Konkret bedeutet dies: Beide oder ein Ehegatte müssen nicht mehr zusammenleben wollen und die eheliche Lebensgemeinschaft muss objektiv zerrüttet sein.
Voraussetzungen für eine Scheidung:
In der Regel müssen Sie vor der Scheidung ein Jahr getrennt gelebt haben – das sogenannte Trennungsjahr. Dieses Jahr dient als Bedenkzeit und soll sicherstellen, dass die Entscheidung zur Scheidung endgültig ist. Bei besonderen Härtefällen (etwa bei schwerer Gewalt oder Misshandlung) kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden.
Nach drei Jahren Trennung wird die Zerrüttung der Ehe unwiderlegbar vermutet – selbst wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Bei Trennung von einem Jahr ist die Zustimmung beider Partner Voraussetzung für die Scheidung.
Praxistipp: Auch wenn rechtlich keine Scheidungsgründe angegeben werden müssen, können die tatsächlichen Ursachen für das Scheitern der Ehe bei Folgefragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht eine Rolle spielen. Dokumentieren Sie daher wichtige Ereignisse und Verhaltensweisen während der Ehe und Trennungsphase.
§ 1565 BGB – Scheitern der Ehe
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Was bedeutet das praktisch?
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Regelscheidung (nach dem Trennungsjahr) und der Härtefallscheidung (ohne Trennungsjahr). Für die Härtefallscheidung müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar machen. Dies wird von Gerichten sehr restriktiv geprüft.
[fs-toc-h2]2. Die häufigsten Gründe für das Scheitern von Ehen
Obwohl rechtlich keine Scheidungsgründe mehr angegeben werden müssen, zeigen Studien und die anwaltliche Praxis, dass bestimmte Faktoren besonders häufig zum Scheitern von Ehen führen. Diese zu kennen, hilft bei der Einschätzung der eigenen Situation.
Kommunikationsprobleme und chronische Konflikte:
Mangelnde oder gestörte Kommunikation ist einer der Hauptgründe für das Scheitern von Ehen. Wenn Partner ihre Bedürfnisse nicht mehr äußern können oder wollen, sich nicht mehr verstanden fühlen oder wichtige Themen vermeiden, entsteht eine emotionale Distanz. Ungelöste Konflikte häufen sich an und führen zu dauerhaften Spannungen.
Aus rechtlicher Sicht kann chronischer Streit dazu führen, dass das Familiengericht die Zerrüttung der Ehe als gegeben ansieht – selbst wenn das Trennungsjahr noch nicht vollständig abgelaufen ist. Bei massiven Kommunikationsproblemen, die das gemeinsame Leben unerträglich machen, kann eine Härtefallscheidung in Betracht kommen.
Untreue und Vertrauensbruch:
Seitensprünge und Ehebruch gehören nach wie vor zu den häufigsten Auslösern für Trennungen. Der Vertrauensbruch durch Untreue ist für viele Menschen so gravierend, dass eine Fortsetzung der Ehe emotional nicht mehr möglich ist.
Rechtlich gesehen ist Ehebruch seit 1977 kein eigenständiger Scheidungsgrund mehr und auch nicht strafbar. Allerdings kann Untreue im Rahmen von Unterhaltsansprüchen eine Rolle spielen: In besonders schweren Fällen kann ein grob ehewidriges Verhalten den nachehelichen Unterhaltsanspruch des untreuen Ehepartners mindern oder sogar entfallen lassen.
Unterschiedliche Lebensziele und Wertvorstellungen:
Wenn sich Ehepartner in verschiedene Richtungen entwickeln, unterschiedliche Prioritäten setzen oder grundlegend andere Vorstellungen vom gemeinsamen Leben haben, kann dies die Ehe belasten. Typische Konfliktfelder sind: Kinderwunsch (einer will Kinder, der andere nicht), Karriere versus Familie, Wohnortwahl (Stadt versus Land, Inland versus Ausland), oder Freizeitgestaltung und Lebensstil.
Aus anwaltlicher Sicht sind solche Entwicklungen klare Indikatoren für eine Zerrüttung der Ehe. Wenn grundlegende Lebensentscheidungen nicht mehr gemeinsam getroffen werden können, ist die eheliche Lebensgemeinschaft faktisch beendet.
Finanzielle Probleme und Schulden:
Geldsorgen, Verschuldung oder unterschiedliche Auffassungen über den Umgang mit Finanzen belasten viele Ehen erheblich. Wenn ein Partner heimlich Schulden macht, Geld verschwendet oder wichtige finanzielle Entscheidungen ohne Absprache trifft, führt dies zu massiven Vertrauensproblemen.
Rechtlich relevant werden finanzielle Fragen insbesondere beim Zugewinnausgleich und bei Unterhaltsansprüchen. Vorsätzliche Verschwendung von Vermögen kann dazu führen, dass dieser Betrag bei der Vermögensaufteilung fiktiv hinzugerechnet wird. Auch kann grob fahrlässiges Finanzverhalten Einfluss auf die Höhe von Unterhaltszahlungen haben.
Handlungsempfehlung: Wenn Sie merken, dass Ihre Ehe durch eines oder mehrere dieser Probleme belastet wird, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen – gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung durch eine Paartherapie. Wenn Sie jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Ehe nicht mehr zu retten ist, sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Vereinbaren Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung, um Ihre Situation zu besprechen.
[fs-toc-h2]3. Härtefallscheidung: Wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist
In Ausnahmefällen kann eine Ehe geschieden werden, ohne dass das Trennungsjahr abgewartet werden muss. Dies ist der Fall, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt.
Anerkannte Härtegründe:
Die Rechtsprechung stellt sehr hohe Anforderungen an eine Härtefallscheidung. Folgende Situationen werden von Gerichten typischerweise als unzumutbare Härte anerkannt:
Schwere Gewalt, Misshandlung oder Bedrohung durch den Ehepartner. Dabei müssen die Übergriffe so erheblich sein, dass ein weiteres Zusammenleben oder auch nur das Abwarten des Trennungsjahres nicht zugemutet werden kann. Einzelne Auseinandersetzungen oder verbale Streitigkeiten reichen in der Regel nicht aus.
Auch schwerer Alkohol- oder Drogenmissbrauch mit massiven Auswirkungen auf das Familienleben kann einen Härtegrund darstellen, ebenso wie die Aufnahme einer neuen Beziehung mit Schwangerschaft der neuen Partnerin, wenn dies für den Antragsteller eine besondere Härte bedeutet.
Keine Härtegründe:
Folgende Umstände rechtfertigen nach der Rechtsprechung in der Regel keine Härtefallscheidung:
- "Normale" Ehestreitigkeiten und Kommunikationsprobleme
- Untreue oder ein Seitensprung allein (ohne weitere erschwerende Umstände)
- Finanzielle Schwierigkeiten oder Schulden
- Unterschiedliche Lebensvorstellungen
- Der bloße Wunsch, möglichst schnell geschieden zu werden
Beweislast und Verfahren:
Wer eine Härtefallscheidung beantragt, muss die unzumutbare Härte nachweisen. Dies erfolgt üblicherweise durch ärztliche Atteste (bei Gewalt), polizeiliche Anzeigen, Zeugenaussagen, oder eidesstattliche Versicherungen. Das Familiengericht prüft jeden Einzelfall sehr sorgfältig.
Rechtlicher Hinweis: Eine Härtefallscheidung sollte nur beantragt werden, wenn tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorliegen. Unbegründete Anträge werden abgelehnt und verursachen unnötige Kosten. Lassen Sie sich vorab anwaltlich beraten, ob in Ihrem Fall ein Härtegrund gegeben ist.
Sachverhalt: Die Ehefrau wird von ihrem Ehemann wiederholt körperlich angegriffen. Nach einem besonders schweren Vorfall, bei dem sie ärztlich behandelt werden muss, zieht sie aus der gemeinsamen Wohnung aus. Erst drei Monate nach dem Auszug stellt sie einen Scheidungsantrag. Das Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen.
Rechtliche Prüfung: Das Familiengericht prüft, ob eine unzumutbare Härte vorliegt. Die Ehefrau legt ärztliche Atteste über die Verletzungen vor, außerdem hat sie die Vorfälle polizeilich angezeigt. Zwei Nachbarn bestätigen als Zeugen die häusliche Gewalt.
Gerichtliche Entscheidung: Das Gericht bejaht das Vorliegen eines Härtegrundes. Die schwere und wiederholte Gewalt stellt eine unzumutbare Härte dar. Ein Abwarten des Trennungsjahres wäre für die Ehefrau nicht zumutbar, da allein die Tatsache, noch verheiratet zu sein, eine psychische Belastung darstellt und die Gefahr weiterer Übergriffe nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ehe wird ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden.
Wichtig: Der Härtegrund muss "in der Person des anderen Ehegatten" liegen – also vom anderen Partner ausgehen oder von ihm zu verantworten sein.
Unabhängig von den Gründen für das Scheitern der Ehe müssen bei einer Scheidung verschiedene rechtliche und finanzielle Fragen geklärt werden. Diese sogenannten Scheidungsfolgesachen sollten idealerweise bereits vor oder während des Scheidungsverfahrens geregelt werden.
Versorgungsausgleich (Rentenansprüche):
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Dies erfolgt grundsätzlich automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Jeder Ehepartner erhält die Hälfte der Differenz der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist möglich, muss aber notariell beurkundet werden und kann vom Gericht überprüft werden, wenn er einen Ehegatten unangemessen benachteiligt.
Zugewinnausgleich (Vermögensaufteilung):
Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (was ohne Ehevertrag der Fall ist), findet bei der Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Dabei wird das Vermögen beider Partner bei Eheschließung mit dem Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner zahlen.
Wichtig: Nicht das gesamte Vermögen wird geteilt, sondern nur der Zugewinn – also die Vermögensmehrung während der Ehe.
Unterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt):
Während der Trennungszeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn ein Ehepartner bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt geschuldet sein – etwa wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und den ehelichen Lebensverhältnissen. Bei der Bemessung können auch die Gründe für das Scheitern der Ehe eine Rolle spielen: Grob ehewidriges Verhalten kann den Unterhaltsanspruch mindern.
Sorgerecht und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern:
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung grundsätzlich bestehen. Nur in Ausnahmefällen – wenn das Kindeswohl gefährdet ist – kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen werden. Unabhängig vom Sorgerecht hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die konkrete Ausgestaltung (Wochenendregelungen, Ferienzeiten, etc.) sollte einvernehmlich oder notfalls gerichtlich geregelt werden. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Gemeinsames Sorgerecht: Rechte und Pflichten.
Praxistipp: Versuchen Sie, möglichst viele Folgesachen einvernehmlich zu regeln – etwa durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Dies spart Zeit, Kosten und Nerven. Bei strittigen Punkten kann eine Mediation hilfreich sein, bevor der Gang vor Gericht angetreten wird.
[fs-toc-h2]5. Auswirkungen auf Kinder: Wie Sie Ihre Kinder schützen
Eine Scheidung betrifft nicht nur die Ehepartner, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf gemeinsame Kinder. Als Eltern haben Sie die Verantwortung, Ihre Kinder bestmöglich durch diese schwierige Phase zu begleiten.
Psychische Belastungen erkennen:
Kinder reagieren je nach Alter unterschiedlich auf die Trennung der Eltern. Typische Reaktionen sind Traurigkeit und Rückzug, Wut und aggressives Verhalten, Schuldgefühle ("Bin ich schuld an der Trennung?"), Leistungsabfall in der Schule, oder psychosomatische Beschwerden wie Bauch- oder Kopfschmerzen.
Je jünger die Kinder sind, desto weniger können sie die Situation verstehen und einordnen. Jugendliche hingegen haben oft bereits eigene Vorstellungen und können stärker Position beziehen – was ebenfalls belastend sein kann.
Was Eltern tun können:
Kommunizieren Sie altersgerecht und ehrlich mit Ihren Kindern über die Trennung. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen und sprechen Sie niemals schlecht über den anderen Elternteil vor den Kindern. Machen Sie deutlich, dass beide Eltern das Kind weiterhin lieben und für es da sein werden.
Halten Sie soweit möglich Routinen und Strukturen aufrecht. Kinder brauchen Verlässlichkeit und Sicherheit gerade in Zeiten der Veränderung. Klare Besuchsregelungen und feste Abläufe helfen dabei.
Beziehen Sie die Kinder bei wichtigen Entscheidungen altersgerecht ein, ohne ihnen jedoch die Verantwortung für Entscheidungen zu übertragen. Ein 14-Jähriger kann durchaus äußern, bei welchem Elternteil er primär leben möchte – die Entscheidung dürfen aber die Erwachsenen treffen.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Wenn Sie merken, dass Ihre Kinder besonders stark unter der Trennung leiden, scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kinder- und Jugendpsychologen, Familienberatungsstellen oder spezielle Kindergruppen für Scheidungskinder können wertvolle Unterstützung bieten. Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Scheidung mit Kindern: Was Sie beachten müssen.
Rechtlicher Hinweis: Das Familiengericht hat die Pflicht, bei Scheidungen mit minderjährigen Kindern das Kindeswohl zu prüfen. In strittigen Fällen kann das Gericht das Jugendamt einschalten, Gutachten in Auftrag geben oder einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellen. Zeigen Sie dem Gericht, dass Sie die Interessen Ihres Kindes im Blick haben und kooperationsbereit sind.
[fs-toc-h2]6. Häufig gestellte Fragen zu Scheidungsgründen
Muss ich bei der Scheidung angeben, warum die Ehe gescheitert ist?
Nein. Seit 1977 müssen in Deutschland keine Scheidungsgründe mehr angegeben oder nachgewiesen werden. Es genügt, dass die Ehe zerrüttet ist – also dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Diese Zerrüttung wird nach einem Jahr Trennung vermutet, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen, oder nach drei Jahren Trennung auch gegen den Willen eines Ehepartners.
Kann ein Seitensprung die Unterhaltspflicht beeinflussen?
Grundsätzlich spielt Untreue bei der Scheidung selbst keine Rolle mehr. Allerdings kann grob ehewidriges Verhalten – zu dem auch schwerwiegende Fälle von Untreue zählen können – bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt werden. Wenn ein Ehepartner die Ehe durch besonders verwerfliches Verhalten zerstört hat, kann dies nach § 1579 BGB dazu führen, dass der Unterhaltsanspruch herabgesetzt wird oder ganz entfällt. Die Hürden dafür sind jedoch hoch.
Was versteht man unter einer einvernehmlichen Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehepartner über alle wichtigen Punkte einig sind: dass geschieden werden soll, wie der Unterhalt geregelt wird, wie das Vermögen aufgeteilt wird, und bei Kindern: Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, dass ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere kann dem Antrag dann zustimmen. Dies spart erheblich Kosten und verkürzt die Verfahrensdauer.
Wie lange dauert eine Scheidung in der Regel?
Die Dauer hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit vollständigen Unterlagen und geklärten Folgesachen dauert es vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung etwa vier bis sechs Monate. Streitige Scheidungen mit ungeklärten Vermögens-, Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen können sich über ein bis drei Jahre hinziehen. Ausführliche Informationen zum zeitlichen Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber Scheidung Ablauf: Ihr Leitfaden durch das Scheidungsverfahren.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sobald Sie ernsthaft über eine Scheidung nachdenken oder Ihr Partner die Trennung angesprochen hat, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Eine frühe Beratung hilft Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen, strategische Fehler zu vermeiden, Vermögen zu sichern, und eine realistische Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten. Die Erstberatung bei einem Anwalt dient dazu, Ihre individuelle Situation zu besprechen und erste Handlungsempfehlungen zu erhalten.
[fs-toc-h2]7. Fazit: Mit professioneller Hilfe durch die Scheidung
Die Gründe für das Scheitern einer Ehe sind vielfältig und individuell. Wichtig ist: Sie müssen diese Gründe rechtlich nicht nachweisen oder offenlegen. Das deutsche Scheidungsrecht basiert auf dem Zerrüttungsprinzip und verzichtet bewusst auf eine Schuldzuweisung. Dennoch können die tatsächlichen Umstände der Trennung bei Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung eine Rolle spielen. Als erfahrener Rechtsanwalt in Essen stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie Ersteinschätzung.
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