Wettbewerbsrecht: Abmahnung erhalten – was tun und wie Sie sich gegen unberechtigte Abmahnung wehren
Abmahnung Wettbewerbsrecht: Wie wehrt man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung und welche rechtlichen Schritte sind erforderlich
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht kann für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben und hohe Kosten verursachen. Besonders Online-Händler und Dienstleister erhalten häufig wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen vermeintlicher UWG-Verstöße. Die richtige Reaktion auf eine solche Abmahnung entscheidet über die weitere Entwicklung des Falls und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht richtig reagieren, wann eine Abmahnung unberechtigt ist und welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können, um sich erfolgreich zu verteidigen.

[fs-toc-h2]1. Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Grundlagen und rechtliche Einordnung
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes geschäftliches Verhalten zu unterlassen, das gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen soll. Die Abmahnung dient als außergerichtliches Instrument zur Konfliktlösung und bietet beiden Parteien die Möglichkeit, Streitigkeiten ohne teure Gerichtsverfahren zu klären.
Nach § 13 Abs. 1 UWG ist die Abmahnung ein zentrales Instrument im gewerblichen Rechtsschutz. Sie ermöglicht es, rechtliche Auseinandersetzungen kostengünstiger zu lösen, als wenn unmittelbar gerichtliche Schritte eingeleitet würden. Die Rechtsprechung versteht Abmahnungen daher traditionell als "Wohltat" für den Abgemahnten.
Wesentliche Merkmale einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung umfassen:
- Außergerichtliche Streitbeilegung zur Kostenvermeidung
- Rüge eines konkreten Wettbewerbsverstoßes
- Aufforderung zur sofortigen Beendigung des beanstandeten Verhaltens
- Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Geltendmachung von Anwaltskosten und eventuell Schadensersatz
Gesetzliche Basis:
- § 8 UWG: Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung
- § 9 UWG: Anspruch auf Schadensersatz
- § 12 UWG: Verfahrensvorschriften und Kosten
- § 13 UWG: Abmahnung als Verfahrensvoraussetzung
Inhaltliche Anforderungen:
- Eindeutige Identifikation des Abmahnenden
- Nachweis der Aktivlegitimation (Mitbewerberstatus)
- Konkrete Beschreibung des beanstandeten Verhaltens
- Rechtliche Begründung des Verstoßes
- Forderung nach strafbewehrter Unterlassungserklärung
Formvorschriften:
- Keine besonderen Formvorschriften erforderlich
- Schriftform empfohlen (Brief, Fax, E-Mail möglich)
- Vollmacht des Rechtsanwalts sollte beigefügt werden
- Kostenrechnung und Unterlassungserklärung als Anlage
Die Abmahnung muss bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein:
- Eindeutige Identifikation des Abmahnenden
- Nachweis der Berechtigung zur Abmahnung
- Konkrete Beschreibung des beanstandeten Verhaltens
- Rechtliche Begründung des Verstoßes
Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn geschäftliche Handlungen geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Typische Bereiche sind irreführende Werbung, Verstöße gegen Preisangaben oder unzulässige Vergleiche mit Mitbewerbern.
Wichtiger Hinweis: Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Viele Abmahnungen enthalten überhöhte Streitwerte oder sind inhaltlich nicht gerechtfertigt. Eine fachkundige Prüfung ist daher unerlässlich.
[fs-toc-h2]2. UWG Abmahnung: Häufige Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen sind besonders im E-Commerce häufig und betreffen verschiedene Bereiche der Geschäftstätigkeit. Die Gründe für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind vielfältig und reichen von technischen Verstößen bis hin zu irreführenden Werbeaussagen.
Verstöße bei Preisangaben gehören zu den häufigsten Abmahngrunden:
- Durchgestrichene Preise müssen sich auf einen tatsächlich verlangten Preis beziehen
- Rabattaktionen dürfen nicht ständig verlängert werden
- Bei Mengenangaben müssen Grundpreise korrekt ausgewiesen werden
- Versandkosten müssen transparent dargestellt werden
Irreführende Werbeaussagen sind ein weiterer häufiger Grund für Abmahnungen. Werbeaussagen im Recht unterliegen strengen Anforderungen:
- Gesundheitsbezogene Aussagen müssen wissenschaftlich belegt sein
- Superlative wie "beste" oder "günstigste" sind nur bei Nachweis zulässig
- Umweltbezogene Werbung muss konkret und nachprüfbar sein
- Testsiegel dürfen nur bei tatsächlichen Tests verwendet werden
Verstöße bei Impressum und Datenschutz können ebenfalls zu einer UWG-Abmahnung führen:
- Unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum
- Fehlende Datenschutzerklärung oder veraltete Inhalte
- Unzulässige Cookie-Verwendung ohne Einwilligung
- Verstöße gegen die DSGVO mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz
Problematische Geschäftspraktiken führen regelmäßig zu Abmahnungen:
- Unzulässige AGB-Klauseln
- Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- Verstöße gegen Informationspflichten im Fernabsatz
- Unerlaubte Telefonwerbung oder E-Mail-Marketing
Unzulässige Unternehmensvergleiche sind ein sensibles Thema. Unternehmensvergleich im Recht ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- Vergleiche müssen objektiv und nachprüfbar sein
- Wesentliche Unterschiede dürfen nicht verschwiegen werden
- Herabsetzung von Mitbewerbern ist unzulässig
- Verwechslungsgefahr muss vermieden werden
Praktischer Tipp: Führen Sie regelmäßige Compliance-Prüfungen durch, um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden. Besonders bei Website-Änderungen, neuen Werbekampagnen oder Preisaktionen sollten Sie die rechtlichen Anforderungen beachten.
[fs-toc-h2]3. Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren: Sofortmaßnahmen und Strategien
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung entscheidet maßgeblich über den weiteren Verlauf und die entstehenden Kosten. Ruhe bewahren und strategisch vorgehen ist entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung.
Sofortmaßnahmen nach Erhalt einer Abmahnung:
Ruhe bewahren und Frist notieren ist der erste wichtige Schritt. Auch wenn hohe Streitwerte und Anwaltskosten gefordert werden, bedeutet das nicht automatisch, dass diese berechtigt sind. Notieren Sie sich die gesetzte Frist und reagieren Sie rechtzeitig, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
Vollständige Prüfung der Abmahnung sollte systematisch erfolgen:
- Ist der Abmahnende überhaupt berechtigt (Mitbewerberstatus)?
- Liegt tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vor?
- Ist der beanstandete Sachverhalt korrekt dargestellt?
- Sind die geforderten Kosten angemessen?
- Ist die Unterlassungserklärung angemessen formuliert?
Mögliche Reaktionsstrategien:
Bei berechtigter Abmahnung sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die vom Abmahnenden vorgelegten Entwürfe sind meist zu weit gefasst und im Interesse des Abmahners formuliert. Eine anwaltliche Überarbeitung ist empfehlenswert.
Bei unberechtigter Abmahnung haben Sie verschiedene Optionen:
- Zurückweisung der Abmahnung mit rechtlicher Begründung
- Antrag auf Kostenerstattung wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
- Gegenanzeige bei unlauterer Abmahntätigkeit
- Negative Feststellungsklage zur Klärung der Rechtslage
Kostenstrategie entwickeln ist wichtig, da Abmahnkosten oft überhöht sind:
- Streitwert häufig zu hoch angesetzt
- Überprüfung der Angemessenheit der Rechtsanwaltsgebühren
- Bei Verbraucherschutzverbänden: Abmahnpauschale von maximal 195 EUR netto
- Kostenreduzierung durch erfahrenen Anwalt oft möglich
Verhandlungsoptionen umfassen:
- Außergerichtliche Einigung über Kostenreduzierung
- Kompromisse bei der Unterlassungserklärung
- Aufhebung der Abmahnung gegen Kostentragung
- Kulanzregelungen bei erstmaligen Verstößen
Beachten Sie: Die Abgabe einer Unterlassungserklärung führt zu einem 30 Jahre gültigen Unterlassungsvertrag. Prüfen Sie daher genau, ob und in welcher Form Sie eine solche Erklärung abgeben.
[fs-toc-h2]4. Wann ist eine Abmahnung unberechtigt: Rechtsmissbrauch und Abwehrmöglichkeiten
Eine unberechtigte Abmahnung liegt vor, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Nach § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist.
Gründe für unberechtigte Abmahnungen:
Fehlende Aktivlegitimation ist ein häufiger Grund für unberechtigte Abmahnungen:
- Abmahnender ist kein Mitbewerber im rechtlichen Sinne
- Kein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorhanden
- Verbände haben keine ordnungsgemäße Berechtigung
- Fehlende Vollmacht des beauftragten Rechtsanwalts
Kein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn:
- Das beanstandete Verhalten rechtlich zulässig ist
- Sachverhalt falsch dargestellt oder interpretiert wurde
- Rechtliche Würdigung fehlerhaft ist
- Nur Bagatellverstöße ohne spürbare Marktauswirkung vorliegen
Rechtsmissbrauch kann in verschiedenen Formen auftreten:
- Serielle Abmahnungen ohne echtes Schutzinteresse
- Abmahnung kurz vor Verjährung zur Kostengenerierung
- Unverhältnismäßig hohe Streitwerte
- Abmahnung bei geringfügigen oder einmaligen Verstößen
Indizien für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen:
- Abmahnender hat selbst ähnliche Verstöße begangen
- Abmahnung erfolgt nach längerer Kenntnis ohne Reaktion
- Offensichtlich überhöhte Kostenforderungen
- Keine ernsthafte Beeinträchtigung eigener Interessen erkennbar
- Abmahnung dient erkennbar nur der Kostengenerierung
Abwehrstrategien bei unberechtigten Abmahnungen:
Zurückweisung der Abmahnung mit detaillierter rechtlicher Begründung:
- Darlegung der fehlenden Berechtigung
- Nachweis des fehlenden Wettbewerbsverstoßes
- Aufzeigen des Rechtsmissbrauchs
- Forderung nach Kostenerstattung
Negative Feststellungsklage zur proaktiven Klärung ermöglicht:
- Gerichtliche Feststellung der Unberechtigung
- Vermeidung einer einstweiligen Verfügung
- Kostenrisiko für den Abmahnenden
- Abschreckende Wirkung für weitere Abmahnungen
Gegenansprüche umfassen:
- Erstattung eigener Anwaltskosten
- Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
- Unterlassung weiterer unberechtigter Abmahnungen
- Wettbewerbsrechtliche Gegenanzeige
Wichtiger Hinweis: Rechtsmissbrauch liegt in der Praxis seltener vor, als oft vermutet wird. Die Rechtsprechung ist bei der Annahme von Rechtsmissbrauch zurückhaltend und prüft die Umstände des Einzelfalls genau.
[fs-toc-h2]5. Preisangaben Wettbewerbsrecht: Regeln der Preisangabenverordnung und häufige Fallstricke
Preisangaben im Wettbewerbsrecht unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, die häufig Gegenstand von Abmahnungen sind. Die Preisangabenverordnung (PAngV) und das UWG enthalten detaillierte Regelungen für die korrekte Preisauszeichnung.
Grundregeln für Preisangaben:
Die Preisangabenverordnung verpflichtet Unternehmen zur vollständigen und eindeutigen Preisauszeichnung:
- Endpreise einschließlich Umsatzsteuer müssen angegeben werden
- Grundpreise bei Mengenware sind zusätzlich anzugeben
- Zusätzliche Kosten (Versand, Service) müssen transparent sein
- Währungsbezeichnung ist bei Auslandsgeschäften erforderlich
Besondere Regeln für Rabattwerbung:
Durchgestrichene Preise müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Der durchgestrichene Preis muss tatsächlich verlangt worden sein
- Zeitraum der Preiserhebung muss angemessen sein
- Transparenz über die Vergleichsgrundlage ist erforderlich
- "Mondpreise" ohne realen Bezug sind unzulässig
Prozentuale Rabatte erfordern klare Bezugsangaben:
- Bezugspreis muss eindeutig erkennbar sein
- Berechnungsgrundlage muss nachvollziehbar sein
- Kombinierte Rabatte müssen korrekt dargestellt werden
- Zeitliche Begrenzung muss eingehalten werden
Typische Abmahnfallen:
- Durchgestrichene "Mondpreise" ohne realen Bezug
- Ständig verlängerte "Rabattaktionen"
- Unvollständige Versandkostenangaben
- Fehlende Grundpreise bei Mengenware
Präventionsmaßnahmen:
- Dokumentation aller Preisänderungen
- Regelmäßige Überprüfung der Preisdarstellung
- Klare Kennzeichnung von Aktionszeiträumen
- Transparente Darstellung aller Zusatzkosten
Online-spezifische Anforderungen:
- Versandkosten vor Bestellabschluss anzeigen
- Dynamische Preise zeitnah aktualisieren
- Gestaffelte Versandkosten erklären
- Internationale Versandkosten klar darstellen
Online-spezifische Preisanforderungen:
Versandkosten müssen transparent dargestellt werden:
- Spätestens vor Bestellabschluss vollständige Information erforderlich
- Gestaffelte Versandkosten müssen erklärt werden
- Kostenfreie Lieferung ab bestimmtem Bestellwert ist zulässig
- Internationale Versandkosten erfordern besondere Klarheit
Dynamische Preisgestaltung ist grundsätzlich zulässig, aber:
- Preisänderungen müssen zeitnah aktualisiert werden
- Irreführung durch veraltete Preise ist zu vermeiden
- Personalisierte Preise erfordern Transparenz
- Algorithmusbasierte Preisfindung muss fair sein
Branchenspezifische Besonderheiten:
Energiepreise unterliegen besonderen Informationspflichten:
- Arbeits- und Grundpreise getrennt ausweisen
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen angeben
- Preisgarantien müssen eingehalten werden
- Vergleichsportale haben spezielle Darstellungspflichten
Finanzdienstleistungen erfordern umfassende Preistransparenz:
- Effektive Jahreszinsen sind anzugeben
- Alle Kosten müssen im Preis-Leistungs-Verzeichnis stehen
- Beispielrechnungen sind bei komplexen Produkten erforderlich
- Vergleichswerbung muss objektiv und vollständig sein
Praktischer Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Preisdarstellung auf allen Vertriebskanälen. Besonders bei Aktionspreisen und Rabatten sollten Sie die rechtlichen Anforderungen genau beachten, um Abmahnungen zu vermeiden.
[fs-toc-h2]6. Rechtliche Schritte bei Abmahnung: Gegenansprüche und Schadenersatz bei Rechtsmissbrauch
Bei einer unberechtigten Abmahnung stehen dem betroffenen Unternehmen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung. Diese reichen von der einfachen Zurückweisung bis hin zu eigenen Schadensersatzansprüchen gegen den Abmahnenden.
Primäre Abwehrrechte:
Zurückweisung der Abmahnung ist das grundlegende Abwehrrecht:
- Detaillierte rechtliche Begründung der Unberechtigung
- Verweigerung der Unterlassungserklärung
- Zurückweisung der Kostenforderung
- Fristsetzung für die Rücknahme der Abmahnung
Negative Feststellungsklage ermöglicht proaktive Rechtsverfolgung:
- Gerichtliche Feststellung der Nichtschuld
- Verhinderung einer einstweiligen Verfügung
- Kostentragung durch den Abmahnenden bei Erfolg
- Rechtssicherheit für zukünftiges Verhalten
Sekundäre Gegenansprüche:
Kostenerstattung bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung:
- Erstattung eigener Anwaltskosten
- Ersatz von Bearbeitungskosten im Unternehmen
- Kompensation für Arbeitsaufwand
- Zinsen ab Entstehung der Kosten
Schadensersatz bei besonders schwerwiegenden Fällen:
- Umsatzeinbußen durch ungerechtfertigte Unterlassungsaufforderung
- Reputationsschäden durch öffentliche Abmahnung
- Kosten für Rechtsverfolgung und Aufklärung
- Entgangener Gewinn bei Geschäftsbehinderung
Wettbewerbsrechtliche Gegenansprüche:
Eigene UWG-Ansprüche gegen missbräuchliche Abmahner:
- Unterlassung weiterer rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen
- Schadensersatz wegen unlauteren Wettbewerbs
- Gewinnabschöpfung bei systematischer Abmahntätigkeit
- Erstattung der Kosten für Rechtsverfolgung
Besonderheiten bei Verbänden:
Verbraucherschutzverbände haben eingeschränkte Kostenhaftung. Die Abmahnpauschale ist begrenzt auf 195 EUR netto, bei Rechtsmissbrauch besteht trotzdem volle Kostenhaftung. Eine strengere Prüfung der Berechtigung ist erforderlich und es besteht die Möglichkeit der Beschwerde bei Aufsichtsbehörden.
Strategische Überlegungen:
Abschreckende Wirkung durch konsequente Gegenwehr:
- Signalwirkung für potenzielle weitere Abmahnungen
- Aufbau einer Verteidigungsreputation
- Kosten-Nutzen-Abwägungen für serielle Abmahner
- Präventive Wirkung für die gesamte Branche
Dokumentation und Beweissicherung:
- Vollständige Sammlung aller Kommunikation
- Sicherung von Screenshots und Zeitstempeln
- Zeugenaussagen bei mündlichen Absprachen
- Expertengutachten bei technischen Fragen
Beachten Sie: Die Durchsetzung von Gegenansprüchen erfordert oft einen langen Atem und kann weitere Kosten verursachen. Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist vor der Entscheidung über die Rechtsverfolgung empfehlenswert.
[fs-toc-h2]7. Unlauterer Wettbewerb vermeiden: Präventionsmaßnahmen und Compliance-Strategien
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Unterlassungsansprüchen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen reichen. Die Kenntnis möglicher Sanktionen hilft bei der Entwicklung effektiver Compliance-Strategien.
Zivilrechtliche Konsequenzen:
Unterlassungsansprüche sind die häufigste Folge von Wettbewerbsverstößen:
- Sofortige Beendigung des beanstandeten Verhaltens
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafen bei erneutem Verstoß (oft 5.000-50.000 EUR)
- Einstweilige Verfügung bei Wiederholungsgefahr
Schadensersatzansprüche können bei nachweisbaren Schäden entstehen:
- Umsatzeinbußen des geschädigten Mitbewerbers
- Entgangener Gewinn durch unlauteren Wettbewerb
- Lizenzschadensersatz bei Markenrechtsverletzungen
- Bereicherungsausgleich bei ungerechtfertigten Vorteilen
Kostenfolgen einer Abmahnung:
Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert:
- Durchschnittliche Kosten: 1.300 EUR bei normalen Verfahren
- Streitwerte zwischen 10.000 und 100.000 EUR üblich
- Bei Verbraucherschutzverbänden: Pauschale bis 195 EUR netto
- Gerichtskosten bei streitigen Verfahren zusätzlich
Langfristige Geschäftsauswirkungen:
Reputationsschäden können schwerwiegender sein als direkte Kosten:
- Negative Berichterstattung über Wettbewerbsverstöße
- Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern
- Erschwerter Marktzugang durch Compliance-Vorbehalte
- Benachteiligung bei Ausschreibungen und Kooperationen
Strafrechtliche Konsequenzen:
Strafbare Wettbewerbshandlungen nach § 16 UWG:
- Unrichtige Angaben über Waren oder Dienstleistungen
- Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
- Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren
Präventionsmaßnahmen:
Compliance-Management-System implementieren:
- Regelmäßige Schulungen für Marketing und Vertrieb
- Juristische Prüfung von Werbekampagnen
- Monitoring der Mitbewerberaktivitäten
- Interne Richtlinien für wettbewerbskonformes Verhalten
Konkrete Schutzmaßnahmen:
- Rechtliche Prüfung vor Produkteinführungen
- Regelmäßige Überprüfung von Website-Inhalten
- Schulung der Mitarbeiter in wettbewerbsrechtlichen Grundlagen
- Einrichtung eines internen Beschwerdesystems
E-Commerce erfordert besondere Aufmerksamkeit:
- Impressum und Datenschutzerklärung aktuell halten
- Preisangaben und Versandkosten korrekt darstellen
- AGB und Widerrufsbelehrungen rechtssicher gestalten
- Cookie-Banner und Tracking rechtssicher implementieren
Eine fundierte Unternehmensgründung sollte diese Aspekte von Anfang an berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Investitionen in präventive Compliance-Maßnahmen sind meist deutlich kostengünstiger als die Folgekosten von Wettbewerbsverstößen. Ein systematisches Compliance-Management reduziert das Abmahnrisiko erheblich.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zum Wettbewerbsrecht und Abmahnungen
Welche Regeln gelten bei Preisangaben im Wettbewerbsrecht?
Bei Preisangaben müssen Unternehmen die Preisangabenverordnung beachten. Endpreise einschließlich Umsatzsteuer sind anzugeben, bei Mengenware zusätzlich Grundpreise. Durchgestrichene Preise müssen sich auf tatsächlich verlangte Preise beziehen. Versandkosten müssen transparent dargestellt werden, spätestens vor Bestellabschluss. Rabattaktionen dürfen nicht permanent verlängert werden und müssen zeitlich begrenzt sein.
Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes geschäftliches Verhalten zu unterlassen, das gegen das UWG verstoßen soll. Sie dient als außergerichtliches Instrument zur Konfliktlösung und fordert typischerweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Anwaltskosten.
Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?
Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und die Frist notieren. Prüfen Sie die Berechtigung des Abmahnenden, die Richtigkeit des Sachverhalts und die Angemessenheit der Kosten. Bei berechtigten Abmahnungen geben Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Bei unberechtigten Abmahnungen können Sie diese zurückweisen, eine negative Feststellungsklage erheben oder Gegenansprüche geltend machen.
Warum bekommt man eine Abmahnung?
Abmahnungen entstehen durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, häufig bei irreführenden Preisangaben, fehlerhaften Impressumsangaben, irreführender Werbung, unzulässigen AGB-Klauseln oder Verstößen gegen Informationspflichten. Besonders Online-Händler sind gefährdet durch technische Verstöße bei Website-Gestaltung oder Produktbeschreibungen.
Wann ist eine Abmahnung unberechtigt?
Eine Abmahnung ist unberechtigt bei fehlendem Mitbewerberstatus, keinem tatsächlichen Wettbewerbsverstoß oder Rechtsmissbrauch durch serielle Abmahnungen ohne echtes Schutzinteresse.
[fs-toc-h2]Fazit
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfordern schnelle, kompetente Reaktion innerhalb der Fristen. Prüfen Sie jede Abmahnung sorgfältig auf Berechtigung, da viele überhöhte oder unbegründete Forderungen enthalten. Bei berechtigten Abmahnungen geben Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, bei unberechtigten wehren Sie sich konsequent. Professionelle anwaltliche Beratung und präventive Compliance-Maßnahmen minimieren zukünftige Risiken und schützen vor missbräuchlichen Abmahnungen.
Kostenfreie Ersteinschätzung sichern
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Ob Privatperson, Unternehmer oder Betroffener – wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen klare Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.