Verkehrsrecht in der Probezeit: Verstöße, Konsequenzen und Nachschulung
Fahranfänger Verkehrsrecht: Was während der Fahrerlaubnis auf Probe zu beachten ist
Die ersten zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb sind geprägt von besonderen Regelungen im Verkehrsrecht. Während der Probezeit gelten für Fahranfänger verschärfte Bestimmungen, die bereits bei geringfügigen Verstößen zu empfindlichen Konsequenzen führen können. Viele junge Fahrer sind sich nicht bewusst, dass schon ein einziger schwerwiegender Verkehrsverstoß oder zwei leichtere Verstöße zur Verlängerung der Probezeit und zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar führen können. Das Punktesystem in Flensburg wirkt sich während der Probezeit besonders stark aus, und bestimmte Vergehen können sogar zum sofortigen Führerscheinentzug führen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln der Probezeitregelung nach dem Straßenverkehrsgesetz, erläutert die Unterschiede zwischen A- und B-Verstößen und zeigt auf, welche Maßnahmen bei Auffälligkeiten drohen.

[fs-toc-h2]1. Was gilt für Fahranfänger in der Probezeit: Grundlagen der Fahranfängerregelung
Die Probezeit beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis und dauert grundsätzlich zwei Jahre. Während dieser Zeit unterliegt der Führerscheininhaber besonderen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, die eine intensivere Überwachung und härtere Sanktionen bei Verstößen vorsehen.
Ziel der Probezeitregelung ist es, das erhöhte Unfallrisiko von Fahranfängern zu reduzieren. Statistisch gesehen verursachen junge und unerfahrene Fahrer überproportional viele Verkehrsunfälle. Die verschärften Regelungen sollen zu einer vorsichtigeren und verantwortungsbewussteren Fahrweise motivieren.
Während der Probezeit gelten alle normalen Verkehrsregeln unverändert. Die Besonderheit liegt in den Konsequenzen bei Verstößen. Schon geringfügige Vergehen können zu Maßnahmen führen, die bei erfahrenen Fahrern nicht greifen würden. Das System unterscheidet zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schweren B-Verstößen.
Die Probezeit läuft automatisch ab, wenn keine verkehrsrechtlich relevanten Auffälligkeiten auftreten. Es ist keine besondere Handlung oder Meldung erforderlich. Der Führerschein behält nach Ablauf der Probezeit uneingeschränkte Gültigkeit.
- Dauer: 2 Jahre ab Führerscheinerteilung (bei Klasse B)
- Besonderheit: Verschärfte Sanktionen bei Verkehrsverstößen
- Ziel: Verkehrssicherheit und Unfallprävention
- Automatisches Ende: Nach 2 Jahren ohne weitere Maßnahmen
- Verlängerung: Auf 4 Jahre bei bestimmten Verstößen
- Geltungsbereich: Alle Fahrzeugklassen mit Probezeit
Wichtig zu wissen ist, dass die Probezeit auch bei zwischenzeitlichem Führerscheinentzug oder Fahrverbot weiterläuft. Eine Unterbrechung der Berechtigung zum Fahren pausiert die Probezeit nicht. Nur in besonderen Fällen kann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine neue Probezeit zur Folge haben.
Bei Erwerb weiterer Führerscheinklassen während einer laufenden Probezeit verlängert sich diese nicht automatisch. Die Probezeit bezieht sich auf die erste erteilte Fahrerlaubnis. Allerdings können für die neue Klasse separate Probezeitregelungen gelten.
Tipp: Führen Sie während der Probezeit immer alle erforderlichen Dokumente mit sich und achten Sie besonders auf die Einhaltung aller Verkehrsregeln. Schon kleine Unaufmerksamkeiten können teure Konsequenzen haben.
[fs-toc-h2]2. A-Verstoß B-Verstoß Probezeit: Unterschiede und Bewertung von Verkehrsverstößen
Das Verkehrsrecht unterscheidet in der Probezeit zwischen zwei Kategorien von Verstößen, die unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Einteilung ist entscheidend für die Frage, welche Maßnahmen bei einem Verstoß drohen und wie sich diese auf die weitere Probezeit auswirken.
A-Verstöße gelten als schwerwiegende Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Dazu gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Überholen im Überholverbot oder Alkohol am Steuer. Bereits ein einziger A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines Aufbauseminars.
B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, die aber dennoch relevant für die Probezeitbewertung sind. Hierzu zählen geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h, Parkverstöße mit Behinderung, Handyverstöße oder das Fahren ohne gültigen TÜV. Zwei B-Verstöße entsprechen in ihren Konsequenzen einem A-Verstoß.
Die Bewertung erfolgt nach dem Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. A-Verstöße führen meist zu zwei Punkten, B-Verstöße zu einem Punkt. Während erfahrene Fahrer erst ab acht Punkten mit dem Führerscheinentzug rechnen müssen, greifen bei Fahranfängern bereits viel frühere Maßnahmen.
Besonderheiten bei der Verstößebewertung:
- A-Verstöße: Sofortige Probezeitverlängerung + Aufbauseminar
- B-Verstöße: Erst bei zweitem B-Verstoß Maßnahmen
- Kombinationen: Ein A- und ein B-Verstoß = weitere Maßnahmen
- Straftaten: Führen immer zu den schärfsten Konsequenzen
- Alkohol/Drogen: Besonders schwerwiegend in der Probezeit
- Fahrerflucht: Gilt als besonders schwerer A-Verstoß
Bei der zeitlichen Bewertung ist zu beachten, dass nur Verstöße während der Probezeit relevant sind. Vergehen vor der Führerscheinerteilung oder nach Ablauf der Probezeit werden nicht in die Bewertung einbezogen. Entscheidend ist das Datum der Tat, nicht das Datum des Bußgeldbescheids.
Wiederholungstäter haben mit besonders drastischen Konsequenzen zu rechnen. Wer nach einem ersten A-Verstoß und absolviertem Aufbauseminar erneut auffällig wird, muss mit einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Bei einem dritten schwerwiegenden Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wichtiger Hinweis: Die Grenzwerte für A- und B-Verstöße sind gesetzlich festgelegt und können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Bestimmungen, besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
[fs-toc-h2]3. Welche Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und weiteren Maßnahmen
Die Verlängerung der Probezeit ist eine der häufigsten Konsequenzen bei Verkehrsverstößen von Fahranfängern. Sie tritt automatisch ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und hat weitreichende praktische und finanzielle Folgen für die Betroffenen.
Eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre erfolgt bei jedem A-Verstoß oder bei zwei B-Verstößen. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällige Kraftfahrer angeordnet. Diese Maßnahme ist nicht verhandelbar und muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden.
Typische A-Verstöße, die zur Verlängerung führen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts, das Überfahren einer roten Ampel, Abstandsverstöße auf der Autobahn oder das Überholen im Überholverbot. Auch Alkohol am Steuer, selbst in geringen Mengen, führt sofort zu drastischen Konsequenzen.
Bei B-Verstößen ist die Situation anders. Der erste B-Verstoß bleibt ohne probezeitspezifische Folgen, es wird lediglich das normale Bußgeld fällig. Erst der zweite B-Verstoß löst die gleichen Maßnahmen wie ein A-Verstoß aus: Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.
Stufe 1 (Erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
- Anordnung eines Aufbauseminars (ASF)
- Kosten: ca. 300-500 Euro
Stufe 2 (Weiterer A-Verstoß nach ASF):
- Verwarnung mit Hinweis auf Führerscheinentzug
- Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
- Kosten: ca. 200-400 Euro
Stufe 3 (Dritter A-Verstoß):
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Sperrfrist von mindestens 6 Monaten
- Neuerteilung erst nach MPU
Besonders problematisch sind Verstöße, die gleichzeitig als Straftat gewertet werden. Dazu gehören Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese führen nicht nur zu den probezeitspezifischen Maßnahmen, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Die verlängerte Probezeit bedeutet, dass weitere vier Jahre lang die verschärften Regelungen gelten. Jeder neue Verstoß kann wieder zu zusätzlichen Maßnahmen führen. Das Risiko, den Führerschein zu verlieren, bleibt also deutlich länger bestehen als bei der ursprünglichen zweijährigen Probezeit.
Beachten Sie: Die Probezeitverlängerung wird automatisch wirksam, sobald der Verstoß rechtskräftig festgestellt wurde. Eine nachträgliche Verkürzung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
[fs-toc-h2]4. Ab wann muss man zur Nachschulung: Aufbauseminar für auffällige Kraftfahrer
Das Aufbauseminar für auffällige Kraftfahrer (ASF) ist eine verpflichtende Maßnahme, die bei bestimmten Verstößen in der Probezeit angeordnet wird. Die Teilnahme ist nicht freiwillig und muss innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist absolviert werden.
Die Anordnung des Aufbauseminars erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde automatisch, wenn ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße während der Probezeit begangen wurden. Der Betroffene erhält einen schriftlichen Bescheid mit der Aufforderung zur Teilnahme und einer Frist von vier Monaten zur Anmeldung.
Das Seminar besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In vier Gruppensitzungen à 135 Minuten werden verkehrspsychologische Themen behandelt, Unfallursachen analysiert und Verhaltensänderungen erarbeitet. Zusätzlich ist eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten mit einem Fahrlehrer erforderlich.
Inhalt und Ablauf des Aufbauseminars:
- 4 Gruppensitzungen mit anderen auffälligen Fahrern
- 1 individuelle Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer
- Reflexion über eigenes Fahrverhalten
- Erarbeitung von Verhaltensalternativen
- Diskussion von Unfallursachen und Risikofaktoren
- Abschlussgespräch mit Teilnahmebescheinigung
Die Kosten für das Aufbauseminar liegen zwischen 300 und 500 Euro und müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden. Die Preise können je nach Anbieter und Region variieren. Eine Kostenübernahme durch Versicherungen oder andere Stellen ist in der Regel nicht möglich.
Wer die Frist zur Anmeldung verpasst oder das Seminar nicht ordnungsgemäß absolviert, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf einer Sperrfrist und erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar möglich. Die Kosten und der Aufwand steigen dadurch erheblich.
Die Teilnahmebescheinigung muss der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Erst dann gelten die probezeitspezifischen Maßnahmen als erfüllt. Die verlängerte Probezeit läuft jedoch weiter, unabhängig davon, wann das Seminar absolviert wird.
Achtung: Das Aufbauseminar hat keinen Einfluss auf die Punkte in Flensburg oder die Höhe des Bußgeldes. Es ist eine zusätzliche Maßnahme, die parallel zu anderen Sanktionen verhängt wird.
[fs-toc-h2]5. Probezeit Führerschein Verstoß Konsequenzen: Finanzielle und rechtliche Folgen
Die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen von Verkehrsverstößen in der Probezeit gehen weit über die normalen Bußgelder hinaus. Fahranfänger müssen mit deutlich höheren Gesamtkosten rechnen und haben zusätzliche rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Neben dem regulären Bußgeld für den Verkehrsverstoß kommen bei probezeitrelevanten Verstößen die Kosten für das verpflichtende Aufbauseminar hinzu. Diese Doppelbelastung kann schnell zu einer Gesamtsumme von 500 bis 800 Euro führen, selbst bei scheinbar geringfügigen Verstößen.
Bei wiederholten Auffälligkeiten steigen die Kosten weiter an. Die verkehrspsychologische Beratung nach dem zweiten A-Verstoß kostet zusätzlich 200 bis 400 Euro. Führt ein dritter Verstoß zum Führerscheinentzug, können Kosten für die Neuerteilung und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von mehreren tausend Euro entstehen.
Die rechtlichen Folgen beschränken sich nicht nur auf die unmittelbaren Sanktionen. Eine verlängerte Probezeit bedeutet, dass vier Jahre lang ein erhöhtes Risiko für weitere Maßnahmen besteht. Jeder neue Verstoß wird strenger bewertet als bei erfahrenen Fahrern.
Versteckte Kosten und Folgen:
- Erhöhte Versicherungsprämien durch Punkte in Flensburg
- Zeitaufwand für Seminar und Beratung (ca. 20-30 Stunden)
- Mögliche Probleme bei Jobsuche (Führerschein erforderlich)
- Verlängerter Zeitraum erhöhter Aufmerksamkeit der Behörden
- Psychische Belastung durch drohenden Führerscheinverlust
- Einschränkungen bei Fahrzeugnutzung im Familienkreis
Auch versicherungsrechtlich können sich Verstöße in der Probezeit negativ auswirken. Viele Versicherungen stufen Fahranfänger mit Punkten in Flensburg in höhere Risikokategorien ein, was zu deutlich steigenden Beiträgen führen kann. Diese Mehrkosten können über Jahre hinweg erheblich sein.
Bei schwerwiegenden Verstößen wie Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht kommen strafrechtliche Konsequenzen hinzu. Neben den probezeitspezifischen Maßnahmen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, die im Führungszeugnis vermerkt werden und berufliche Nachteile haben können.
Die Dokumentation aller Verstöße erfolgt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Diese Einträge bleiben auch nach Ablauf der Probezeit bestehen und können bei späteren Verstößen wieder relevant werden.
Praktischer Tipp: Kalkulieren Sie die Gesamtkosten eines Verstoßes realistisch ein. Oft übersteigen die langfristigen finanziellen Folgen die kurzfristigen Einsparungen durch regelwidriges Verhalten um ein Vielfaches.
[fs-toc-h2]6. Punkte Flensburg Probezeit: Besonderheiten des Punktesystems für Fahranfänger
Das Punktesystem in Flensburg funktioniert für Fahranfänger nach den gleichen Grundregeln wie für erfahrene Fahrer, hat aber in der Probezeit deutlich schwerere Konsequenzen. Während normale Führerscheininhaber erst ab acht Punkten mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen müssen, greifen bei Probezeitinhabern bereits viel frühere Maßnahmen.
Jeder A-Verstoß führt in der Regel zu zwei Punkten in Flensburg, B-Verstöße zu einem Punkt. Zusätzlich zu den Punkten werden aber die probezeitspezifischen Maßnahmen verhängt, die unabhängig vom Punktestand greifen. Ein Fahranfänger kann also bereits bei zwei Punkten zur Nachschulung verpflichtet werden.
Das Punktesystem hat verschiedene Warnstufen, die auch in der Probezeit gelten. Bei vier bis fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung mit der Empfehlung eines Fahreignungsseminars. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Tilgung der Punkte erfolgt nach festen Fristen: Ein-Punkt-Verstöße verfallen nach zweieinhalb Jahren, Zwei-Punkt-Verstöße nach fünf Jahren und Drei-Punkt-Verstöße nach zehn Jahren. Eine vorzeitige Tilgung durch Seminare ist nur einmal alle fünf Jahre und nur bei bestimmten Punkteständen möglich.
Kritische Punktestände in der Probezeit:
- 1-2 Punkte: Erste A-Verstöße, meist mit Probezeitverlängerung
- 3-4 Punkte: Zweite Verstöße, verschärfte Maßnahmen
- 4-5 Punkte: Zusätzlich behördliche Ermahnung
- 6-7 Punkte: Verwarnung und Seminarempfehlung
- 8+ Punkte: Führerscheinentzug (wie bei allen Fahrern)
Besonders problematisch ist die Kombination aus Punkten und Probezeitmaßnahmen. Ein Fahranfänger kann gleichzeitig zur Nachschulung verpflichtet werden und eine behördliche Verwarnung erhalten. Die verschiedenen Maßnahmen laufen parallel und können nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
Fahranfänger sollten besonders darauf achten, dass auch geringfügige Verstöße schnell zu kritischen Punkteständen führen können. Schon zwei mittelschwere Verstöße können ausreichen, um sowohl die Probezeitmaßnahmen als auch die regulären Punktesanktionen auszulösen.
Wichtiger Hinweis: Der Punktestand wird auch nach Ablauf der Probezeit weitergeführt. Punkte, die während der Probezeit gesammelt wurden, bleiben bis zu ihrer natürlichen Tilgung bestehen und können bei späteren Verstößen wieder relevant werden.
[fs-toc-h2]7. Führerscheinentzug Fahranfänger: Wann droht der Verlust der Fahrerlaubnis
Der Führerscheinentzug ist die schwerste Sanktion, die Fahranfänger in der Probezeit treffen kann. Er tritt nicht nur bei Erreichen von acht Punkten in Flensburg ein, sondern kann auch bei schwerwiegenden Einzelverstößen oder wiederholten Auffälligkeiten verhängt werden.
Nach dem Stufensystem der Probezeitmaßnahmen droht der Führerscheinentzug spätestens beim dritten A-Verstoß oder entsprechenden B-Verstößen. Dies bedeutet, dass ein Fahranfänger theoretisch bereits nach wenigen Monaten seinen Führerschein verlieren kann, wenn er mehrfach schwerwiegend gegen Verkehrsregeln verstößt.
Besonders schwerwiegende Verstöße können auch ohne vorherige Auffälligkeiten zum sofortigen Führerscheinentzug führen. Dazu gehören Trunkenheit am Steuer ab 1,1 Promille, Drogen am Steuer, Fahrerflucht oder das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Diese Vergehen werden als so schwer eingestuft, dass das Stufensystem umgangen wird.
Der Ablauf bei Führerscheinentzug folgt einem festen Schema. Zunächst wird die Fahrerlaubnis durch die örtliche Behörde eingezogen, was bedeutet, dass der physische Führerschein abgegeben werden muss. Gleichzeitig wird eine Sperrfrist verhängt, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Die Sperrfrist beträgt bei Fahranfängern mindestens sechs Monate, kann aber je nach Schwere des Verstoßes auch länger ausfallen. Bei Alkohol- oder Drogenverstößen sind Sperrfristen von einem Jahr oder mehr üblich. Die Frist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen.
Voraussetzungen für die Neuerteilung:
- Ablauf der vollständigen Sperrfrist
- Erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Nachweis eines absolvierten Aufbauseminars
- Neue theoretische und praktische Fahrprüfung
- Zahlung aller Gebühren und Strafen
- Neubeginn der zweijährigen Probezeit
Die Kosten für die Neuerteilung sind erheblich. Neben den Gebühren für die MPU (500-700 Euro) und die Führerscheinstelle kommen Kosten für Fahrstunden, Prüfungen und das Aufbauseminar hinzu. Insgesamt können leicht 2.000 bis 4.000 Euro zusammenkommen.
Nach der Neuerteilung beginnt eine neue zweijährige Probezeit. Alle früheren Verstöße werden zwar nicht gelöscht, aber das probezeitspezifische Stufensystem startet von neuem. Dies bedeutet allerdings auch, dass weitere Verstöße wieder zu den verschärften Sanktionen führen.
Beachten Sie: Auch während der Sperrfrist dürfen Sie keinerlei Kraftfahrzeuge führen. Verstöße dagegen sind Straftaten und können zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zur Probezeit im Verkehrsrecht
Was gilt für Fahranfänger in der Probezeit?
Fahranfänger unterliegen während der zweijährigen Probezeit verschärften Sanktionen bei Verkehrsverstößen. Bereits ein schwerwiegender A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Welche Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit?
A-Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße oder Alkohol am Steuer führen sofort zur Verlängerung. Bei B-Verstößen (geringere Vergehen) ist erst der zweite Verstoß relevant. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre.
Wie lange wird die Probezeit bei Verstößen verlängert?
Die Probezeit wird bei relevanten Verstößen von ursprünglich zwei Jahren auf vier Jahre verlängert. Diese Verlängerung erfolgt automatisch und kann nicht verkürzt werden. Während der verlängerten Zeit gelten weiterhin die verschärften Sanktionen für Fahranfänger.
Was kostet eine Nachschulung in der Probezeit?
Ein Aufbauseminar für auffällige Kraftfahrer kostet zwischen 300 und 500 Euro. Diese Kosten kommen zusätzlich zum normalen Bußgeld hinzu. Bei wiederholten Verstößen können weitere Kosten für verkehrspsychologische Beratung (200-400 Euro) oder eine MPU entstehen.
Muss man den Führerschein bei Verstoß in der Probezeit abgeben?
Nicht bei jedem Verstoß. Der Führerscheinentzug droht erst beim dritten A-Verstoß oder bei besonders schwerwiegenden Einzelverstößen wie Trunkenheit am Steuer. Normale erste und zweite Verstöße führen "nur" zur Probezeitverlängerung und Nachschulung, nicht aber zum Führerscheinentzug.
[fs-toc-h2] Fazit: Verantwortungsvolles Fahren als Schlüssel zum erfolgreichen Probezeitabschluss
Die Probezeit stellt für Fahranfänger eine wichtige Phase dar, in der verantwortungsvolles Fahrverhalten besonders belohnt wird. Während die verschärften Sanktionen zunächst abschreckend wirken mögen, dienen sie letztendlich der Verkehrssicherheit und der Entwicklung einer dauerhaft vorsichtigen Fahrweise. Wer die Regeln beachtet und sich bewusst macht, dass bereits kleine Unaufmerksamkeiten große Konsequenzen haben können, wird die Probezeit ohne größere Probleme überstehen. Die hohen Kosten und der Aufwand bei Verstößen sollten als Investition in die eigene Verkehrssicherheit verstanden werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit haben Fahranfänger bewiesen, dass sie die Verantwortung für die Teilnahme am Straßenverkehr ernst nehmen und können ihre neu gewonnene Mobilität uneingeschränkt genießen.
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