Unterhalt nach der Scheidung: Wer zahlt wie viel und wie lange?
Nachehelicher Unterhalt: Wer hat Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung?
Der Unterhalt nach der Scheidung ist ein komplexes Thema im Familienrecht, das viele geschiedene Ehepartner beschäftigt. Anders als beim Unterhalt nach Trennung gelten für den nachehelichen Unterhalt strengere Voraussetzungen und zeitliche Begrenzungen. Die Unterhaltspflicht Scheidung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Kinderbetreuung und Erwerbsfähigkeit. Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Grundlagen hilft dabei, Ansprüche richtig einzuschätzen und durchzusetzen.

[fs-toc-h2]1. Was ist nachehelicher Unterhalt und wer zahlt Unterhalt nach der Scheidung?
Der nacheheliche Unterhalt ist eine Unterhaltsregelung, die nach der rechtskräftigen Scheidung zwischen den ehemaligen Ehepartnern gelten kann. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt, der während der Trennungszeit automatisch entsteht, muss der Scheidungsunterhalt besondere Voraussetzungen erfüllen und wird nur in bestimmten Fällen gewährt.
Das Familienrecht Unterhalt folgt dem Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Scheidung. Jeder Ehepartner soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Nur wenn dies aufgrund besonderer Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist, entsteht ein Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung.
Die gesetzlichen Grundlagen für den nachehelichen Unterhalt finden sich in den §§ 1569 ff. BGB. Diese Regelungen unterscheiden verschiedene Unterhaltstatbestände für den Scheidungsunterhalt:
- Betreuungsunterhalt für die Kinderbetreuung (§ 1570 BGB)
- Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB)
- Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB)
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB)
- Aufstockungsunterhalt bei geringem Einkommen (§ 1573 BGB)
- Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)
- Unterhalt aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB)
Die Unterhaltszahlungen Scheidung sind zeitlich häufig begrenzt und können unter bestimmten Umständen herabgesetzt oder ganz entfallen. Der Gesetzgeber hat mit der Unterhaltsreform 2008 die Eigenverantwortung gestärkt und die dauerhafte Unterhaltspflicht Scheidung eingeschränkt.
Der eheliche Unterhalt nach der Scheidung unterscheidet sich erheblich vom Unterhalt nach Trennung, da strengere Maßstäbe angelegt werden und der Grundsatz der Eigenverantwortung im Vordergrund steht.
Praktischer Tipp: Dokumentieren Sie bereits während der Ehe alle Faktoren, die später für den nachehelichen Unterhalt relevant werden könnten, wie Einkommensentwicklung, Kinderbetreuungszeiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen.
[fs-toc-h2]2. Berechnung Unterhalt nach Scheidung: Wie viel muss gezahlt werden?
Die Berechnung Unterhalt nach Scheidung erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren, das verschiedene Faktoren berücksichtigt. Anders als beim Kindesunterhalt gibt es für den nachehelichen Unterhalt keine festen Tabellen, sondern die Höhe wird individuell anhand der konkreten Umstände bestimmt.
Der Ausgangspunkt für die Berechnung sind die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung. Diese werden durch das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner während der letzten Jahre der Ehe bestimmt. Vom Einkommen werden berufsbedingte Aufwendungen, Steuern und andere Belastungen abgezogen.
Die Grundformel für die Unterhaltsberechnung beim Unterhalt nach der Scheidung lautet:3/7 der Einkommensdifferenz bei nicht erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten oder 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, begrenzt durch die Einkommensdifferenz bei erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten.
Einkommensermittlung:
- Bereinigtes Nettoeinkommen beider Partner
- Abzug berufsbedingter Aufwendungen
- Berücksichtigung von Bonuszahlungen und Sondereinkünften
Bedarfsberechnung:
- Orientierung an ehelichen Lebensverhältnissen
- Berücksichtigung des Kindesunterhalts (Vorrang)
- Abzug des Eigenbedarfs/Selbstbehalts
Leistungsfähigkeit:
- Prüfung der finanziellen Möglichkeiten
- Mindestbehalt für den Unterhaltspflichtigen
- Rangfolge verschiedener Unterhaltsverpflichtungen
Bei der Berechnung des Unterhalt nach Scheidung mit Kindern hat der Kindesunterhalt stets Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt. Dies kann dazu führen, dass trotz grundsätzlichen Anspruchs kein nachehelicher Unterhalt gezahlt werden kann, weil die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen durch den Kindesunterhalt bereits erschöpft ist.
Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt derzeit 1.370 Euro für Erwerbstätige und 1.120 Euro für nicht Erwerbstätige. Dieser Betrag muss dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall bei der Berechnung Unterhalt nach Scheidung verbleiben.
Die Höhe des Scheidungsunterhalts orientiert sich an den ehelichen Verhältnissen und kann je nach Einzelfall erheblich variieren. Besonders komplex wird die Berechnung, wenn beide Partner erwerbstätig sind oder mehrere Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
Wichtiger Hinweis: Die Unterhaltsberechnung ist komplex und sollte unbedingt durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder das Jugendamt geprüft werden, um Fehler zu vermeiden.
[fs-toc-h2]3. Unterhalt nach Scheidung Dauer: Wie lange muss gezahlt werden?
Die Unterhalt nach Scheidung Dauer ist eine der umstrittensten Fragen im Familienrecht. Anders als früher gibt es heute keinen grundsätzlichen Anspruch auf lebenslangen Unterhalt nach der Scheidung. Das Gesetz folgt dem Prinzip der zeitlichen Begrenzung und sieht verschiedene Instrumente zur Beendigung der Unterhaltspflicht Scheidung vor.
Die Dauer des nachehelichen Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Der Grundsatz der Eigenverantwortung besagt, dass jeder geschiedene Ehepartner grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Die Gerichte prüfen daher regelmäßig, ob und wann dem Unterhaltsberechtigten eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
Bei der zeitlichen Begrenzung unterscheidet das Gesetz zwischen verschiedenen Modellen für den Scheidungsunterhalt:
- Befristung: Der Unterhalt wird von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt
- Herabsetzung: Der Unterhalt wird stufenweise reduziert, bis der Unterhaltsberechtigte selbständig ist
- Verwirkung: Der Unterhalt entfällt bei schwerwiegenden Verfehlungen des Berechtigten
Die Rechtsprechung hat verschiedene Faktoren entwickelt, die für die Dauer der Unterhaltspflicht Scheidung relevant sind:
- Ehedauer (kurze Ehen unter 3 Jahren führen meist zu zeitlich begrenztem Unterhalt)
- Kinderbetreuung (längere Unterhaltsdauer bei zu betreuenden Kindern)
- Alter und Gesundheit des Unterhaltsberechtigten
- Ausbildung und berufliche Qualifikation
- Länge der Erwerbspause während der Ehe
- Rollenverteilung in der Ehe
Bei Unterhalt nach Scheidung ohne Kinder ist die Dauer meist kürzer als bei Unterhalt nach Scheidung mit Kindern, da die Kinderbetreuung als wichtiger Unterhaltsgrund entfällt. Der nacheheliche Unterhalt ohne Kinder wird häufig nur für eine Übergangszeit gewährt.
Beachten Sie: Die Unterhaltsdauer kann durch eine Unterhaltsvereinbarung zwischen den Ehepartnern abweichend geregelt werden, sollte jedoch anwaltlich geprüft werden, um Unwirksamkeit zu vermeiden.
[fs-toc-h2]4. Unterhaltsanspruch nach Scheidung: Wer hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Der Unterhaltsanspruch nach Scheidung entsteht nicht automatisch, sondern nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Tatbestände. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt muss der nacheheliche Unterhalt konkret begründet und nachgewiesen werden.
Die wichtigsten Unterhaltstatbestände für den Unterhalt nach der Scheidung im Einzelnen:
Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB):Der häufigste Unterhaltsgrund ist die Betreuung gemeinsamer Kinder. Der betreuende Elternteil kann Scheidungsunterhalt verlangen, solange und soweit eine Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung nicht erwartet werden kann. Seit der Unterhaltsreform ist grundsätzlich ab dem 3. Geburtstag des Kindes eine Teilzeiterwerbstätigkeit zumutbar.
Altersunterhalt (§ 1571 BGB):Wenn ein Ehepartner wegen seines Alters keine angemessene Erwerbstätigkeit mehr aufnehmen kann, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Das Alter allein reicht nicht aus; es muss die konkrete Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden.
Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB):Bei dauerhafter Krankheit oder Gebrechen, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, entsteht ein Unterhaltsanspruch. Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen durch ärztliche Gutachten belegt werden.
Betreuungsunterhalt:
- Betreuung gemeinsamer Kinder unter 3 Jahren
- Erschwerte Betreuungssituation (Behinderung, Krankheit)
- Keine zumutbare Kinderbetreuung verfügbar
Erwerbslosigkeitsunterhalt:
- Unverschuldete Arbeitslosigkeit
- Nachweisliche Bemühungen um Arbeitsstelle
- Angemessene Erwerbstätigkeit nicht verfügbar
Aufstockungsunterhalt:
- Einkommen reicht nicht für ehelichen Standard
- Vollzeiterwerbstätigkeit nicht zumutbar
- Wesentliche Einkommensdifferenz zu Ehezeit
Erwerbslosigkeitsunterhalt (§ 1573 Abs. 1 BGB):Kann der geschiedene Ehepartner trotz Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit finden, besteht vorübergehend Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Der Unterhaltsberechtigte muss seine Arbeitsbemühungen nachweisen.
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB):Reicht das eigene Einkommen nicht aus, um den in der Ehe gewohnten Lebensstandard zu halten, kann der Unterschiedsbetrag als nachehelicher Unterhalt verlangt werden. Voraussetzung ist, dass eine Vollerwerbstätigkeit nicht zumutbar ist.
Der eheliche Unterhalt kann in verschiedenen Formen auftreten und richtet sich immer nach den individuellen Umständen des Einzelfalls. Entscheidend ist, dass konkrete Gründe vorliegen, die eine Eigenverantwortung unmöglich oder unzumutbar machen.
Praktischer Tipp: Sammeln Sie frühzeitig alle Belege und Nachweise für die verschiedenen Unterhaltstatbestände, da die Beweislast beim Unterhaltsberechtigten liegt.
[fs-toc-h2]5. Wann endet der Unterhalt nach der Scheidung?
Die Unterhaltspflicht Scheidung endet nicht automatisch, sondern muss durch bestimmte Umstände beendet oder durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden. Die Kenntnis der Beendigungsgründe ist sowohl für Unterhaltspflichtige als auch Unterhaltsberechtigte beim Unterhalt nach der Scheidung wichtig.
Automatische Beendigungsgründe:
Die Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten beendet grundsätzlich den nachehelichen Unterhalt. Auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann zur Beendigung des Scheidungsunterhalts führen, wenn diese wirtschaftlich einer Ehe entspricht.
Der Tod eines der beiden Beteiligten beendet die Unterhaltspflicht Scheidung. Erben haften nicht für die Unterhaltsschuld, allerdings können bis zum Todeszeitpunkt aufgelaufene Rückstände geltend gemacht werden.
Beendigung durch Änderung der Umstände:
Wesentliche Einkommensveränderungen können zur Beendigung des Unterhalt nach der Scheidung führen. Wenn der Unterhaltsberechtigte ein ausreichendes eigenes Einkommen erzielt oder der Unterhaltspflichtige seine Leistungsfähigkeit verliert, kann die Unterhaltspflicht entfallen.
Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ist bei schwerwiegenden Verfehlungen des Berechtigten möglich. Dazu gehören etwa Straftaten gegen den Unterhaltspflichtigen oder dessen Familie oder grob sittenwidriges Verhalten.
Beendigung durch gerichtliche Entscheidung:
Die zeitliche Begrenzung durch das Gericht ist ein wichtiges Instrument zur Beendigung der Unterhaltspflicht. Das Gericht kann den nachehelichen Unterhalt befristen oder stufenweise herabsetzen, um den Übergang zur Eigenverantwortung zu erleichtern.
Bei der Entscheidung über die Beendigung berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren:
- Ehedauer und eheliche Rollenverteilung
- Alter und Gesundheitszustand der Beteiligten
- Kinderbetreuung und deren voraussichtliche Dauer
- Ausbildung und berufliche Qualifikation
- Vermögensverhältnisse beider Partner
Achtung: Die Beendigung der Unterhaltspflicht muss meist gerichtlich geltend gemacht werden. Eine einseitige Einstellung der Zahlungen kann zu Rückforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
[fs-toc-h2]6. Unterhalt nach Scheidung Hartz 4 und besondere Situationen
Besondere Lebenssituationen können erheblichen Einfluss auf den Unterhalt nach der Scheidung haben. Der Bezug von Sozialleistungen, veränderte Familienverhältnisse oder neue Partnerschaften schaffen komplexe rechtliche Situationen, die einer individuellen Betrachtung beim nachehelichen Unterhalt bedürfen.
Unterhalt nach Scheidung Hartz 4:
Bezieht der Unterhaltsberechtigte Arbeitslosengeld II (Hartz 4), führt dies nicht automatisch zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs. Der Scheidungsunterhalt wird als Einkommen angerechnet und reduziert entsprechend die Sozialleistungen. Das Jobcenter kann in bestimmten Fällen sogar Unterhaltsansprüche auf sich überleiten.
Problematisch wird es, wenn der Unterhaltspflichtige selbst Sozialleistungen bezieht. In diesem Fall ist meist keine Leistungsfähigkeit für nachehelichen Unterhalt vorhanden, da der Selbstbehalt nicht überschritten wird.
Neue Partnerschaft und Lebensgemeinschaft:
Eine neue Partnerschaft des Unterhaltsberechtigten kann verschiedene Auswirkungen auf den Unterhalt nach der Scheidung haben:
- Bei eheähnlicher Gemeinschaft kann der Unterhalt reduziert oder beendet werden
- Heirat beendet grundsätzlich den nachehelichen Unterhalt
- Bloße Partnerschaft ohne gemeinsamen Haushalt hat meist keine Auswirkungen
Berufliche Veränderungen:
Berufliche Neuorientierung oder Weiterbildung können sowohl Grund für Scheidungsunterhalt (Ausbildungsunterhalt) als auch für dessen Beendigung (gestiegene Erwerbsfähigkeit) sein. Entscheidend ist, ob die Veränderung den ehelichen Verhältnissen entspricht.
Krankheit und Pflegebedürftigkeit:
Tritt nach der Scheidung Pflegebedürftigkeit ein, kann dies einen neuen Unterhaltsanspruch begründen oder einen bestehenden nachehelichen Unterhalt verlängern. Die Beweislast liegt beim Unterhaltsberechtigten.
Der eheliche Unterhalt kann durch diese besonderen Umstände sowohl verstärkt als auch beendet werden, je nach konkreter Situation der Beteiligten.
Wichtiger Hinweis: Bei komplexen Situationen sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen, da nachträgliche Korrekturen oft schwierig oder unmöglich sind.
[fs-toc-h2]7. Kann Unterhalt nach Scheidung gekürzt werden? Abänderung von Unterhaltsvereinbarungen
Der nacheheliche Unterhalt ist nicht unveränderlich, sondern kann bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse angepasst werden. Diese Flexibilität ist wichtig, da sich die Lebenssituation der Beteiligten nach der Scheidung oft erheblich wandelt und Auswirkungen auf den Unterhalt nach der Scheidung hat.
Gründe für eine Abänderung:
Wesentliche Einkommensveränderungen bei einem der Beteiligten können eine Anpassung des Scheidungsunterhalts rechtfertigen. Dazu gehören Jobverlust, beruflicher Aufstieg, Krankheit oder Renteneintritt. Die Änderung muss erheblich und dauerhaft sein.
Veränderte Familienverhältnisse wie neue Unterhaltsverpflichtungen (weitere Kinder), geänderte Kinderbetreuungssituation oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen können ebenfalls zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts führen.
Voraussetzungen für die Abänderung:
Die Abänderung setzt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse voraus, die bei der ursprünglichen Unterhaltsvereinbarung oder dem Gerichtsurteil nicht vorhersehbar war. Bloße konjunkturelle Schwankungen oder vorübergehende Probleme reichen für eine Änderung des Unterhalt nach der Scheidung nicht aus.
Der Antrag auf Abänderung muss zeitnah gestellt werden. Wer längere Zeit trotz geänderter Verhältnisse weiter zahlt oder Unterhalt bezieht, kann sich auf die neuen Umstände berufen.
Verfahren der Abänderung:
Bei tituliertem Unterhalt (Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid) ist eine Abänderungsklage erforderlich. Bei Unterhaltsvereinbarungen kann zunächst eine einvernehmliche Anpassung des nachehelichen Unterhalts versucht werden.
Die Abänderung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft. Bereits geleistete Unterhaltszahlungen können nur in Ausnahmefällen zurückgefordert werden.
Strategien zur Anpassung der Unterhaltspflicht Scheidung:
- Regelmäßige Überprüfung der Einkommensverhältnisse
- Dokumentation wesentlicher Veränderungen
- Frühzeitige Kommunikation mit dem anderen Partner
- Bei Uneinigkeit zeitnahe gerichtliche Klärung
Beachten Sie: Eine eigenmächtige Kürzung oder Einstellung der Zahlungen ist nicht zulässig und kann zu Pfändungen oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen führen.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zum Unterhalt nach der Scheidung
Wer zahlt Unterhalt nach der Scheidung?
Unterhalt nach der Scheidung zahlt der wirtschaftlich leistungsfähigere Ehepartner, wenn beim anderen besondere Unterhaltstatbestände wie Kinderbetreuung, Krankheit oder Erwerbslosigkeit vorliegen. Die Unterhaltspflicht Scheidung entsteht nicht automatisch, sondern muss begründet werden.
Wie viel Unterhalt muss nach der Scheidung gezahlt werden?
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und beträgt meist 3/7 der Einkommensdifferenz. Kindesunterhalt hat Vorrang, und dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt von mindestens 1.370 Euro verbleiben.
Wie lange zahlt man Unterhalt nach der Scheidung?
Die Dauer hängt vom konkreten Unterhaltsgrund ab. Bei Kinderbetreuung meist bis zum 3. Geburtstag des Kindes, bei anderen Gründen zeitlich oft begrenzt. Lebenslanger Scheidungsunterhalt ist heute die Ausnahme und setzt besondere Umstände voraus.
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist die Unterstützung zwischen geschiedenen Ehepartnern nach der rechtskräftigen Scheidung. Er unterscheidet sich vom Trennungsunterhalt durch strengere Voraussetzungen und zeitliche Begrenzungen, da das Prinzip der Eigenverantwortung gilt.
Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung berechnet?
Die Berechnung erfolgt anhand der ehelichen Lebensverhältnisse und des bereinigten Nettoeinkommens beider Partner. Als Richtwert gelten 3/7 der Einkommensdifferenz, wobei der Kindesunterhalt Vorrang hat und ein Selbstbehalt gewährleistet sein muss.
[fs-toc-h2]Fazit: Unterhalt nach der Scheidung richtig verstehen und regeln
Der Unterhalt nach der Scheidung ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das individuelle Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen erfordert. Anders als der Trennungsunterhalt folgt der nacheheliche Unterhalt dem Grundsatz der Eigenverantwortung und ist zeitlich meist begrenzt. Die Höhe der Unterhaltszahlungen Scheidung orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, während die Dauer von verschiedenen Faktoren wie Kinderbetreuung, Alter oder Erwerbsfähigkeit abhängt. Eine frühzeitige und fundierte Beratung kann helfen, Ansprüche korrekt zu bewerten und faire Unterhaltsregelungen zu finden. Bei komplexen Fällen oder Streitigkeiten empfiehlt sich die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht, um alle rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und kostspielige Fehler zu vermeiden.
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