Scheidungsantrag stellen: Der erste Schritt zur Scheidung und was Sie wissen müssen
Scheidungsantrag Ablauf: Vom ersten Schritt bis zur rechtskräftigen Trennung beim Familiengericht
Die Entscheidung, einen Scheidungsantrag zu stellen, ist oft das Ergebnis eines längeren Entscheidungsprozesses. Viele Ehepartner sind unsicher, wie sie die Scheidung einleiten sollen und welche rechtlichen Schritte erforderlich sind. Der Ablauf eines Scheidungsantrags kann komplex erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und fachlicher Unterstützung lässt sich das Scheidungsverfahren strukturiert und zielgerichtet durchführen. Wer einen Scheidungsantrag stellen möchte, sollte sich daher frühzeitig über die rechtlichen Voraussetzungen und den korrekten Ablauf informieren. Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen, wie Sie den Antrag einreichen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was nach der Antragstellung auf Sie zukommt.

[fs-toc-h2]1. Rechtliche Grundlagen: Wann kann man die Scheidung einleiten?
Bevor Sie die Scheidung einleiten können, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass eine Ehe nur dann geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Dies wird durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip nach § 1565 BGB geregelt.
Die wichtigste Voraussetzung für das Scheidungsverfahren ist das Trennungsjahr. In der Regel müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung einleiten können. Während dieser Zeit sollten die Eheleute "getrennt von Tisch und Bett" leben, was bedeutet, dass sie keine häusliche Gemeinschaft mehr führen dürfen.
Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht das einjährige Trennungsjahr aus. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung möchte, muss grundsätzlich drei Jahre getrennt gelebt werden, es sei denn, die Fortsetzung der Ehe würde für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeuten.
Der erste Schritt zur Scheidung erfordert also nicht nur den Entschluss zur Trennung, sondern auch die Einhaltung der gesetzlichen Wartefristen. Diese Zeit kann genutzt werden, um sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Scheidung zu informieren und alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
- Mindestens einjähriges Trennungsjahr bei einvernehmlicher Scheidung
- Dreijähriges Trennungsjahr bei strittiger Scheidung
- Getrennte Haushaltsführung während der Trennungszeit
- Scheitern der Ehe muss feststellbar sein
- Beide Ehepartner müssen deutsche Staatsbürger sein oder die Ehe muss in Deutschland geschlossen worden sein
- Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts muss gegeben sein
Wichtiger Hinweis: Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem die Eheleute beschließen, getrennte Wege zu gehen und dies auch tatsächlich umsetzen.
[fs-toc-h2]2. Scheidungsantrag einreichen: Der formale Weg zum Familiengericht
Um einen Scheidungsantrag einreichen zu können, müssen Sie sich zunächst an einen Rechtsanwalt wenden. In Deutschland besteht für Scheidungsverfahren Anwaltspflicht, das bedeutet, dass mindestens der antragstellende Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muss. Eine Scheidung selbst einreichen ohne anwaltliche Vertretung ist nicht möglich.
Der Rechtsanwalt wird zunächst prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind und den Antrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Das zuständige Gericht bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Eheleute oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz.
Das Einreichen des Scheidungsantrags erfordert bestimmte Angaben, wie die persönlichen Daten beider Ehepartner, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Informationen über das Vermögen und eventuelle Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht. Je vollständiger und präziser diese Angaben sind, desto reibungsloser verläuft das weitere Verfahren.
Nach dem Einreichen wird das Familiengericht den Antrag prüfen und den anderen Ehepartner über das Verfahren informieren. Dieser erhält eine Kopie des Antrags und wird aufgefordert, sich zu äußern oder einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Detaillierte Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie im Fachbeitrag Scheidungskosten und Prozess mit konkreten Berechnungsbeispielen.
- Heiratsurkunde im Original oder beglaubigter Abschrift
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Einkommensnachweise beider Ehepartner
- Vermögensaufstellung
- Nachweis über getrennte Haushaltsführung
- Steuerliche Unterlagen der letzten drei Jahre
- Nachweise über Schulden und Verbindlichkeiten
- Versicherungsunterlagen
Praktischer Tipp: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen bereits während des Trennungsjahres, um den Antrag zügig stellen zu können.
[fs-toc-h2]3. Erster Schritt zur Scheidung: Vorbereitung und Beratung
Der erste Schritt zur Scheidung beginnt oft schon vor der eigentlichen Trennung mit einer umfassenden Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Diese Beratung ist entscheidend, um die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Scheidung zu verstehen und eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Während des Beratungsgesprächs werden alle relevanten Aspekte der Scheidung besprochen, von den Voraussetzungen für den Antrag bis hin zu Fragen des Unterhalts, der Vermögensaufteilung und des Sorgerechts für gemeinsame Kinder. Der Anwalt kann auch dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für beide Ehepartner akzeptabel ist.
Ein wichtiger Aspekt der Vorbereitung ist die emotionale Seite der Trennung. Oftmals ist es hilfreich, neben der rechtlichen Beratung auch psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Trennungsprozess besser bewältigen zu können. Bevor Sie einen Scheidungsantrag stellen, sollten Sie auch emotionale Aspekte berücksichtigen und sich ausreichend Zeit für diese wichtige Entscheidung nehmen.
Die Vorbereitung umfasst auch praktische Aspekte wie die Organisation der Wohnsituation, die Regelung finanzieller Angelegenheiten während der Trennung und die Information der Kinder über die bevorstehende Scheidung. Je besser diese Vorbereitungen getroffen werden, desto reibungsloser verläuft der gesamte Scheidungsprozess.
Folgende Punkte sollten im ersten Beratungsgespräch geklärt werden:
- Rechtliche Voraussetzungen für die Scheidung
- Möglichkeiten der einvernehmlichen Scheidung
- Kosten des Scheidungsverfahrens
- Regelung von Unterhalt und Vermögensaufteilung
- Sorgerecht und Umgangsrecht bei Kindern
- Steuerliche Aspekte der Scheidung
Beachten Sie: Eine gute Vorbereitung kann die Kosten und Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich reduzieren.
[fs-toc-h2]4. Scheidung einreichen: Praktische Schritte und Timing
Wenn Sie die Scheidung einreichen möchten, ist das richtige Timing entscheidend. Der Antrag sollte erst gestellt werden, wenn das Trennungsjahr tatsächlich abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht. Ein zu früh gestellter Antrag wird vom Familiengericht abgelehnt. Wichtig ist auch zu wissen, dass nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen kann - eine Eigeninitiative ohne anwaltliche Vertretung ist rechtlich nicht zulässig.
Die Scheidung einreichen bedeutet auch, sich Gedanken über die Art der Scheidung zu machen. Eine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger und weniger belastend als eine streitige Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Ehepartner einen Anwalt teilen, was die Kosten erheblich reduziert.
Für eine erfolgreiche Scheidung ist es wichtig, alle Folgesachen im Vorfeld zu klären oder zumindest zu besprechen. Dazu gehören Unterhaltsfragen, die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, eventuelle Ausgleichsansprüche bei der Rente und Regelungen bezüglich gemeinsamer Kinder.
Das Timing spielt auch bei steuerlichen Aspekten eine Rolle. Ehepartner können bis zum rechtskräftigen Abschluss der Scheidung noch gemeinsam veranlagt werden, was unter Umständen steuerliche Vorteile bringen kann. Diese Aspekte sollten in die Planung des Scheidungsverfahrens einbezogen werden.
Wichtige Schritte beim Einreichen der Scheidung:
- Rechtsanwalt beauftragen und beraten lassen
- Alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen
- Trennungsjahr dokumentieren und nachweisen
- Folgesachen vorab klären oder regeln
- Antragsschrift durch den Anwalt erstellen lassen
- Antrag beim zuständigen Familiengericht einreichen
Praktischer Tipp: Nutzen Sie die Zeit des Trennungsjahres, um alle wichtigen Fragen zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
[fs-toc-h2]5. Trennung offiziell machen: Rechtliche Schritte und Dokumentation
Die Trennung offiziell zu machen, erfordert mehr als nur das räumliche Getrenntleben. Aus rechtlicher Sicht muss die Trennung nachweisbar sein und bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie für das spätere Scheidungsverfahren anerkannt wird.
Der wichtigste Schritt ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Dies bedeutet, dass die Eheleute nicht mehr zusammenleben und keine gemeinsame Haushaltsführung mehr praktizieren. Falls ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nicht möglich ist, können die Ehepartner auch innerhalb der Wohnung getrennt leben, sofern sie separate Bereiche nutzen und keine gemeinsamen Aktivitäten mehr ausüben.
Zur Dokumentation der Trennung empfiehlt es sich, wichtige Daten und Ereignisse schriftlich festzuhalten. Dazu gehört das Datum der Trennung, Vereinbarungen über den Umgang mit gemeinsamen Kindern, die Regelung finanzieller Angelegenheiten und eventuelle Trennungsvereinbarungen.
Die offizielle Dokumentation der Trennung kann durch eine Trennungsvereinbarung erfolgen, die von beiden Ehepartnern unterzeichnet wird. Diese Vereinbarung regelt wichtige Aspekte der Trennungszeit und kann später im Scheidungsverfahren als Nachweis für die Trennung dienen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist besonders wichtig, wenn Sie später einen Scheidungsantrag stellen möchten.
Wichtige Aspekte bei der offiziellen Trennung:
- Separate Haushaltsführung und Wohnbereiche
- Getrennte Kontoführung und Finanzen
- Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern
- Schriftliche Dokumentation des Trennungsdatums
- Trennungsvereinbarung oder notarielle Beurkundung
- Zeugen für die Trennung benennen (bei Bedarf)
Wichtiger Hinweis: Eine ordnungsgemäß dokumentierte Trennung erleichtert das spätere Scheidungsverfahren erheblich.
[fs-toc-h2]6. Familiengericht und Scheidungsantrag: Verfahren und Ablauf
Nachdem der Antrag beim Familiengericht eingereicht wurde, beginnt das offizielle Scheidungsverfahren. Das Gericht prüft zunächst, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und ob es für das Verfahren zuständig ist. Zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig zu verstehen, dass der Prozess nach dem Scheidungsantrag stellen in der Regel drei bis sechs Monate dauern kann.
Das Familiengericht setzt einen Termin für die mündliche Verhandlung an. Dieser Termin liegt in der Regel drei bis sechs Monate nach der Antragstellung, kann aber je nach Auslastung des Gerichts variieren. Beide Ehepartner müssen persönlich vor Gericht erscheinen, es sei denn, es liegt eine einvernehmliche Scheidung vor und der antragsgegnerische Ehepartner verzichtet auf sein Recht zur Anhörung.
Während der Gerichtsverhandlung wird der Richter zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dies meist eine Formalität. Bei streitigen Punkten wird das Gericht versuchen, eine Einigung zwischen den Ehepartnern zu erzielen.
Falls Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht nicht geklärt sind, kann das Gericht separate Verfahren anordnen oder die Scheidung zunächst unabhängig von diesen Fragen aussprechen. Die Scheidung selbst muss nicht warten, bis alle Folgesachen geklärt sind.
Das Urteil wird in der Regel unmittelbar nach der Verhandlung verkündet. Die Scheidung wird jedoch erst rechtskräftig, wenn die einmonatige Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten.
Ablauf der Gerichtsverhandlung:
- Prüfung der persönlichen Daten und Zuständigkeit
- Anhörung der Ehepartner zu den Scheidungsvoraussetzungen
- Klärung offener Fragen und strittiger Punkte
- Verhandlung über eventuelle Folgesachen
- Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung
- Zustellung des schriftlichen Urteils
Beachten Sie: Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren erheblich beschleunigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
[fs-toc-h2]7. Scheidungsverfahren starten: Kosten und finanzielle Aspekte
Bevor Sie das Scheidungsverfahren starten, sollten Sie sich über die anfallenden Kosten informieren. Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Familiengericht festgelegt wird. Die Höhe der Kosten hängt auch davon ab, ob Sie gemeinsam einen Scheidungsantrag stellen oder ob nur ein Ehepartner den Antrag einreicht.
Der Verfahrenswert wird auf Basis des gemeinsamen Nettoeinkommens der Ehepartner für drei Monate sowie des Werts des vorhandenen Vermögens berechnet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich beide Ehepartner einen Anwalt teilen, sind die Kosten deutlich geringer als bei einer streitigen Scheidung.
Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) beantragen. Diese staatliche Unterstützung übernimmt ganz oder teilweise die Kosten des Scheidungsverfahrens, abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Die Anwaltskosten können durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden, sofern der Versicherungsfall eingetreten ist und die Wartezeiten eingehalten wurden. Nicht alle Rechtsschutzversicherungen decken jedoch Familienrechtsstreitigkeiten ab.
Kostenfaktoren beim Scheidungsverfahren:
- Gerichtskosten: abhängig vom Verfahrenswert
- Anwaltskosten: nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen
- Rechtsschutzversicherung: Prüfung der Deckung für Familienrecht
- Einvernehmliche Scheidung: Kostenteilung durch gemeinsamen Anwalt möglich
- Zusatzkosten: Notarkosten, Gutachten, Übersetzungen
Bei streitigen Scheidungen können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Gutachten erforderlich sind oder separate Verfahren für Folgesachen geführt werden müssen. Wichtige Aspekte zur Vermögensaufteilung behandelt ausführlich der Expertenbeitrag Vermögensaufteilung bei Scheidung mit praktischen Lösungsansätzen.
Praktischer Tipp: Lassen Sie sich vor Beginn des Verfahrens über die voraussichtlichen Kosten informieren und prüfen Sie Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zum Scheidungsantrag stellen
Wie stelle ich einen Scheidungsantrag?
Um einen Scheidungsantrag zu stellen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, da in Deutschland Anwaltspflicht für Scheidungsverfahren besteht. Der Anwalt reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein, nachdem das Trennungsjahr abgelaufen ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das Scheidungsantrag stellen ist somit nur mit anwaltlicher Hilfe möglich.
Was muss ich für den Scheidungsantrag beachten?
Für den Antrag müssen Sie das Trennungsjahr einhalten, alle erforderlichen Unterlagen sammeln und sich über die Kosten des Verfahrens informieren. Wichtig ist auch die Klärung von Folgesachen wie Unterhalt und Vermögensaufteilung, um das Verfahren zu beschleunigen.
Wie läuft der erste Schritt zur Scheidung ab?
Der erste Schritt zur Scheidung ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Dieser prüft die Voraussetzungen für die Scheidung, informiert über den Ablauf und die Kosten und hilft bei der Vorbereitung des Antrags. Vor der Antragstellung muss das Trennungsjahr eingehalten werden.
Wer darf den Scheidungsantrag stellen?
Grundsätzlich kann jeder Ehepartner den Antrag stellen. Es ist nicht erforderlich, dass beide Ehepartner gemeinsam den Antrag einreichen. Der antragstellende Ehepartner muss jedoch durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, während der andere Ehepartner bei einer einvernehmlichen Scheidung auf einen eigenen Anwalt verzichten kann.
Kann ich die Scheidung auch allein einreichen?
Ja, Sie können die Scheidung allein einreichen, ohne dass der andere Ehepartner zustimmen muss. Allerdings müssen Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, und das Trennungsjahr muss eingehalten werden. Bei einer streitigen Scheidung verlängert sich die erforderliche Trennungszeit auf drei Jahre.
[fs-toc-h2]Fazit: Scheidungsantrag stellen - der Weg zu einem neuen Lebensabschnitt
Den Scheidungsantrag zu stellen ist ein bedeutsamer Schritt, der sorgfältige Vorbereitung und professionelle Beratung erfordert. Der Ablauf mag zunächst komplex erscheinen, doch mit der richtigen Unterstützung und einem strukturierten Vorgehen lässt sich das Verfahren erfolgreich durchführen. Wer einen Scheidungsantrag stellen möchte, sollte sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung nehmen und alle rechtlichen Aspekte sorgfältig prüfen.
Eine einvernehmliche Scheidung ist meist der beste Weg, um Kosten zu sparen und die emotionale Belastung für alle Beteiligten zu reduzieren. Die Zeit des Trennungsjahres sollte genutzt werden, um alle wichtigen Fragen zu klären und sich auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten. Bei komplexeren Fällen oder Uneinigkeiten über Folgesachen empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Familienrechtsanwalt. Umfassende Informationen zu Unterhaltsansprüchen bietet die Anleitung Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt mit detaillierten Berechnungsgrundlagen.
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Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.