Geschwindigkeitsüberschreitung: Einspruch gegen Blitzer und Radarfallen
Wenn der Blitzer zuschlägt – Ihre Rechte und Möglichkeiten
Der Schrecken ist groß, wenn der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Doch nicht jede Messung ist fehlerfrei und nicht jeder Bescheid rechtmäßig. Mehr als 40 Prozent aller Blitzermessungen weisen Fehler auf, die einen erfolgreichen Einspruch ermöglichen können. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann sich ein Einspruch lohnt, welche Messfehler besonders häufig vorkommen und wie Sie strategisch vorgehen.

[fs-toc-h2]1. Die wichtigsten Blitzertypen und ihre Fehlerquellen
Die Technik der Geschwindigkeitsmessung hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt, dennoch bleibt sie fehleranfällig. Stationäre Blitzer sind fest montierte Anlagen, die meist an Unfallschwerpunkten stehen und mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn oder mit Radar- beziehungsweise Lasertechnik arbeiten. Diese Systeme gelten als relativ zuverlässig, können aber durch Reflexionen an Verkehrsschildern oder Leitplanken gestört werden. Mobile Radarfallen hingegen werden von Polizeibeamten bedient und an wechselnden Standorten aufgestellt, wobei häufig Lasergeräte zum Einsatz kommen, die besonders anfällig für Bedienfehler sind.
Besonders interessant sind die Toleranzabzüge, die je nach Messverfahren variieren. Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden üblicherweise drei km/h abgezogen, bei höheren Geschwindigkeiten drei Prozent des gemessenen Wertes. Diese Toleranzen sollen Messungenauigkeiten ausgleichen – was bereits darauf hindeutet, dass die Messtechnik nicht unfehlbar ist. Die Praxis zeigt, dass Radargeräte durch Reflexionen verfälscht werden können, Lasergeräte eine absolut ruhige Hand erfordern und bereits kleinste Zitterbewegungen das Ergebnis verfälschen, während Lichtschrankensysteme exakt kalibrierte Abstände benötigen, die sich durch Straßenarbeiten oder Witterungseinflüsse verschieben können.
Nachfahrsysteme, bei denen aus einem Polizeifahrzeug per Video gemessen wird, gelten als besonders fehleranfällig. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle: Tachoabweichungen des Polizeifahrzeugs von bis zu zehn Prozent, die Frage, ob wirklich über eine ausreichend lange Strecke ein konstanter Abstand gehalten wurde, und ob beide Fahrzeuge im Video durchgehend zu sehen sind. Umfassende Informationen zu allen Aspekten des Verkehrsrechts finden Sie in unserer Verkehrsrecht-Übersicht, wo wir auch andere häufige Verkehrsverstöße behandeln.
Hinweis: Jedes Messverfahren hat eine vorgeschriebene Eichfrist. Ist diese überschritten, können die Messergebnisse bereits aus formalen Gründen nicht verwertbar sein. Die Eichung muss lückenlos dokumentiert und auf Anfrage vorgelegt werden können.
[fs-toc-h2]2. Wann lohnt sich ein Einspruch wirklich?
Nicht bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung macht ein Einspruch Sinn. Die Entscheidung sollten Sie von mehreren Faktoren abhängig machen:
1. Fahrverbot drohtEin Fahrverbot erhalten Sie innerorts ab 31 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h bei Ersttätern. Für Wiederholungstäter gelten bereits ab 26 km/h niedrigere Schwellenwerte. In diesen Fällen lohnt sich ein Einspruch fast immer, selbst wenn die Erfolgsaussichten nicht perfekt sind.
2. Hohe BußgelderAb etwa 160 Euro sollten Sie ernsthaft über einen Einspruch nachdenken, da sich dann die Kosten für einen Anwalt relativieren. Bei Beträgen über 200 Euro ist eine Prüfung durch einen Fachanwalt nahezu unverzichtbar.
3. Punktestand kritischBesonders kritisch wird es, wenn Sie bereits Punkte in Flensburg haben. Bei acht Punkten droht der Führerscheinentzug – dann kämpft man um jeden einzelnen Punkt. Bereits ab fünf Punkten sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen.
4. Berufliche NotwendigkeitBerufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder alle, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, sollten grundsätzlich jeden Bußgeldbescheid genau prüfen lassen. Ein Fahrverbot kann hier existenzbedrohend sein.
5. Wiederholungstäter-RegelungWenn Sie bereits mehrere Bußgeldbescheide in den letzten zwölf Monaten erhalten haben, wird es kritisch. Die Wiederholungstäter-Regelung greift bereits beim zweiten Verstoß und verschärft die Sanktionen erheblich.
Die Beweislast liegt grundsätzlich bei der Behörde. Sie muss zweifelsfrei nachweisen, dass Sie zu schnell gefahren sind. Das bedeutet: Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn die Messung nicht eindeutig ist, das Beweisfoto unklar oder die Dokumentation lückenhaft, haben Sie gute Chancen.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Einspruch lohnt, nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Erfahrene Fachanwälte können anhand des Bescheids und der Messumstände meist schnell einschätzen, wie die Erfolgsaussichten stehen.
[fs-toc-h2]3. Häufige Messfehler und wie Sie diese erkennen
Die Praxis zeigt, dass Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen keine Seltenheit sind. Schauen Sie sich das Blitzerfoto genau an – manchmal sind die Aufnahmen unscharf, überbelichtet oder es wurde versehentlich das falsche Fahrzeug erfasst. Bei mehreren Fahrzeugen auf dem Foto muss zweifelsfrei feststehen, welches gemessen wurde. Ein häufiger Fall: Sie fahren neben einem schnelleren Fahrzeug, aber der Blitzer erfasst Sie.
Nach der Akteneinsicht, die Sie unbedingt beantragen sollten, können Sie tiefer in die technischen Details einsteigen. Fordern Sie das Eichprotokoll des Messgeräts an, die Bedienungsanleitung und Dokumentation der korrekten Aufstellung, das Schulungszertifikat des messenden Beamten bei mobilen Geräten, die Messreihe vor und nach Ihrer Messung zur Plausibilitätsprüfung sowie Fotos vom Messaufbau und der Messstelle. Bei Lasermessungen gibt es besonders häufig Probleme, weil das Gerät absolut stabil stehen muss und bereits kleinste Verwacklungen zu Fehlmessungen führen.
Bei Videofahrzeugmessungen müssen Sie besonders kritisch prüfen: Wurde tatsächlich über eine ausreichend lange Strecke ein konstanter Abstand gehalten? Sind sowohl Ihr Fahrzeug als auch das Polizeifahrzeug im Video durchgehend zu sehen? Wurde die Geschwindigkeit aus dem eigenen Tacho abgelesen, obwohl dieser eine Toleranz von bis zu zehn Prozent aufweisen kann? Der Messwinkel darf nicht zu spitz sein, sonst wird die Geschwindigkeit verfälscht. Weitere praktische Informationen zu Verkehrsverstößen finden Sie in unserer Rechtstipps-Übersicht.
Hinweis: Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Messstelle selbst. Verkehrsschilder, Sichtbehinderungen, Straßenschäden oder andere Besonderheiten können später wichtige Beweismittel sein. Je früher Sie das tun, desto besser – Baustellen verschwinden, Schilder werden versetzt.
Prüfen Sie sofort diese Punkte:
Ist Ihr Gesicht auf dem Foto eindeutig erkennbar?
Ist das Kennzeichen klar lesbar?
Stimmt der angegebene Messort mit Ihrer Erinnerung überein?
Ist die Geschwindigkeit physikalisch plausibel für Ihr Fahrzeug?
Wurden die korrekten Toleranzabzüge vorgenommen?
Stimmen Datum und Uhrzeit?
Bei mehreren Fahrzeugen: Welches wurde gemessen?
Ist die Unterschrift der Behörde vorhanden?
Wenn auch nur ein Punkt unklar ist: Einspruch prüfen lassen!
[fs-toc-h2]4. So gehen Sie strategisch beim Einspruch vor
Die 14-Tage-Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Wichtig: Es zählt nicht das Datum des Bescheids, sondern der Tag, an dem Sie ihn erhalten haben. Bei Zustellung durch die Post gilt der dritte Tag nach Aufgabe als Zustelldatum, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.
SCHRITT 1: Formloses Einspruchsschreiben
Ihr erster Schritt sollte ein kurzes Einspruchsschreiben sein – ohne ausführliche Begründung. Das könnte so aussehen:
An die [Bußgeldstelle lt. Bescheid]
[Adresse]
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Aktenzeichen: [Ihr Aktenzeichen]
Betroffener: [Ihr Name, Geburtsdatum, Anschrift]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer],
lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.
Eine Begründung erfolgt nach Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder geben Sie es persönlich ab und lassen sich den Empfang quittieren.
SCHRITT 2: Akteneinsicht beantragen
Beantragen Sie unmittelbar nach dem Einspruch Akteneinsicht. In den Akten finden Sie das Messfoto in besserer Qualität, die technischen Daten des Messgeräts, Eichprotokolle, Aufstellskizzen, Messprotokolle und gegebenenfalls die Aussage des Messbeamten.
SCHRITT 3: Unterlagen prüfen
Prüfen Sie oder Ihr Anwalt alle Unterlagen auf formelle Fehler im Bescheid wie falsche Angaben zu Person, Fahrzeug oder Tatzeit, abgelaufene Eichfrist des Messgeräts, fehlende oder mangelhafte Schulung des Messbeamten, Messfehler durch falsche Aufstellung oder ungünstige Winkel, unklare Identifizierung des Fahrzeugs oder Fahrers auf dem Foto sowie fehlende oder fehlerhafte Messreihe.
SCHRITT 4: Begründung nachreichen
Wenn die Akteneinsicht Schwachstellen offenbart, sollten Sie die Begründung nachreichen. Hier ist fachliche Expertise gefragt – ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die technischen Details der verschiedenen Messsysteme und weiß, welche Argumente bei Gericht ziehen.
SCHRITT 5: Geduldig bleiben
Das Verfahren kann mehrere Monate dauern. Während dieser Zeit gilt die aufschiebende Wirkung – Sie müssen weder das Bußgeld zahlen noch ein eventuelles Fahrverbot antreten.
Tipp: Bleiben Sie während des Verfahrens geduldig und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die Behörde wird möglicherweise versuchen, Sie zum Rückzug des Einspruchs zu bewegen. Lassen Sie sich nicht verunsichern – wenn Ihre Argumente stichhaltig sind, haben Sie gute Chancen.
[fs-toc-h2]5. Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn mein Einspruch erfolglos bleibt?
Wird Ihr Einspruch abgelehnt, kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dort haben Sie nochmals die Möglichkeit, Ihre Argumente vorzubringen und Zeugen zu benennen. Im ungünstigsten Fall wird das ursprüngliche Bußgeld bestätigt und Sie müssen zusätzlich die Verfahrenskosten tragen. Diese bewegen sich in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Ein erfahrener Anwalt kann die Risiken vorab gut einschätzen.
Kann ich den Einspruch auch zurückziehen?
Ja, Sie können Ihren Einspruch jederzeit bis zur Hauptverhandlung zurückziehen. Das macht Sinn, wenn die Akteneinsicht ergibt, dass die Beweislage eindeutig gegen Sie spricht. Nach Rückzug des Einspruchs wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die bis dahin angefallenen Verfahrenskosten müssen Sie allerdings meist selbst tragen.
Darf ich während des Einspruchsverfahrens fahren?
Ja. Ein Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Bescheid erst mit Abschluss des Verfahrens rechtskräftig wird. Solange das Verfahren läuft, müssen Sie weder das Bußgeld zahlen noch ein eventuelles Fahrverbot antreten. Punkte werden ebenfalls erst nach Rechtskraft eingetragen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Gegenstandswert ab. Bei einem Bußgeld von 100 Euro liegen die Kosten für einen Anwalt bei etwa 350 bis 500 Euro. Bei höheren Bußgeldern oder drohendem Fahrverbot steigt der Gegenstandswert entsprechend. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Lohnt sich ein Einspruch auch bei geringen Überschreitungen?
Das kommt darauf an. Bei Überschreitungen unter 20 km/h ohne Punkte und ohne Fahrverbot sind die Erfolgsaussichten zwar gleich gut, aber die Kosten-Nutzen-Relation oft ungünstig. Wenn Sie jedoch bereits Punkte haben oder innerhalb eines Jahres mehrfach geblitzt wurden, kann selbst ein kleines Vergehen den Unterschied machen.
[fs-toc-h2]6. Fazit: Jeder Bescheid verdient eine Prüfung
Geschwindigkeitsmessungen sind fehleranfälliger als die meisten Autofahrer denken. Von der Eichung über die Aufstellung bis zur Bedienung gibt es zahlreiche potenzielle Fehlerquellen:
- Über 40 Prozent aller Messungen weisen nachweisbare Fehler auf
- Die Beweislast liegt bei der Behörde, nicht bei Ihnen
- Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung – Sie müssen weder zahlen noch Fahrverbot antreten
- Die 14-Tage-Frist beginnt mit Zustellung, nicht mit dem Datum des Bescheids
- Akteneinsicht ist Ihr gutes Recht und oft der Schlüssel zum Erfolg
Besonders bei drohendem Fahrverbot, hohen Bußgeldern oder bestehenden Punkten in Flensburg sollten Sie jeden Bescheid kritisch prüfen lassen. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Einspruch lohnt, hilft Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt weiter. Denken Sie daran: Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen, müssen diese zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
Hinweis: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig – Bescheid, Fotos, Zeugenaussagen, Nachweise über Ihren Aufenthaltsort. Je besser Ihre Dokumentation, desto einfacher wird die Verteidigung. Und zögern Sie nicht zu lange – je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie.
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Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Ob Privatperson, Unternehmer oder Betroffener – wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen klare Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
