Scheidung Kosten: Was kostet eine Scheidung und wer zahlt die Gerichtskosten?
Scheidungskosten komplett: Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Spartipps im Detail
Eine Scheidung kostet in Deutschland zwischen 900 und 5.000 Euro - je nach Komplexität und Streitwert. Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und gegebenenfalls Notargebühren zusammen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Kinder und mit einem Nettoeinkommen von 4.000 Euro monatlich müssen Sie mit etwa 1.400 Euro rechnen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Kostenfaktoren auf und erklärt, wie Sie bei Ihrer Scheidung Kosten sparen können.

[fs-toc-h2]1. Scheidungskosten Zusammensetzung: Diese Gebühren fallen garantiert an
Die Kosten Scheidung bestehen aus drei Hauptkomponenten, die Sie zwingend einkalkulieren müssen. Die Gerichtskosten bilden die Grundlage und werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Dieser ergibt sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Bei 4.000 Euro Gesamteinkommen entstehen 294 Euro Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren.
Die Anwaltskosten stellen meist den größten Posten dar. Für eine einfache Scheidung fallen mindestens 1.550 Euro Anwaltsgebühren an - bei gleichem Verfahrenswert. Diese Kosten verdoppeln sich, wenn beide Partner einen eigenen Anwalt beauftragen.
Kostenübersicht bei 4.000 Euro Nettoeinkommen:
- Verfahrenswert: 12.000 Euro
- Gerichtskosten: 294 Euro
- Anwaltskosten (ein Anwalt): 1.550 Euro
- Gesamtkosten einvernehmlich: 1.844 Euro
- Gesamtkosten streitig: 3.394 Euro
Die Notar Kosten Scheidung entstehen nur bei speziellen Vereinbarungen, etwa beim Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Diese liegen zwischen 200 und 800 Euro, abhängig vom Geschäftswert der notariellen Beurkundung.
Praktischer Tipp: Berechnen Sie Ihren Verfahrenswert vorab mit der Formel: (Ihr Nettoeinkommen + Partner-Nettoeinkommen) × 3. Dies gibt Ihnen eine realistische Kostenbasis für alle weiteren Berechnungen.
[fs-toc-h2]2. Scheidung Gerichtskosten: Berechnung nach aktueller Gebührentabelle 2025
Die Scheidung Gerichtskosten werden strikt nach dem Gerichtskostengesetz berechnet und sind nicht verhandelbar. Der entscheidende Faktor ist der Verfahrenswert, den das Gericht anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehepartner ermittelt.
Aktuelle Gerichtskostentabelle 2025:
- Verfahrenswert bis 3.000 Euro: 178 Euro Gerichtskosten
- Verfahrenswert 6.000 Euro: 236 Euro Gerichtskosten
- Verfahrenswert 12.000 Euro: 294 Euro Gerichtskosten
- Verfahrenswert 20.000 Euro: 367 Euro Gerichtskosten
- Verfahrenswert 50.000 Euro: 586 Euro Gerichtskosten
Zusätzlich fallen Kosten für den Versorgungsausgleich an. Pro Versorgungsanrecht werden 10 Prozent des Verfahrenswerts als Zusatzgebühr erhoben. Bei drei Rentenanwartschaften und 12.000 Euro Verfahrenswert entstehen weitere 882 Euro Gerichtskosten.
Das Gericht kann den Verfahrenswert auch nach oben korrigieren, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist. Immobilien, Kapitalanlagen oder Unternehmensbeteiligungen erhöhen den Streitwert entsprechend ihrer Verkehrswerte.
Wichtiger Hinweis: Die Gerichtskosten sind grundsätzlich von beiden Ehepartnern hälftig zu tragen - unabhängig davon, wer die Scheidung beantragt hat oder "schuld" an der Trennung ist.
[fs-toc-h2]3. Anwaltskosten Scheidung: Gebührenordnung und Einsparpotenzial
Die Scheidung Anwalt Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind damit bundesweit einheitlich geregelt. Die Höhe hängt vom Verfahrenswert und der Anzahl der übernommenen Mandate ab.
Für das reine Scheidungsverfahren fallen folgende Mindestgebühren an:
- 1,3 Verfahrensgebühren für die Mandatsführung
- 1,2 Terminsgebühren für die Gerichtsverhandlung
- 19% Mehrwertsteuer auf alle Gebühren
- Auslagenpauschale von etwa 20 Euro
Anwaltskostenbeispiele nach Verfahrenswert:
- 6.000 Euro Verfahrenswert: 1.183 Euro Anwaltskosten
- 12.000 Euro Verfahrenswert: 1.549 Euro Anwaltskosten
- 20.000 Euro Verfahrenswert: 1.915 Euro Anwaltskosten
- 50.000 Euro Verfahrenswert: 2.647 Euro Anwaltskosten
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht theoretisch ein Anwalt für beide Partner. Dieser kann jedoch nur einen Ehepartner offiziell vertreten. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag lediglich zu, wodurch sich die Anwaltskosten halbieren.
- Nur ein Anwalt für beide Partner erforderlich
- Reduzierte Beratungskosten durch einvernehmliche Lösung
- Kürzere Verfahrensdauer spart Terminsgebühren
- Weniger Schriftverkehr und Akteneinsichten
- Keine doppelten Auslagen und Nebenkosten
Zusätzliche Anwaltskosten entstehen bei Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich. Jedes zusätzliche Verfahren wird separat nach dem jeweiligen Streitwert abgerechnet.
[fs-toc-h2]4. Einvernehmliche Scheidung Kosten: Maximales Sparpotenzial ausschöpfen
Eine Scheidung einvernehmlich Kosten zwischen 900 und 2.500 Euro und bietet das größte Einsparpotenzial bei Scheidungsverfahren. Voraussetzung ist die Einigung über alle wesentlichen Scheidungsfolgen vor Verfahrensbeginn.
Die Kosteneinsparung ist erheblich: Während eine streitige Scheidung schnell 5.000 bis 10.000 Euro kostet, bleibt eine einvernehmliche Lösung meist unter 2.000 Euro. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der reduzierten Anwaltstätigkeit und den vermiedenen Folgestreitigkeiten.
Checkliste für günstige einvernehmliche Scheidung:
- Trennungsjahr ist vollständig abgelaufen
- Einigung über Unterhaltszahlungen getroffen
- Hausrat und persönliche Gegenstände aufgeteilt
- Sorgerecht für Kinder außergerichtlich geregelt
- Wohnsituation nach Scheidung geklärt
- Vermögensaufteilung vereinbart
- Schuldenverteilung besprochen
Besonders kostensparend ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzen Ehen (unter drei Jahren) oder geringen Rentenanwartschaften. Hierfür ist eine notarielle Vereinbarung erforderlich, deren Kosten oft geringer sind als die eingesparten Gerichtsgebühren.
Praktischer Tipp: Dokumentieren Sie alle Einigungen schriftlich, bevor Sie den Scheidungsantrag stellen. Dies vermeidet spätere Missverständnisse und zusätzliche Anwaltskosten für Nachverhandlungen.
[fs-toc-h2]5. Scheidung wer zahlt die Kosten: Regelungen zur Kostentragung
Die Frage "Scheidung wer zahlt die Kosten" ist gesetzlich eindeutig geregelt, bietet aber Raum für individuelle Vereinbarungen. Grundsätzlich trägt jeder Ehepartner seine eigenen Anwaltskosten, während die Gerichtskosten hälftig geteilt werden.
Gesetzliche Kostenverteilung:
- Gerichtskosten: 50/50 Aufteilung zwischen beiden Ehepartnern
- Anwaltskosten: Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt
- Ausnahme: Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen
- Sonderfall: Schuldhafte Verursachung der Scheidung
Die Scheidung Kosten aufteilen können Ehepartner auch durch private Vereinbarungen. Häufig übernimmt der finanziell stärkere Partner alle Kosten, um das Verfahren zu beschleunigen. Solche Absprachen sollten schriftlich fixiert werden.
Bei der Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten für bedürftige Ehepartner. Die Berechtigung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen unter 1.330 Euro (alleinstehend), besteht grundsätzlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
- Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen
- Einkommens- und Vermögensnachweise beifügen
- Bedürftigkeitsprüfung durch das Gericht
- Bei Bewilligung: Staatliche Kostenübernahme
- Mögliche Ratenzahlung bei späterem Einkommensanstieg
Wichtiger Hinweis: Auch bei Prozesskostenhilfe müssen Sie unter Umständen die Kosten zurückzahlen, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse binnen vier Jahren nach Verfahrensende erheblich verbessern.
[fs-toc-h2]6. Scheidungskosten berechnen: Kostenrechner und Budgetplanung
Um Ihre Scheidungskosten berechnen zu können, benötigen Sie zunächst den Verfahrenswert als Berechnungsgrundlage. Dieser ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen.
Schritt-für-Schritt Kostenberechnung:
- Verfahrenswert ermitteln:
- Ihr Nettoeinkommen: _____ Euro
- Partner Nettoeinkommen: _____ Euro
- Summe × 3 = Verfahrenswert
- Gerichtskosten ablesen:
- Grundgebühr nach Gebührentabelle
- Versorgungsausgleich: +10% pro Anwartschaft
- Anwaltskosten berechnen:
- Einvernehmlich: 1 × Anwaltsgebühr
- Streitig: 2 × Anwaltsgebühr
Kostenbeispiele verschiedener Einkommensklassen:

Zusätzliche Kosten entstehen durch Nebenverfahren. Unterhalt wird mit dem 12-fachen der monatlichen Unterhaltssumme bewertet. Bei 500 Euro Kindesunterhalt entstehen zusätzlich 6.000 Euro Streitwert und entsprechende Mehrkosten.
Praktischer Tipp: Kalkulieren Sie 20-30% Puffer für unvorhergesehene Kosten ein. Gutachten, zusätzliche Termine oder internationale Bezüge können die Gesamtkosten schnell erhöhen.
[fs-toc-h2]7. Wie teuer ist eine Scheidung: Spartipps und Kostenfallen vermeiden
Wie teuer ist eine Scheidung hängt maßgeblich von Ihrer Verhandlungsstrategie und Kompromissbereitschaft ab. Mit den richtigen Spartipps lassen sich die Kosten oft um 50-70% reduzieren.
Die 10 besten Spartipps für Ihre Scheidung:
- Einvernehmliche Lösung anstreben: Größtes Sparpotenzial durch gemeinsamen Anwalt
- Mediation nutzen: Außergerichtliche Streitbeilegung für 500-1.500 Euro
- Online-Scheidung prüfen: Pauschalpreise ab 890 Euro bei einfachen Fällen
- Versorgungsausgleich ausschließen: Bei kurzen Ehen notariell vereinbaren
- Folgesachen vermeiden: Unterhalt und Sorgerecht außergerichtlich regeln
- Prozesskostenhilfe beantragen: Bei geringem Einkommen staatliche Hilfe nutzen
- Anwaltswechsel vermeiden: Einarbeitung kostet zusätzlich Zeit und Geld
- Vollmacht erteilen: Partner kann Termine allein wahrnehmen
- Unterlagen vorbereiten: Reduziert Anwaltsarbeitszeit erheblich
- Realistische Forderungen: Verhindert langwierige Streitigkeiten
Eine günstige Scheidung möglich ist besonders bei kurzen kinderlosen Ehen ohne größeres Vermögen. Hier können Online-Anbieter Komplettlösungen für unter 1.000 Euro anbieten.
Kostenfallen vermeiden:
- Emotionale Entscheidungen führen zu teuren Rechtsstreitigkeiten
- Unvollständige Unterlagen verlängern das Verfahren
- Mehrfache Anwaltswechsel kosten zusätzliche Einarbeitungszeit
- Unrealistische Forderungen provozieren Widerspruch
Wichtiger Hinweis: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Eine qualifizierte Erstberatung für 200-300 Euro kann später tausende Euro Folgekosten verhindern, wenn dadurch rechtliche Fehler vermieden werden.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Scheidungskosten
Was kostet eine Scheidung?
Eine Scheidung kostet zwischen 900 Euro (einvernehmlich, niedriger Verfahrenswert) und 5.000 Euro (streitig, hoher Verfahrenswert). Der Durchschnitt liegt bei 1.500-2.500 Euro für eine einvernehmliche Scheidung. Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Partner berechnet wird.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Die Gerichtskosten werden grundsätzlich hälftig zwischen beiden Ehepartnern geteilt. Jeder Partner trägt seine eigenen Anwaltskosten. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann ein Partner freiwillig alle Kosten übernehmen. Bedürftige können Prozesskostenhilfe beantragen und erhalten staatliche Unterstützung.
Kann man sich die Scheidungskosten teilen?
Ja, eine Kostenteilung ist sowohl gesetzlich vorgesehen als auch durch private Vereinbarungen möglich. Die Gerichtskosten werden automatisch hälftig geteilt. Anwaltskosten können durch Absprache anders aufgeteilt werden. Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung über die gewünschte Kostenverteilung vor Verfahrensbeginn.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung mit Notar?
Notarkosten entstehen nur bei speziellen Vereinbarungen wie dem Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder umfangreichen Eheverträgen. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und liegen zwischen 200-800 Euro. Bei Immobilienschenkungen oder komplexen Vermögensregelungen können die Kosten entsprechend höher ausfallen.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet zwischen 900-2.500 Euro, abhängig vom Verfahrenswert. Ausführliche Informationen zu einvernehmlichen Scheidungsverfahren und deren Kostenvorteilen erhalten Sie in unserem Spezialratgeber. Bei einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von 4.000 Euro netto fallen etwa 1.850 Euro Gesamtkosten an.
[fs-toc-h2]Fazit: Scheidungskosten transparent planen und kontrollieren
Die Kosten einer Scheidung sind kalkulierbar und durch strategische Planung erheblich beeinflussbar. Während einvernehmliche Scheidungen meist zwischen 1.200-2.500 Euro kosten, können streitige Verfahren schnell 5.000 Euro oder mehr erreichen. Der Schlüssel zu kontrollierten Scheidungskosten liegt in der außergerichtlichen Einigung über Streitpunkte und der Wahl eines erfahrenen Familienrechtsanwalts. Mit den richtigen Spartipps lassen sich oft 50-70% der Kosten einsparen, ohne auf rechtlichen Schutz zu verzichten. Eine professionelle Erstberatung ist die beste Investition für eine kostenoptimierte Scheidung.
Kostenfreie Ersteinschätzung sichern
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Ob Privatperson, Unternehmer oder Betroffener – wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen klare Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.