Eheaufhebung: Voraussetzungen, Ablauf und Folgen
Wenn eine Ehe keine Zukunft hat: Alles Wissenswerte zur Eheaufhebung
Manchmal zeigt sich erst nach der Hochzeit, dass grundlegende Voraussetzungen für eine Ehe fehlen. In solchen Fällen kann die Ehe durch eine Eheaufhebung beendet werden. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Ehe aufgehoben werden kann, welche Unterschiede zur Scheidung bestehen und welche rechtlichen Folgen daraus resultieren. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier kompakt zusammengefasst.

[fs-toc-h2]1. Was bedeutet Eheaufhebung?
Die Eheaufhebung unterscheidet sich grundlegend von einer Scheidung. Während bei einer Scheidung das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden muss, geht es bei der Aufhebung darum, dass die Ehe von Anfang an nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde, etwa bei einer Täuschung über wesentliche Eigenschaften des Partners oder bei einer Zwangslage.
Die Aufhebung einer Ehe hat im Gegensatz zur Scheidung eine rückwirkende Wirkung: Es wird rechtlich so behandelt, als hätte die Ehe nie bestanden. Dennoch sind bestimmte rechtliche Folgen, insbesondere für Kinder und Vermögensfragen, ähnlich wie bei einer regulären Scheidung geregelt. Die Entscheidung über eine Eheaufhebung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Familiengericht auf Antrag eines oder beider Ehegatten.
[fs-toc-h2]2. Rechtliche Grundlagen: Wichtige Paragraphen im Überblick
Die Eheaufhebung ist rechtlich umfassend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und basiert auf mehreren zentralen Paragraphen. Dabei spielen verschiedene Normen eine wichtige Rolle, die die Voraussetzungen und das Verfahren der Eheaufhebung konkretisieren:
- §1314 BGB: Definiert die Gründe für eine Aufhebung, etwa Täuschung, Bigamie oder Geschäftsunfähigkeit.
- §1317 BGB: Legt fest, wer berechtigt ist, die Aufhebung zu beantragen.
- §1318 BGB: Enthält Sonderregelungen für die Aufhebung von Minderjährigenehen.
- §132 FamFG: Regelt das gerichtliche Verfahren und die Zuständigkeit der Familiengerichte.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, die genaue Anwendung dieser Vorschriften auf den individuellen Fall besser zu verstehen und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Nicht jede problematische Ehe kann sofort aufgehoben werden. Manche Ehen sind nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen anfechtbar. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, wann und unter welchen Bedingungen der Fehler entdeckt wurde. Je schneller gehandelt wird, desto höher sind die Erfolgschancen.
Tipp: Dokumentieren Sie frühzeitig alle relevanten Ereignisse und Beweismittel, um Ihre Ansprüche später effektiv durchsetzen zu können
[fs-toc-h2]3. Gründe für eine Eheaufhebung
Es gibt klar definierte Gründe, die eine Eheaufhebung rechtfertigen. Diese Gründe sind gesetzlich geregelt und müssen vor Gericht nachvollziehbar dargelegt werden. Zu den wichtigsten Aufhebungsgründen zählen:
- Bigamie: Eine der Parteien war zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits verheiratet.
- Scheinehe: Die Ehe wurde nicht mit der Absicht einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen.
- Täuschung: Wesentliche Eigenschaften einer Person wurden absichtlich verschwiegen oder falsch dargestellt.
- Drohung: Die Eheschließung erfolgte unter erheblichem Druck oder Bedrohung.
- Geschäftsunfähigkeit: Einer der Partner war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geschäftsfähig.
- Minderjährigkeit: Eine Ehe wurde ohne notwendige gerichtliche Genehmigung mit einem Minderjährigen geschlossen.
Diese Gründe müssen im Verfahren schlüssig nachgewiesen werden, damit eine Eheaufhebung rechtlich Bestand hat.
[fs-toc-h2]4. Ablauf des Eheaufhebungsverfahrens
Das Verfahren zur Eheaufhebung beginnt mit der anwaltlichen Antragstellung beim zuständigen Familiengericht. Nach der Einreichung des Antrags prüft das Gericht die vorgebrachten Gründe. Beide Ehepartner werden im Rahmen einer mündlichen Verhandlung angehört. Dabei haben sie die Möglichkeit, sich zu äußern und Beweise vorzulegen.
In komplizierten Fällen ordnet das Gericht eine Beweisaufnahme an, um die vorgetragenen Aufhebungsgründe zu klären. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ehe offiziell aufgehoben.
Tipp: Wegen des zwingenden Anwaltszwangs sollten Betroffene möglichst früh einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht einschalten, um formale Fehler zu vermeiden.
Wenn aus einer aufgehobenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, bleiben deren Rechte gewahrt. Die Aufhebung hat keine Auswirkungen auf die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht.
Wichtig: Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Bestehende Unterhaltsansprüche der Kinder bleiben ebenso bestehen wie mögliche Ansprüche auf Versorgungsausgleich.
[fs-toc-h2]5. Fristen bei der Eheaufhebung: Worauf Sie achten müssen
Bestimmte Fristen müssen bei der Eheaufhebung zwingend eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um einen wirksamen Antrag stellen zu können. Im Einzelnen gelten folgende Vorgaben:
- Frist bei Täuschung oder Drohung: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung bzw. nach Wegfall der Bedrohung gestellt werden.
- Frist bei Minderjährigkeit: Der Antrag auf Aufhebung muss innerhalb von drei Monaten nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgen.
Eine verspätete Antragstellung führt dazu, dass die Ehe nicht mehr aufgehoben werden kann und eine reguläre Scheidung erforderlich wird. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fristversäumnisse und damit verbundene Nachteile zu vermeiden.
[fs-toc-h2]6. Kosten einer Eheaufhebung
Die Kosten einer Eheaufhebung setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Neben den Gerichtskosten fallen auch Anwaltsgebühren an, die sich nach dem Verfahrenswert richten. Diese Aspekte sollten frühzeitig bedacht werden:
- Verfahrenswert: Grundlage für die Gebührenberechnung, richtet sich in der Regel nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehepartner.
- Gerichtskosten: Werden abhängig vom Verfahrenswert berechnet und müssen in der Regel vom Antragsteller verauslagt werden.
- Anwaltskosten: Ebenfalls auf Basis des Verfahrenswertes, bei komplexen Fällen können Zusatzkosten durch Beweisaufnahmen entstehen.
- Verfahrenskostenhilfe: Bei geringerem Einkommen kann unter Umständen staatliche Unterstützung beantragt werden.
Eine transparente Kostenkalkulation vor Antragstellung hilft, unliebsame finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 4.000 Euro möchte die Ehe aufheben lassen. Der Verfahrenswert wird üblicherweise mit dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen angesetzt, in diesem Fall also 12.000 Euro. Daraus ergeben sich nach dem aktuellen Kostenverzeichnis etwa folgende Beträge:
- Gerichtskosten: ca. 500 Euro
- Anwaltskosten für einen Anwalt: ca. 1.200 Euro
- Gesamtkosten (ohne zusätzliche Auslagen): etwa 1.700 Euro
Müsste jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragen (z. B. bei Streitigkeiten), würden die Kosten entsprechend höher ausfallen. In Fällen geringerer Einkommen könnte zudem ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
[fs-toc-h2]7. Folgen der Eheaufhebung: Was ändert sich?
Wird eine Ehe aufgehoben, so wirkt dies grundsätzlich rückwirkend. Dennoch bleiben bestimmte Rechte und Pflichten bestehen, die der Ehezeit zuzuordnen sind. Dazu gehört unter anderem der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in bestimmten Fällen. Auch ein Versorgungsausgleich findet in der Regel statt, sofern die Ehe eine gewisse Mindestdauer erreicht hat.
Gleichzeitig können Ansprüche auf Zugewinnausgleich entstehen, wenn gemeinsames Vermögen während der Ehe aufgebaut wurde. Tipp: Es empfiehlt sich, bereits vor Einleitung des Aufhebungsverfahrens eine genaue Prüfung der wirtschaftlichen Folgen vorzunehmen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
[fs-toc-h2]8. FAQ zur Eheaufhebung
Was ist der Unterschied zwischen Eheaufhebung und Scheidung?
Bei der Eheaufhebung wird die Ehe für nichtig erklärt, während bei der Scheidung das Scheitern der Ehe festgestellt wird.
Welche Gründe berechtigen zur Eheaufhebung?
Typische Gründe sind Bigamie, Scheinehe, Täuschung, Drohung, Geschäftsunfähigkeit oder Minderjährigkeit.
Wie lange dauert eine Eheaufhebung?
Je nach Komplexität dauert das Verfahren zwischen drei und neun Monaten.
Benötige ich einen Anwalt für die Eheaufhebung?
Ja, wegen des Anwaltszwangs vor dem Familiengericht ist anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich.
Welche Kosten entstehen bei einer Eheaufhebung?
Gerichts- und Anwaltskosten sind mit denen einer regulären Scheidung vergleichbar. Eine Verfahrenskostenhilfe kann unter Umständen beantragt werden.
[fs-toc-h2]Fazit: Eheaufhebung als neuer Start in eine freie Zukunft
Die Eheaufhebung ist eine wichtige rechtliche Möglichkeit, wenn grundlegende Voraussetzungen für eine gültige Ehe fehlen. Wer die Aufhebungsgründe kennt, Fristen beachtet und sich fachkundig beraten lässt, kann das Verfahren effektiv und stressfrei durchlaufen. Auch wenn die Aufhebung rechtlich komplizierter wirken mag als eine Scheidung, öffnet sie in vielen Fällen einen schnelleren Weg in einen neuen Lebensabschnitt.
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