Rentenausgleich bei Scheidung: Versorgungsausgleich erklärt
Versorgungsausgleich Scheidung: Gesetzliche Grundlagen und rentenrechtliche Folgen
Der Rentenausgleich bei Scheidung regelt die faire Aufteilung aller während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Ehepartnern. Eine Scheidung bringt viele rechtliche und finanzielle Fragen mit sich, besonders wenn es um die Verteilung der Versorgungsanwartschaften geht. Der Rentenausgleich bei Scheidung, auch als Versorgungsausgleich bezeichnet, gehört zu den wichtigsten Themen im Familienrecht und betrifft nahezu jede Scheidung in Deutschland. Diese automatische Regelung sorgt dafür, dass beide Ehepartner gleichermaßen an den gemeinsam erwirtschafteten Rentenansprüchen beteiligt werden und schützt vor finanzieller Benachteiligung im Alter.

[fs-toc-h2]1. Gesetzlicher Versorgungsausgleich: Was bedeutet der Rentenausgleich bei Scheidung?
Der Versorgungsausgleich bei Scheidung ist ein automatisches Verfahren nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das bei jeder Scheidung durchgeführt wird. Er basiert auf dem Grundgedanken der Ehe als Versorgungsgemeinschaft und stellt sicher, dass beide Partner gleichermaßen von den während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen profitieren. Der Rentenausgleich bei Scheidung erfolgt unabhängig vom Güterstand der Ehe und kann nicht durch einfache Vereinbarungen umgangen werden.
Grundsätzlich werden alle Versorgungsansprüche berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören die gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Beamtenpensionen und private Altersvorsorge. Das Familiengericht prüft automatisch alle relevanten Ansprüche und entscheidet über deren Aufteilung. Auch Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden erfasst, sofern sie rentenrechtlich relevant sind.
Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Nur die in diesem Zeitraum erworbenen Anwartschaften werden beim Rentenausgleich bei Scheidung berücksichtigt. Vorherige oder spätere Rentenansprüche bleiben davon unberührt. Detaillierte Informationen zur gesamten Vermögensaufteilung bei Scheidung behandelt der Praxisleitfaden mit konkreten Berechnungsbeispielen und rechtlichen Grundlagen.
Bei unterschiedlichen Rentenansprüchen erfolgt ein Ausgleich zugunsten des Partners mit geringeren Anwartschaften. Dies geschieht durch Übertragung von Rentenpunkten oder entsprechenden Ansprüchen zwischen den Ehepartnern. Der Ausgleich erfolgt grundsätzlich hälftig - der Partner mit höheren Ansprüchen gibt die Hälfte der Differenz ab.
Praktischer Tipp: Sammeln Sie bereits vor der Scheidung alle Unterlagen zu Ihren Rentenansprüchen, um das Verfahren zu beschleunigen.
[fs-toc-h2]2. Rente Aufteilung Scheidung: Welche Versorgungen sind betroffen?
Der Versorgungsausgleich umfasst sämtliche Ansprüche auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die während der Ehezeit erworben wurden. Die Bandbreite der betroffenen Versorgungen ist dabei sehr umfangreich und umfasst praktisch alle Formen der Altersvorsorge.
Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören alle Beitragszeiten, Entgeltpunkte und rentenrechtlichen Zeiten. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung werden berücksichtigt, sofern sie rentenbegründend sind. Die Deutsche Rentenversicherung ist der häufigste Versorgungsträger im Versorgungsausgleich.
Die betriebliche Altersversorgung umfasst alle fünf Durchführungswege: Direktzusagen des Arbeitgebers, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen und Unterstützungskassen. Selbst noch nicht unverfallbare Ansprüche können grundsätzlich ausgeglichen werden, was den Versorgungsausgleich komplexer macht.
- Gesetzliche Rentenversicherung (alle Träger)
- Beamtenversorgung und Zusatzversorgung
- Betriebliche Altersversorgung aller Durchführungswege
- Private Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente)
- Berufsständische Versorgungswerke
- Landwirtschaftliche Alterskassen
- Knappschaftliche Rentenversicherung
Bei der privaten Altersvorsorge werden sowohl geförderte als auch ungeförderte Verträge erfasst. Riester-Verträge unterliegen dabei besonderen Regelungen im Versorgungsausgleich, da staatliche Förderungen und Zulagen berücksichtigt werden müssen. Auch Rürup-Renten und private Rentenversicherungen fallen unter den Versorgungsausgleich.
Berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.) sind ebenfalls ausgleichspflichtig. Diese Versorgungen ersetzen oft die gesetzliche Rentenversicherung und spielen im Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle, da sie meist hohe Anwartschaften aufweisen.
Ausgeschlossen vom Versorgungsausgleich sind hingegen Sozialleistungen wie die Grundsicherung im Alter, private Kapitallebensversicherungen ohne erkennbaren Altersvorsorgecharakter und reine Risikolebensversicherungen. Auch Unfallrenten oder Kriegsopferversorgungen bleiben unberücksichtigt.
Beachten Sie: Auch ausländische Versorgungsansprüche können grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einbezogen werden, wenn sie deutschen Versorgungen entsprechen.
[fs-toc-h2]3. Rentenansprüche Scheidung: Berechnung und Bewertung der Anwartschaften
Die Bewertung der Versorgungsansprüche erfolgt nach dem sogenannten Ehezeitanteil. Dieser gibt präzise an, welcher Teil der gesamten Versorgungsanwartschaft während der Ehezeit erworben wurde und damit ausgleichspflichtig ist.
Für die gesetzliche Rentenversicherung werden die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte ermittelt. Diese ergeben sich aus den Beitragszahlungen, anrechenbaren Zeiten und Zuschlägen für Kindererziehung oder Pflege. Ein Entgeltpunkt entspricht dabei dem Durchschnittsverdienst eines Jahres.
Die Berechnung erfolgt nach der mathematischen Formel: Ehezeitanteil = (Entgeltpunkte Ehezeit ÷ Gesamte Entgeltpunkte zum Stichtag) × Vollwert der Anwartschaft. Bei noch nicht eingetretenen Versorgungsfällen wird der Kapitalwert der Anwartschaft nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.
Praktisches Beispiel zur Berechnung:Ein Ehepartner hat während 20 Jahren Ehezeit 30 Entgeltpunkte erworben, bei insgesamt 45 Entgeltpunkten zum Stichtag. Der Ehezeitanteil beträgt dann 30/45 = 2/3 der gesamten Rentenanwartschaft. Davon wird die Hälfte (1/3) an den anderen Ehepartner übertragen.
- Ermittlung der Ehezeit: Vom Monat der Eheschließung bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags
- Feststellung aller Versorgungsträger: Anfragen bei Rentenversicherung, Pensionskassen, etc.
- Berechnung der Ehezeitanteile: Für jeden Versorgungsträger separat
- Umrechnung in Kapitalwerte: Bei unterschiedlichen Versorgungssystemen
- Saldierung: Gegenüberstellung der Ansprüche beider Ehepartner
Die Versorgungsträger sind verpflichtet, dem Familiengericht detaillierte Auskünfte über die Anwartschaften zu erteilen. Diese Auskünfte enthalten neben den Ehezeitanteilen auch Informationen über Wartezeiten, Unverfallbarkeit und Leistungsvoraussetzungen.
Bei komplexen Versorgungssystemen wie der betrieblichen Altersversorgung können versicherungsmathematische Gutachten erforderlich werden. Diese bewerten die Anwartschaften unter Berücksichtigung von Zinssätzen, Lebenserwartung und Invaliditätsrisiko. Der Versorgungsausgleich wird dadurch präzise und fair gestaltet.
Wichtiger Hinweis: Ändern sich die Verhältnisse nach dem Stichtag erheblich (z.B. durch Beförderung eines Beamten), kann eine Nachberechnung des Versorgungsausgleichs erfolgen, um Verzerrungen zu vermeiden.
[fs-toc-h2]4. Wann entfällt der Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Nicht in allen Fällen findet ein Versorgungsausgleich statt. Das Versorgungsausgleichsgesetz sieht verschiedene Ausschlussgründe vor, die sowohl automatisch als auch auf Antrag greifen können und den Ausgleich ganz oder teilweise verhindern.
Bei kurzen Ehen unter drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich automatisch, es sei denn, ein Ehepartner beantragt ausdrücklich die Durchführung beim Familiengericht. Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass bei sehr kurzen Ehen nur geringe Versorgungsansprüche erworben werden und der Aufwand unverhältnismäßig wäre.
Ein geringfügiger Ausgleichswert führt ebenfalls zum Ausschluss. Wenn die auszugleichenden Ansprüche einen bestimmten Bagatellbetrag nicht überschreiten, verzichtet das Gericht auf den Ausgleich. Die aktuelle Grenze liegt bei monatlich 29,50 Euro (Stand 2025).
Ehepartner können den Versorgungsausgleich auch durch notarielle Vereinbarung vollständig ausschließen oder modifizieren. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich wirksam, unterliegen aber einer strengen gerichtlichen Billigkeitskontrolle zum Schutz vor benachteiligenden Regelungen. Wer bereits vor der Eheschließung entsprechende Vorkehrungen treffen möchte, findet im Fachbeitrag Kosten eines Ehevertrags wichtige Informationen zu Gebühren und rechtlichen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.
- Ehen unter 3 Jahren (außer auf besonderen Antrag)
- Geringfügige Ausgleichswerte unter der Bagatellgrenze
- Notarielle Vereinbarung über Ausschluss oder Modifikation
- Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs in Einzelfällen
- Tod eines Ehepartners vor Rechtskraft der Scheidung
Achtung: Auch bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs können nachträgliche Änderungen möglich sein, wenn sich die Umstände wesentlich ändern.
[fs-toc-h2]5. Rentenpunkte Scheidung: Praktische Durchführung des Ausgleichs
Die praktische Umsetzung des Rentenausgleichs bei Scheidung erfolgt je nach Art der Versorgung auf unterschiedliche Weise. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden Entgeltpunkte direkt zwischen den Ehepartnern übertragen, was die häufigste Form des Ausgleichs darstellt.
Die interne Teilung ist die Standardmethode bei der gesetzlichen Rentenversicherung und den meisten anderen Versorgungsträgern. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte hälftig geteilt und dem ausgleichsberechtigten Partner gutgeschrieben. Diese Rentenpunkte stehen dann für die eigene Rente zur Verfügung und erhöhen die spätere monatliche Rente entsprechend.
Bei der betrieblichen Altersversorgung kann entweder eine interne oder externe Teilung beim Rentenausgleich bei Scheidung erfolgen. Die interne Teilung bedeutet, dass der ausgleichsberechtigte Partner beim gleichen Versorgungsträger (Pensionskasse, Pensionsfonds etc.) Ansprüche erwirbt. Bei der externen Teilung werden die Ansprüche auf einen anderen Träger übertragen.
Die externe Teilung kommt besonders dann in Betracht, wenn der ursprüngliche Versorgungsträger keine interne Teilung anbietet oder wenn dies für den Berechtigten günstiger ist. Der Ausgleichswert wird dann meist auf die gesetzliche Rentenversicherung oder einen privaten Träger übertragen. Dies vereinfacht den Rentenausgleich bei Scheidung erheblich.
Bei der Beamtenversorgung erfolgt der Ausgleich meist durch externe Teilung an die gesetzliche Rentenversicherung, da eine interne Teilung bei Pensionsansprüchen oft nicht möglich ist. Der Kapitalwert der Pensionsanwartschaft wird dabei in Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet.
Wichtiger Hinweis: Die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann mehrere Monate dauern, da alle Versorgungsträger beteiligt werden müssen und umfangreiche Berechnungen erforderlich sind.
[fs-toc-h2]6. Rentenausgleich Beamte Scheidung: Besonderheiten der Beamtenversorgung
Die Beamtenversorgung unterliegt besonderen Regelungen im Versorgungsausgleich. Da Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, müssen ihre Pensionsansprüche gesondert bewertet werden.
Die Beamtenpension besteht aus verschiedenen Komponenten: dem Ruhegehalt, der Hinterbliebenenversorgung und eventuellen Zusatzversorgungen. Für den Versorgungsausgleich wird der Ehezeitanteil der Pensionsanwartschaft berechnet.
Die Bewertung erfolgt durch Berechnung des Kapitalwerts der Pensionsanwartschaft. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und die dabei erreichten Besoldungsgruppen berücksichtigt.
Da eine interne Teilung bei der Beamtenversorgung meist nicht möglich ist, erfolgt der Ausgleich durch externe Teilung. Der Ausgleichswert wird an die gesetzliche Rentenversicherung übertragen und in Entgeltpunkte umgerechnet.
- Bewertungsgrundlage: Kapitalwert der Pensionsanwartschaft
- Berechnungsfaktoren: Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Besoldungsgruppe, Versorgungssatz
- Durchführung: Meist externe Teilung an gesetzliche Rentenversicherung
- Besonderheiten: Zusätzliche Versorgungen (VBL) werden separat behandelt
- Nachberechnung: Bei Beförderungen während des Verfahrens möglich
Bei Beamten mit zusätzlicher Versorgung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) werden beide Versorgungen getrennt ausgeglichen. Die VBL-Ansprüche können oft intern geteilt werden.
[fs-toc-h2]7. Versorgungsausgleich Privatrente: Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge
Private Altersvorsorge spielt beim Rentenausgleich bei Scheidung eine zunehmend wichtige Rolle. Riester-Renten, Rürup-Renten und ungeförderte private Rentenversicherungen sind grundsätzlich ausgleichspflichtig und müssen bei der Scheidung berücksichtigt werden.
Bei Riester-Verträgen werden sowohl die Eigenbeiträge als auch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile beim Rentenausgleich bei Scheidung berücksichtigt. Der Ausgleich erfolgt meist durch externe Teilung, da ein eigener Riester-Vertrag für den Berechtigten oft günstiger ist als die interne Teilung. So bleiben die Fördervoraussetzungen erhalten.
Rürup-Renten (Basisrenten) unterliegen ebenfalls dem Versorgungsausgleich, auch wenn sie steuerlich gefördert sind. Aufgrund der besonderen Struktur dieser Verträge (keine Kapitalauszahlung, Vererbungsverbot) ist meist nur eine externe Teilung beim Rentenausgleich bei Scheidung möglich.
Bei der betrieblichen Altersversorgung hängt die Art der Teilung vom jeweiligen Durchführungsweg ab:
- Direktzusagen: Meist externe Teilung an gesetzliche Rentenversicherung
- Pensionskassen: Interne oder externe Teilung möglich
- Pensionsfonds: Interne oder externe Teilung möglich
- Direktversicherungen: Oft interne Teilung möglich
- Unterstützungskassen: Meist externe Teilung erforderlich
Beachten Sie: Bei privaten Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung prüft das Gericht besonders genau, ob ein Altersvorsorgecharakter vorliegt.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zum Rentenausgleich bei Scheidung
Was passiert mit der Rente bei Scheidung ohne Kinder?
Das Vorhandensein von Kindern hat grundsätzlich keinen direkten Einfluss auf den Rentenausgleich bei Scheidung. Dieser findet unabhängig davon statt, ob die Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder nicht. Allerdings können Kindererziehungszeiten als rentenrechtliche Zeiten den Umfang der auszugleichenden Ansprüche beeinflussen und zu höheren Rentenpunkten führen.
Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
Die Berechnung beim Rentenausgleich bei Scheidung erfolgt durch Ermittlung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche bei jedem Versorgungsträger. Diese werden bei unterschiedlichen Systemen in Kapitalwerte umgerechnet und zwischen den Ehepartnern saldiert. Der Ehepartner mit den höheren Ansprüchen muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner abgeben.
Wer ist vom Versorgungsausgleich betroffen?
Grundsätzlich sind alle geschiedenen Ehepartner vom Rentenausgleich bei Scheidung betroffen, die länger als drei Jahre verheiratet waren und bei denen während der Ehezeit Versorgungsansprüche erworben wurden. Dies umfasst sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte, Selbstständige und Personen ohne eigene Berufstätigkeit, sofern sie Ansprüche erworben haben.
Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, Ehepartner können durch notarielle Vereinbarung den Rentenausgleich bei Scheidung ganz oder teilweise ausschließen. Solche Vereinbarungen sind sowohl vor als auch während der Ehe möglich. Das Familiengericht prüft jedoch im Scheidungsverfahren, ob die Vereinbarung nicht grob einseitig benachteiligend ist und damit sittenwidrig.
Wann entfällt der Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Der Rentenausgleich bei Scheidung entfällt automatisch bei Ehen unter drei Jahren, es sei denn, ein Partner beantragt ihn ausdrücklich. Außerdem entfällt er bei geringfügigen Ausgleichswerten unter 29,50 Euro monatlich und wenn die Ehepartner ihn notariell ausgeschlossen haben. Auch bei Unwirtschaftlichkeit kann das Gericht von einem Ausgleich absehen.
[fs-toc-h2]Fazit: Rentenausgleich bei Scheidung erfolgreich gestalten
Der Rentenausgleich bei Scheidung ist ein komplexes, aber essentielles Verfahren zur fairen Aufteilung der Rentenansprüche, das automatisch bei jeder Scheidung durchgeführt wird. Er umfasst alle während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche und sorgt für einen gerechten Ausgleich zwischen den Ehepartnern. Eine frühzeitige Information über die eigenen Rentenansprüche und eine professionelle Beratung können dabei helfen, die finanziellen Folgen der Scheidung besser zu verstehen und zu planen.
Da der Versorgungsausgleich mit anderen familienrechtlichen Themen wie dem Sorgerecht eng verknüpft ist, empfiehlt sich eine umfassende Beratung. Der Expertenbeitrag Geteiltes Sorgerecht erläutert wichtige Aspekte der elterlichen Sorge und deren Auswirkungen nach der Scheidung mit praktischen Lösungsansätzen.
Bei komplexen Versorgungssituationen oder besonderen Umständen sollten Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, um Ihre Rechte optimal zu wahren und faire Lösungen zu finden.
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