Strafregistereintrag: Wann wird eine Vorstrafe gespeichert und wann gelöscht?
Alles Wichtige zu Bundeszentralregister, Führungszeugnis und Tilgungsfristen
Eine Verurteilung bedeutet nicht, dass Sie für immer als vorbestraft gelten. Das deutsche Recht sieht vor, dass Strafregistereinträge nach bestimmten Fristen automatisch gelöscht werden, um Betroffenen einen Neuanfang zu ermöglichen. Doch viele wissen nicht, dass zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis erhebliche Unterschiede bestehen und die Löschfristen je nach Art der Verurteilung stark variieren. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wann Vorstrafen gespeichert werden, welche Einträge im Führungszeugnis erscheinen und ab wann Sie rechtlich wieder als unbestraft gelten.

[fs-toc-h2]1. Bundeszentralregister und Führungszeugnis: Was ist der Unterschied?
Viele verwechseln das Bundeszentralregister mit dem Führungszeugnis - dabei handelt es sich um zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Funktionen.
Das Bundeszentralregister ist ein zentrales amtliches Register, das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt wird und jede rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung in Deutschland erfasst. Tatsächlich gibt es hier keine Ausnahmen: Jede Strafe wird eingetragen, egal ob Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährungsstrafe. Zugriff auf das vollständige Register haben nur Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben.
Das Führungszeugnis hingegen ist lediglich ein gefilterter Auszug aus dem Bundeszentralregister, den Sie selbst beantragen können und der zur Vorlage bei Arbeitgebern oder Behörden dient. Der entscheidende Punkt: Nicht jede Eintragung im Bundeszentralregister erscheint auch im Führungszeugnis. Besonders geringfügige Verurteilungen werden bewusst nicht aufgenommen, um Ihre Resozialisierung nicht unnötig zu erschweren.
Ein praktisches Beispiel: Eine einmalige Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten taucht im einfachen Führungszeugnis nicht auf - vorausgesetzt, Sie haben keine weiteren Einträge. Kommen jedoch weitere Verurteilungen hinzu, werden plötzlich auch die zuvor nicht sichtbaren Einträge im Führungszeugnis aufgeführt.
Einfaches vs. erweitertes Führungszeugnis
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen mit unterschiedlichen Inhalten:
- Einfaches Führungszeugnis: Für normale Bewerbungen, enthält nur schwerwiegendere Verurteilungen
- Erweitertes Führungszeugnis: Für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, zeigt zusätzlich Sexual- und Gewaltdelikte an, die im einfachen Zeugnis fehlen würden
- Besonderheit: Einträge bleiben im erweiterten Führungszeugnis deutlich länger sichtbar - bei bestimmten schweren Sexualdelikten sogar lebenslang
[fs-toc-h2]2. Wann werden Einträge ins Bundeszentralregister aufgenommen?
In das Bundeszentralregister wird jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung eingetragen, unabhängig davon, wie gering die Strafe ausfällt. Das bedeutet: Selbst wenn Sie nur zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt werden, erfolgt eine Eintragung. Auch Strafbefehle, denen Sie nicht widersprochen haben, gelten gemäß Paragraph 410 Absatz 3 StPO als Verurteilung und werden registriert.
Was wird konkret eingetragen?
- Alle Geld- und Freiheitsstrafen (unabhängig von der Höhe)
- Bewährungsstrafen und Jugendstrafen
- Akzeptierte Strafbefehle
- Maßregeln der Besserung und Sicherung (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis, Unterbringung in Entziehungsanstalt)
- Feststellungen zur Schuldunfähigkeit
Was wird nicht eingetragen?
- Verfahrenseinstellungen nach Paragraph 153a StPO (auch mit Auflagen!)
- Freisprüche
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
- Verwarnungen
- Laufende Ermittlungsverfahren ohne Urteil
Eine wichtige Ausnahme bilden Verkehrsstraftaten: Während Bußgelder für zu schnelles Fahren im Gewerbezentralregister landen, werden echte Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis sehr wohl im Bundeszentralregister erfasst. Mehr zum Unterschied zwischen beiden Kategorien finden Sie in unserem Ratgeber zu "Straftat und Ordnungswidrigkeit: Unterschiede verstehen und rechtlich einordnen".
Im Bundeszentralregister eingetragen werden:
- Alle rechtskräftigen Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen
- Bewährungsstrafen und Jugendstrafen
- Akzeptierte Strafbefehle
- Maßregeln der Besserung und Sicherung (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis)
- Feststellung der Schuldunfähigkeit
- Ausländische Verurteilungen gegen Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen
Nicht eingetragen werden:
- Verfahrenseinstellungen nach Paragraph 153a StPO
- Freisprüche
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
- Verwarnungen ohne Verurteilung
- Laufende Ermittlungsverfahren ohne Urteil
[fs-toc-h2]3. Tilgungsfristen: Wann werden Einträge aus dem Bundeszentralregister gelöscht?
Die Tilgungsfristen richten sich nach Paragraph 46 BZRG und sind gestaffelt nach der Schwere der Verurteilung. Die Grundregel lautet: Je schwerer die Strafe, desto länger die Frist.
Die Tilgungsfristen im Einzelnen:
- 5 Jahre: Geldstrafen bis 90 Tagessätze, Freiheitsstrafen bis 3 Monate, Jugendstrafen unter 1 Jahr
- 10 Jahre: Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis 1 Jahr
- 15 Jahre: Alle übrigen Verurteilungen (Standardfrist)
- 20 Jahre: Sexualstraftaten gegen Kinder gemäß Paragraph 176 StGB
Wichtig zu wissen ist, dass diese Fristen erst ab dem Tag des ersten Urteils zu laufen beginnen - nicht etwa ab der Verbüßung der Strafe. Bei Freiheitsstrafen verlängert sich die Tilgungsfrist jedoch zusätzlich um die Dauer der tatsächlich verbüßten Strafe.
Ein Rechenbeispiel: Wer 2020 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, bei dem läuft die 15-jährige Grundfrist ab 2020, plus zwei Jahre Strafdauer - die Tilgung erfolgt also erst 2037. Bei Bewährungsstrafen zählt die Bewährungszeit ebenfalls mit, wenn die Bewährung widerrufen wurde. Wurde die Bewährung jedoch erfolgreich abgeleistet, verlängert sie die Frist nicht.
Achtung bei weiteren Verurteilungen: Werden Sie erneut verurteilt, bevor die erste Eintragung getilgt wurde, werden alle Einträge gebündelt und erst nach Ablauf der längsten Frist gemeinsam getilgt. Das bedeutet in der Praxis, dass selbst alte, längst tilgungsreife Einträge durch eine neue Verurteilung wieder "aufgeweckt" werden.
Nach Ablauf der Tilgungsfrist folgt noch eine sogenannte Überliegefrist von einem Jahr, während der keine Auskünfte mehr erteilt werden dürfen, aber die Eintragung noch im Register verbleibt. Erst danach erfolgt die endgültige Löschung von Amts wegen - Sie müssen nichts beantragen.
[fs-toc-h2]4. Wann verschwinden Einträge aus dem Führungszeugnis?
Die Fristen für das Führungszeugnis sind deutlich kürzer als die Tilgungsfristen im Bundeszentralregister - und das ist der entscheidende Unterschied für Ihre beruflichen Chancen.
Fristen für das einfache Führungszeugnis:
- 3 Jahre: Geldstrafen bis 90 Tagessätze (einmalig), Freiheitsstrafen bis 3 Monate (einmalig), Bewährungsstrafen bis 1 Jahr (einmalig)
- 5 Jahre: Alle anderen Verurteilungen
Diese Fristen gelten allerdings nur, wenn keine weiteren Verurteilungen im Register stehen. Kommen weitere Einträge hinzu, werden plötzlich auch die zuvor unsichtbaren Verurteilungen im Führungszeugnis aufgeführt.
Wichtiger Unterschied zum Bundeszentralregister: Nach Ablauf der Führungszeugnis-Frist glauben viele Menschen, ihre Vorstrafe sei komplett gelöscht. Das stimmt nicht! Die Eintragung ist weiterhin im Bundeszentralregister vorhanden und für Gerichte sowie Staatsanwaltschaften einsehbar. Sie wird lediglich nicht mehr im Führungszeugnis angezeigt, das Sie potenziellen Arbeitgebern vorlegen.
Beim erweiterten Führungszeugnis gelten längere Fristen und strengere Regeln. Verurteilungen wegen bestimmter Sexual- und Gewaltdelikte bleiben dort deutlich länger sichtbar, und bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder wurde durch Gesetzesänderung im Jahr 2021 sogar eine lebenslange Aufnahme ins erweiterte Führungszeugnis eingeführt.
[fs-toc-h2]5. Vorzeitige Tilgung beantragen: Geht das?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie gemäß Paragraph 49 BZRG eine vorzeitige Tilgung Ihrer Einträge aus dem Bundeszentralregister beantragen. Dieser Weg ist besonders interessant, wenn Sie beispielsweise eine Einbürgerung anstreben oder berufliche Nachteile durch die Eintragung haben.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Tilgung:
- Die Strafe muss vollständig verbüßt sein (Geldstrafe bezahlt, Freiheitsstrafe abgeleistet)
- Es darf kein öffentliches Interesse an der weiteren Speicherung bestehen
- Die Gesamtabwägung muss ergeben, dass Ihre Resozialisierung die Fortdauer der Eintragung überwiegt
- Sie sollten seitdem straffrei geblieben sein
So stellen Sie den Antrag:
- Formloser schriftlicher Antrag beim Bundesamt für Justiz in Bonn
- Angabe Ihrer vollständigen Personalien
- Aktenzeichen der Verurteilung (falls bekannt)
- Ausführliche Begründung, warum die vorzeitige Tilgung gerechtfertigt ist
- Häufig wird ein aktuelles Führungszeugnis nachgefordert
In der Praxis haben vorzeitige Tilgungsanträge vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn die reguläre Tilgungsfrist bereits fast abgelaufen ist und Sie seitdem straffrei geblieben sind. Bei geringfügigen Verurteilungen, die schon viele Jahre zurückliegen, stehen die Chancen besser als bei schweren Straftaten.
Sonderregelung seit Januar 2025 für Cannabis-Delikte: Verurteilungen wegen des Umgangs mit Cannabis, die nach dem neuen Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind, können auf Antrag vorzeitig getilgt werden. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen formlosen Antrag stellen. Diese prüft dann, ob Ihre damalige Tat nach neuem Recht straffrei wäre, und ordnet gegebenenfalls die Tilgung an.
[fs-toc-h2]6. Rechtliche Folgen nach der Tilgung: Das Recht auf Lüge
Nach der Tilgung einer Eintragung greift ein besonderes Recht: Gemäß Paragraph 51 BZRG dürfen Ihnen die getilgte Tat und Verurteilung im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten oder zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Was bedeutet das konkret?
Sie dürfen in Bewerbungsgesprächen, bei Behörden oder vor Gericht auf die Frage nach Vorstrafen mit "Nein" antworten, selbst wenn Sie tatsächlich verurteilt waren. Der Gesetzgeber gewährt Ihnen damit ein sogenanntes "Recht auf Lüge" - Sie dürfen die getilgte Vorstrafe nicht nur verschweigen, sondern sogar aktiv abstreiten, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Wichtige Einschränkung: Dieses Recht gilt nur für getilgte Eintragungen. Solange die Vorstrafe noch im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis steht, müssen Sie auf entsprechende Fragen wahrheitsgemäß antworten, sofern der Fragende ein berechtigtes Interesse hat. Bei Arbeitgebern ist dies in der Regel der Fall, wenn die Vorstrafe für die angestrebte Tätigkeit relevant sein könnte.
Beispiele für Relevanz:
- Ein Bankangestellter muss eine Verurteilung wegen Betrugs offenlegen
- Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist für eine Bürotätigkeit unerheblich
- Sexualdelikte müssen bei Bewerbungen für Tätigkeiten mit Kindern angegeben werden
Besonders wichtig ist das Wissen um getilgte Vorstrafen im Zusammenhang mit dem Fahreignungsregister in Flensburg. Punkte werden dort nach unterschiedlichen Fristen gelöscht - diese sind unabhängig von den Tilgungsfristen im Bundeszentralregister. Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Punkte in Flensburg: Alles Wichtige zum Fahreignungsregister und Punkteabbau".
Tilgung aus dem Bundeszentralregister (nach Paragraph 46 BZRG):
Geldstrafe bis 90 Tagessätze: 5 JahreFreiheitsstrafe bis 3 Monate: 5 Jahre
Jugendstrafe bis 1 Jahr: 5 JahreFreiheitsstrafe bis 1 Jahr: 10 JahreAndere Verurteilungen: 15 JahreSexualstraftaten: 20 Jahre (plus Strafdauer)
Nicht mehr im Führungszeugnis (nach Paragraph 34 BZRG):
Geldstrafe bis 90 Tagessätze (einmalig): 3 JahreFreiheitsstrafe bis 3 Monate (einmalig): 3 JahreBewährungsstrafe bis 1 Jahr (einmalig): 3 JahreAlle anderen Verurteilungen: 5 Jahre
Wichtig: Weitere Verurteilungen hemmen den Fristablauf und verlängern alle Fristen. Bei Freiheitsstrafen verlängert sich die Tilgungsfrist zusätzlich um die Dauer der Strafe.
[fs-toc-h2]7. FAQ - Häufige Fragen zu Vorstrafen und Löschung
Gilt man mit einer Geldstrafe als vorbestraft?
Ja, rein rechtlich sind Sie bereits mit einer einzigen Verurteilung zu einer Geldstrafe vorbestraft. Allerdings erscheint eine einmalige Geldstrafe bis 90 Tagessätze nicht im einfachen Führungszeugnis, sodass Arbeitgeber davon nichts erfahren. Im Bundeszentralregister wird die Verurteilung jedoch gespeichert und kann bei zukünftigen Strafverfahren berücksichtigt werden.
Wie kann ich herausfinden, was in meinem Führungszeugnis steht?
Sie können jederzeit ein Führungszeugnis bei Ihrer örtlichen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Gebühr beträgt 13 Euro. Das Zeugnis wird Ihnen per Post zugeschickt. Für eine Einsicht in das vollständige Bundeszentralregister müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen - die Einsicht erfolgt dann am zuständigen Amtsgericht.
Wird eine Einstellung nach Paragraph 153a StPO eingetragen?
Nein, Verfahrenseinstellungen werden grundsätzlich nicht im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis eingetragen - auch dann nicht, wenn Sie Auflagen wie eine Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit erfüllen müssen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer Verurteilung, selbst wenn die finanziellen Konsequenzen ähnlich sein mögen. Wenn Sie wegen einer Straftat beschuldigt werden, kann es sich daher lohnen, mit einem erfahrenen Strafverteidiger über eine mögliche Einstellung nach Paragraph 153a StPO zu sprechen. Informationen zu den Kosten einer Verteidigung finden Sie in unserem Ratgeber zu "Verteidigungskosten im Strafverfahren".
Werden Vorstrafen bei der Einbürgerung berücksichtigt?
Ja, Vorstrafen können ein Hindernis für die Einbürgerung darstellen. Die Einbürgerungsbehörden fordern in der Regel ein Führungszeugnis an und prüfen, ob Eintragungen vorliegen. Besonders schwerwiegend sind Verurteilungen zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen über 90 Tagessätzen. In vielen Fällen kann eine vorzeitige Tilgung nach Paragraph 49 BZRG helfen, die Einbürgerung zu ermöglichen.
Kann man trotz Vorstrafe verbeamtet werden?
Das hängt von der Art und Schwere der Vorstrafe ab. Geringfügige Verurteilungen, die bereits aus dem Führungszeugnis gelöscht sind, stehen einer Verbeamtung in der Regel nicht entgegen. Schwere Straftaten oder Verurteilungen, die mit der beabsichtigten Tätigkeit im Widerspruch stehen, können jedoch ein Ausschlussgrund sein. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Einstellungsbehörde.
[fs-toc-h2]8. Fazit: Vorstrafen sind kein lebenslanges Stigma
Das deutsche Recht sieht ein differenziertes System vor, das einerseits Straftaten dokumentiert, andererseits aber die Resozialisierung ermöglichen soll. Während jede Verurteilung zunächst im Bundeszentralregister gespeichert wird, verschwinden geringfügige Einträge bereits nach wenigen Jahren aus dem Führungszeugnis und nach längeren Fristen auch vollständig aus dem Register. Nach der Tilgung dürfen Sie die Vorstrafe rechtlich verschweigen und sogar abstreiten. Wenn Sie von einer Verurteilung betroffen sind oder befürchten, dass eine Eintragung Ihre beruflichen oder privaten Pläne gefährdet, sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Möglicherweise kommt eine vorzeitige Tilgung in Betracht, oder es lässt sich durch geschickte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreichen, die gar keinen Eintrag nach sich zieht.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Bongard für eine kostenfreie Ersteinschätzung, wenn Sie Fragen zu Ihrem Strafregistereintrag haben oder eine strategische Verteidigung benötigen.
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