Namensänderung nach Scheidung: So gelingt der neue Start
Leitfaden zur Namenswahl nach der Scheidung: Geburtsname oder neuer Nachname? So geht’s.
Die Trennung ist vollzogen, der Scheidungsbeschluss rechtskräftig – für viele stellt sich nun die Frage: Soll ich meinen Ehenamen ablegen? Die Namensänderung nach Scheidung ist ein Schritt, der emotional und rechtlich gut durchdacht sein sollte. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Rückkehr zum Geburtsnamen oder eine neue Namensführung funktioniert, welche Unterlagen benötigt werden, welche Kosten entstehen und wie auch gemeinsame Kinder betroffen sein können.

[fs-toc-h2]1. Was bedeutet Namensänderung nach Scheidung?
Im deutschen Namensrecht besteht nach der Scheidung die Möglichkeit, den angenommenen Ehenamen abzulegen. Viele geschiedene Personen entscheiden sich dafür, wieder ihren Geburtsnamen oder den Namen zu führen, den sie vor der Ehe getragen haben. Der Schritt erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beim Standesamt beantragt werden. Gerade für Menschen, die sich symbolisch von der vergangenen Partnerschaft lösen möchten, ist die Namensänderung ein bedeutender Neuanfang.
Ein solcher Wechsel hat jedoch nicht nur emotionale Auswirkungen, sondern bringt auch formale Verpflichtungen mit sich, etwa die Aktualisierung von Ausweisen, Verträgen und digitalen Identitäten. Umso wichtiger ist es, den Ablauf genau zu kennen.
[fs-toc-h2]2. Rechtliche Grundlagen zur Namensänderung nach Scheidung
Die rechtliche Grundlage für die Namensänderung nach Scheidung findet sich in §1355 Absatz 5 BGB. Dort ist geregelt, dass eine Person, die bei Eheschließung den Namen des anderen angenommen hat, nach der Scheidung berechtigt ist, ihren früheren Namen wieder anzunehmen oder einen früher geführten Namen erneut zu wählen.
Wichtig: Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Namensänderung beantragt werden muss. Dennoch empfiehlt sich eine zeitnahe Entscheidung, um Unklarheiten in offiziellen Dokumenten zu vermeiden. Auch das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) kann in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, etwa bei besonderen persönlichen Gründen.
Ein Hinweis für Betroffene: Die Namensänderung erfolgt nicht automatisch mit der Scheidung. Der Antrag muss aktiv gestellt und bearbeitet werden, was je nach Kommune unterschiedlich ablaufen kann.
[fs-toc-h2]3. Ablauf der Namensänderung nach der Scheidung
Die Namensänderung wird beim zuständigen Standesamt beantragt. Dabei sind folgende Schritte üblich:
- Antrag stellen: Nach der Scheidung wird beim Standesamt der Antrag auf Namensänderung eingereicht.
- Unterlagen einreichen: Benötigt werden der rechtskräftige Scheidungsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Gebühren bezahlen: Je nach Behörde liegt die Gebühr zwischen 20 und 45 Euro.
- Bescheinigung erhalten: Nach Bearbeitung erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung.
Tipp: Planen Sie Zeit für die Aktualisierung aller persönlichen Dokumente ein, z. B. bei Banken, Krankenkassen oder Ihrem Arbeitgeber.
Nach erfolgreicher Namensänderung sollten folgende Stellen informiert und Dokumente aktualisiert werden:
- Personalausweis und Reisepass: Neuausstellung beim Bürgeramt beantragen.
- Führerschein: Aktualisierung bei der Führerscheinstelle.
- Bankinstitute und Kreditkartenanbieter: Namensänderung mitteilen und neue Karten anfordern.
- Versicherungen (Kranken-, Renten-, Haftpflichtversicherung): Daten aktualisieren lassen.
- Arbeitgeber und Rentenversicherung: Namensänderung melden, um Beitragslücken zu vermeiden.
- Mitgliedschaften und Abonnements: Daten in Vereinen, Fitnessstudios und Zeitschriftenabos anpassen.
- Online-Konten und E-Mail-Adressen: Benutzernamen und Kontaktdaten aktualisieren.
Tipp: Erstellen Sie eine persönliche Checkliste, um keine wichtigen Stellen zu vergessen.
[fs-toc-h2]4. Kosten der Namensänderung nach Scheidung
Die finanziellen Aufwendungen für eine Namensänderung nach Scheidung sind überschaubar, sollten aber nicht unterschätzt werden. Die Gebühren für die Bearbeitung des Antrags beim Standesamt liegen in der Regel zwischen 20 und 45 Euro. Zusätzlich können Kosten für neue Ausweisdokumente, Pässe, Führerscheine oder Mitgliedsausweise anfallen.
In manchen Fällen ist auch die Ausstellung von beglaubigten Kopien oder weiteren Urkunden notwendig, was zusätzliche Kosten verursacht. Tipp: Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Standesamt, ob es Möglichkeiten für eine Reduzierung oder Erlassung der Gebühren gibt, etwa bei wirtschaftlicher Notlage.
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[fs-toc-h2]5. Namensänderung bei Kindern nach der Scheidung
Die Frage nach der Namensführung gemeinsamer Kinder nach einer Scheidung ist besonders sensibel. Grundsätzlich behalten Kinder den Familiennamen, den sie bei Geburt erhalten haben. Eine Namensänderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich, wenn das Sorgerecht weiterhin gemeinsam besteht.
- Ist das Kind älter als 5 Jahre, wird es in die Entscheidung einbezogen und muss zustimmen.
- Eine einseitige Namensänderung ist nur bei alleinigem Sorgerecht oder mit familiengerichtlicher Genehmigung möglich.
Die Namensänderung eines Kindes nach der Scheidung ist komplex und erfordert besondere Aufmerksamkeit:
- Zustimmung beider Elternteile: Erforderlich, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht.
- Einwilligung des Kindes: Ab dem 5. Lebensjahr muss das Kind der Namensänderung zustimmen.
- Gerichtliche Genehmigung: Notwendig, wenn ein Elternteil nicht zustimmt oder das alleinige Sorgerecht vorliegt.
- Kindeswohlprüfung: Das Familiengericht prüft, ob die Namensänderung dem Wohl des Kindes dient.
Hinweis: Eine ausführliche Beratung kann helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
[fs-toc-h2]6. Vor- und Nachteile einer Namensänderung nach der Scheidung
Die Entscheidung, den eigenen Nachnamen nach der Scheidung zu ändern, bringt sowohl emotionale als auch praktische Auswirkungen mit sich. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile hilft bei der Entscheidung:
Vorteile:
- Symbolischer Neuanfang und emotionale Abgrenzung vom Ex-Partner.
- Wiederherstellung der eigenen Identität und biografischen Kontinuität.
- Einheitliche Namensführung mit Kindern, wenn diese ebenfalls den Geburtsnamen tragen.
Nachteile:
- Aufwand durch Dokumentenanpassung (z. B. Ausweis, Bankverbindungen, Versicherungen).
- Mögliche Missverständnisse im beruflichen oder sozialen Umfeld.
- Bei Kindern mit anderem Nachnamen kann Erklärungsbedarf entstehen.
Letztlich ist die Entscheidung hochpersönlich. Wichtig ist, dass sie bewusst und informiert getroffen wird.
[fs-toc-h2]7. FAQ zur Namensänderung nach der Scheidung
Wie lange habe ich Zeit für die Namensänderung nach der Scheidung?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Die Namensänderung kann auch Jahre nach der Scheidung beantragt werden.
Kann ich auch einen neuen Namen wählen, der weder Ehename noch Geburtsname ist?
Nein, nach einer Scheidung ist nur die Rückkehr zu einem früher geführten Namen erlaubt.
Was kostet die Namensänderung nach der Scheidung insgesamt?
Zwischen 20 und 45 Euro für den Antrag, dazu kommen Kosten für neue Dokumente und ggf. beglaubigte Kopien.
Kann ich die Namensänderung beim Standesamt auch online beantragen?
Das ist vom Bundesland bzw. der Kommune abhängig. Viele Standesämter bieten mittlerweile Online-Formulare an.
Gilt die Namensänderung automatisch auch für meine Kinder?
Nein. Für Kinder ist ein gesondertes Verfahren mit Zustimmung der Eltern bzw. gerichtlicher Genehmigung notwendig.
[fs-toc-h2]Fazit: Namensänderung als selbstbestimmter Neuanfang
Die Namensänderung nach Scheidung ist mehr als ein formaler Akt – sie steht oft symbolisch für einen neuen Lebensabschnitt. Wer den Geburtsnamen wieder annehmen oder sich vom Ehenamen lösen möchte, kann dies unkompliziert beim Standesamt beantragen. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, die relevanten Unterlagen bereitzuhalten und auch die möglichen Konsequenzen für Kinder zu berücksichtigen. Mit der richtigen Planung wird die Namensänderung zu einem klaren, selbstbestimmten Schritt in die Zukunft.
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