Scheidung mit volljährigen Kindern: Was ändert sich bei der Trennung von Eltern erwachsener Kinder?
Familienrecht für erwachsene Kinder: Unterhaltsregelung nach Scheidung und rechtliche Besonderheiten
Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, stehen häufig minderjährige Kinder im Mittelpunkt der rechtlichen Überlegungen. Doch was passiert eigentlich bei einer Scheidung mit volljährigen Kindern? Viele Familien befinden sich in dieser Situation und sind unsicher über die rechtlichen Konsequenzen. Die Annahme, dass sich mit der Volljährigkeit der Kinder alle familienrechtlichen Fragen erledigen, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Tatsächlich bringt eine Scheidung bei erwachsenen Kindern spezielle Herausforderungen mit sich, die sowohl für Eltern als auch für die volljährigen Kinder von großer Bedeutung sind.

[fs-toc-h2]1. Rechtliche Grundlagen bei Scheidung mit volljährigen Kindern
Die rechtliche Situation bei einer Scheidung volljähriger Kinder unterscheidet sich grundlegend von der bei minderjährigen Kindern. Mit dem 18. Geburtstag erlangen Kinder ihre Geschäftsfähigkeit und werden vor dem Gesetz als vollwertige Erwachsene behandelt. Dies hat weitreichende Konsequenzen für das Familienrecht und die Trennung der Eltern.
Das Sorgerecht für volljährige Kinder erlischt automatisch mit der Volljährigkeit, da erwachsene Kinder keine gesetzliche Vertretung mehr benötigen. Eltern können keine Entscheidungen mehr stellvertretend für ihre volljährigen Kinder treffen. Diese Änderung betrifft alle Lebensbereiche, von medizinischen Entscheidungen bis hin zu finanziellen Angelegenheiten.
Besonders wichtig ist die Regelung der Unterhaltspflicht nach § 1610 BGB. Diese besteht auch nach der Volljährigkeit fort, solange das Kind noch nicht wirtschaftlich selbstständig ist und sich beispielsweise in Ausbildung oder Studium befindet. Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag.
Die Scheidung bei volljährigen Kindern bringt auch neue Kommunikationsstrukturen mit sich. Volljährige Kinder können selbstständig entscheiden, mit welchem Elternteil sie in Kontakt bleiben möchten und wie intensiv dieser Kontakt gestaltet wird. Dies kann für getrennte Eltern emotional herausfordernd sein.
- Automatisches Ende des Sorgerechts mit dem 18. Geburtstag
- Fortbestehen der Unterhaltspflicht bei Ausbildung oder Studium
- Eigenständige Geltendmachung von Ansprüchen durch das volljährige Kind
- Wegfall der Vertretungsmacht der Eltern in allen Lebensbereichen
- Möglichkeit zur eigenständigen Wahl des Wohnorts
- Selbstständige Entscheidung über Umgang mit beiden Elternteilen
Wichtiger Hinweis: Volljährige Kinder müssen ihre Unterhaltsansprüche selbst geltend machen und können nicht mehr durch einen Elternteil vertreten werden.
[fs-toc-h2]2. Kindesunterhalt für volljährige Kinder bei der Scheidung
Der Kindesunterhalt für volljährige Kinder folgt bei einer Scheidung anderen Regeln als bei minderjährigen Kindern. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, da bei volljährigen Kindern die Betreuungsleistung wegfällt. Dies bedeutet eine fundamentale Änderung gegenüber der Situation bei minderjährigen Kindern, wo oft ein Elternteil durch Betreuung seinen Beitrag leistet.
Die Düsseldorfer Tabelle dient auch bei volljährigen Kindern als Orientierung für die Unterhaltshöhe. Allerdings wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile zusammengerechnet und der Unterhalt entsprechend aufgeteilt. Der Selbstbehalt für die Eltern beträgt dabei 1.650 Euro für Erwerbstätige und 1.385 Euro für nicht Erwerbstätige.
Bei der Berechnung des Unterhalts sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Das Einkommen beider Elternteile spielt eine zentrale Rolle, ebenso wie eventuelle Einkünfte des volljährigen Kindes. Die Wohnsituation des Kindes und die Art der Ausbildung oder des Studiums beeinflussen ebenfalls die Unterhaltshöhe. Detaillierte Berechnungsmethoden und praktische Beispiele erläutert der Expertenbeitrag Kindesunterhalt berechnen mit konkreten Rechenbeispielen.
Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung. Bei einem Studium kann sich diese Verpflichtung entsprechend verlängern. Wichtig ist jedoch, dass das volljährige Kind zielstrebig seine Ausbildung verfolgt und nicht unnötig Zeit verliert.
- Beide Elternteile sind grundsätzlich barunterhaltspflichtig
- Unterhaltshöhe richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern
- Selbstbehalt: 1.650 Euro (Erwerbstätige) bzw. 1.385 Euro (nicht Erwerbstätige)
- Anrechnung eigener Einkünfte des volljährigen Kindes
- Unterhaltspflicht während Erstausbildung oder Studium
- Privilegierung bis zum 21. Lebensjahr bei Schulbesuch und Wohnen bei einem Elternteil
Praktischer Tipp: Dokumentieren Sie als volljähriges Kind Ihren Ausbildungsfortschritt sorgfältig, um die Berechtigung für Unterhaltszahlungen nachweisen zu können.
[fs-toc-h2]3. Trennung der Eltern: Herausforderungen für volljährige Kinder
Eine Trennung der Eltern betrifft volljährige Kinder auf andere Weise als minderjährige, bringt aber dennoch erhebliche emotionale und praktische Herausforderungen mit sich. Erwachsene Kinder erleben oft einen Loyalitätskonflikt zwischen beiden Elternteilen und fühlen sich häufig in die Rolle des Vermittlers gedrängt.
Die praktischen Auswirkungen sind vielfältig. Volljährige Kinder müssen oft entscheiden, bei welchem Elternteil sie wohnen bleiben möchten, oder ob sie eine eigene Wohnung beziehen. Diese Entscheidung hat auch finanzielle Konsequenzen, da sie die Höhe des Unterhalts beeinflussen kann.
Besonders herausfordernd ist die Situation, wenn volljährige Kinder noch im elterlichen Haushalt leben. Sie werden oft ungewollt zu Zeugen der Trennung und müssen mit den daraus resultierenden Veränderungen im Familienalltag umgehen. Die Elterntrennung erfordert daher besondere Sensibilität aller Beteiligten.
Die emotionalen Belastungen sind nicht zu unterschätzen. Auch erwachsene Kinder leiden unter der Trennung ihrer Eltern und benötigen möglicherweise professionelle Unterstützung, um mit der neuen Familiensituation umzugehen.
Folgende Aspekte sollten volljährige Kinder bei der Trennung ihrer Eltern beachten:
- Eigene emotionale Stabilität und professionelle Hilfe bei Bedarf
- Klare Kommunikation der eigenen Bedürfnisse und Grenzen
- Vermeidung der Übernahme von Vermittlerrolle zwischen den Eltern
- Bewusste Entscheidung über den zukünftigen Wohnort
- Aufbau und Pflege eigenständiger Beziehungen zu beiden Elternteilen
Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wird oft komplexer, da volljährige Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Rechten und Pflichten agieren. Gleichzeitig sind sie emotional noch oft stark mit der Familie verbunden.
Beachten Sie: Die Trennung der Eltern erfordert eine offene Kommunikation und gegenseitigen Respekt aller Beteiligten.
[fs-toc-h2]4. Unterhaltspflicht nach der Scheidung: Rechtliche Durchsetzung
Die rechtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gestaltet sich bei volljährigen Kindern anders als bei minderjährigen. Das volljährige Kind muss seine Ansprüche selbstständig geltend machen und kann nicht mehr durch einen Elternteil vertreten werden. Dies bedeutet mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Kontrollmöglichkeiten über das eigene Verfahren.
Zunächst sollte das volljährige Kind versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit beiden Elternteilen zu erzielen. Dabei ist es wichtig, die Einkommensverhältnisse beider Eltern zu kennen und eine realistische Unterhaltsberechnung aufzustellen. Falls erforderlich, kann das Kind Auskunft über die Einkommensverhältnisse der Eltern verlangen.
Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, kann das volljährige Kind vor dem Familiengericht Unterhalt einklagen. Dabei trägt es die Beweislast für seine Bedürftigkeit und muss nachweisen, dass es sich in einer angemessenen Ausbildung befindet.
Die Geltendmachung der Unterhaltspflicht erfordert oft juristische Unterstützung, da die rechtlichen Zusammenhänge komplex sind. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Ansprüche korrekt zu berechnen und durchzusetzen.
Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern haben volljährige Kinder bei der Scheidung ihrer Eltern eine aktivere Rolle im Unterhaltsverfahren. Sie können eigenständig entscheiden, wann und in welcher Form sie ihre Ansprüche geltend machen möchten.
Wichtiger Hinweis: Volljährige Kinder sollten ihre Unterhaltsansprüche zeitnah geltend machen, da rückwirkend nur ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung Unterhalt verlangt werden kann.
[fs-toc-h2]5. Finanzielle Regelungen im Familienrecht
Das Familienrecht bringt bei erwachsenen Kindern spezielle finanzielle Verpflichtungen mit sich, die sowohl für die Eltern als auch für die Kinder von Bedeutung sind. Die Aufteilung der Unterhaltslasten erfolgt nach anderen Kriterien als bei minderjährigen Kindern.
Beide Elternteile sind grundsätzlich anteilig unterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen. Dabei wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern addiert und der Unterhaltsbedarf entsprechend der Leistungsfähigkeit aufgeteilt.
Besonderheiten ergeben sich bei der Krankenversicherung. Volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin familienversichert bleiben, was finanzielle Vorteile bringt. Die Altersgrenzen und Einkommensgrenzen sind dabei zu beachten.
Das Familienrecht umfasst auch steuerliche Aspekte. Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Gleichzeitig bestehen oft noch Ansprüche auf Kindergeld und BAföG. Wenn sich Eltern trennen, entstehen auch Ansprüche auf Ehegattenunterhalt, wie der Fachbeitrag Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt ausführlich behandelt.
- Krankenversicherung: Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung möglich
- BAföG-Ansprüche: Einkommen der Eltern wird weiterhin berücksichtigt
- Kindergeld: Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung
- Steuerliche Aspekte: Kinderfreibetrag kann unter Umständen übertragen werden
- Anteilige Unterhaltspflicht beider Elternteile nach Einkommen
- Mögliche Familienversicherung bis 25 Jahre bei Ausbildung
- BAföG-Berechtigung abhängig vom Elterneinkommen
- Kindergeld bis 25 Jahre bei Erstausbildung oder Studium
- Steuerliche Vorteile durch Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen
- Besondere Regelungen bei gemeinsamer elterlicher Sorge
Praktischer Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen der Scheidung beraten, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
[fs-toc-h2]6. Wohnsituation bei der Scheidung der Eltern
Wenn volljährige Kinder noch im elterlichen Haushalt leben, entstehen bei einer Scheidung besondere Herausforderungen. Die Frage, wer die gemeinsame Wohnung oder das Eigenheim behalten darf, betrifft auch die erwachsenen Kinder direkt, da sie ihre Wohnsituation möglicherweise ändern müssen.
Volljährige Kinder haben grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, wo sie wohnen möchten. Sie können bei einem Elternteil bleiben, zwischen beiden Elternteilen wechseln oder eine eigene Wohnung beziehen. Diese Entscheidung beeinflusst sowohl die Unterhaltshöhe als auch die praktische Gestaltung des Familienlebens nach der Trennung.
Bei der Wohnungszuweisung durch das Gericht werden auch die Interessen volljähriger Kinder berücksichtigt, jedoch nicht in demselben Maße wie bei minderjährigen Kindern. Das Gericht prüft, welche Lösung für alle Beteiligten am besten geeignet ist.
Die Wohnsituation beeinflusst auch die Unterhaltsberechnung. Lebt das volljährige Kind weiterhin bei einem Elternteil, können sich die Unterhaltsverpflichtungen anders gestalten als bei einem Auszug in eine eigene Wohnung. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob das Kind während der Ausbildung oder des Studiums bei den Eltern wohnt.
Praktischer Tipp: Besprechen Sie als Familie frühzeitig und offen die Wohnungssituation, um für alle Beteiligten akzeptable Lösungen zu finden.
[fs-toc-h2]7. Sorgerecht und elterliche Verantwortung
Die elterlichen Verpflichtungen ändern sich grundlegend, wenn die Kinder volljährig sind. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass auch bei volljährigen Kindern Sorgerechtsregelungen getroffen werden müssen. Tatsächlich endet das Sorgerecht automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit.
Volljährige Kinder sind rechtlich eigenständige Personen, die ihre Angelegenheiten selbst regeln können und müssen. Dies bedeutet konkret, dass sich die elterlichen Verpflichtungen hauptsächlich auf finanzielle Aspekte beschränken. Eltern können keine rechtlichen Entscheidungen mehr für ihre volljährigen Kinder treffen.
Die elterlichen Verpflichtungen umfassen bei Volljährigkeit vor allem die Unterhaltspflicht. Medizinische Behandlungen, Vertragsabschlüsse oder andere rechtlich relevante Handlungen fallen in die alleinige Entscheidungskompetenz des volljährigen Kindes.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn das volljährige Kind aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. In solchen Fällen kann eine rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsrecht angeordnet werden.
Der Umgang zwischen Eltern und volljährigen Kindern unterliegt ebenfalls keinen rechtlichen Regelungen mehr. Volljährige Kinder können frei entscheiden, wie intensiv sie den Kontakt zu beiden Elternteilen gestalten möchten. Dies kann nach einer Scheidung zu Herausforderungen führen, wenn ein Elternteil weniger Kontakt zum Kind hat als gewünscht. Wichtige Aspekte zu Besuchsregelungen und Kontaktmöglichkeiten zeigt die Anleitung Umgangsrecht: Rechte und Pflichten für Eltern mit praktischen Lösungsansätzen auf.
Beachten Sie: Auch wenn keine sorgerechlichen Verpflichtungen mehr bestehen, können Eltern durch Vollmachten oder Betreuungsverfügungen für Notfälle vorsorgen.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zur Scheidung mit volljährigen Kindern
Was passiert bei einer Scheidung mit volljährigen Kindern?
Bei der Scheidung mit volljährigen Kindern entfällt das Sorgerecht automatisch, während die Unterhaltspflicht unter bestimmten Voraussetzungen fortbesteht. Beide Elternteile werden barunterhaltspflichtig, und volljährige Kinder müssen ihre Ansprüche selbst geltend machen.
Haben volljährige Kinder Anspruch auf Unterhalt bei Scheidung?
Ja, volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich in Ausbildung befinden oder studieren und noch nicht wirtschaftlich selbstständig sind. Der Unterhalt muss jedoch selbst eingefordert werden und wird von beiden Elternteilen anteilig getragen.
Wie wird der Unterhalt für volljährige Kinder bei Scheidung geregelt?
Bei volljährigen Kindern sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die Unterhaltshöhe wird nach dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern berechnet und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit aufgeteilt. Das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern wird zusammengerechnet.
Was gilt beim Sorgerecht für volljährige Kinder?
Das Sorgerecht für volljährige Kinder existiert nicht, da es automatisch mit dem 18. Geburtstag endet. Volljährige Kinder sind rechtlich eigenständige Personen, die ihre Angelegenheiten selbst regeln. Eine Ausnahme gilt nur bei betreuungsbedürftigen erwachsenen Kindern.
Müssen volljährige Kinder in die Scheidungsregelung einbezogen werden?
Volljährige Kinder müssen nicht direkt in das Scheidungsverfahren einbezogen werden, da sie rechtlich eigenständig sind. Allerdings können sie ihre Unterhaltsansprüche selbständig geltend machen und sind berechtigt, über ihre Wohnsituation und den Umgang mit beiden Elternteilen frei zu entscheiden.
[fs-toc-h2]Fazit: Scheidung mit volljährigen Kindern erfordert besondere Aufmerksamkeit
Eine Scheidung mit volljährigen Kindern bringt spezielle rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich, die sich grundlegend von der Situation bei minderjährigen Kindern unterscheiden. Während das Sorgerecht automatisch entfällt, bestehen Unterhaltspflichten unter bestimmten Voraussetzungen fort und erfordern eine eigenständige Geltendmachung durch die erwachsenen Kinder.
Die Unterhaltspflicht beider Elternteile, die veränderte Rechtslage und die emotionalen Auswirkungen einer Trennung machen eine sorgfältige Beratung und Planung erforderlich. Volljährige Kinder haben bei der Scheidung ihrer Eltern mehr Eigenverantwortung, aber auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten als minderjährige Kinder.
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Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.