Falschparker abschleppen lassen: Kosten, Rechte und rechtliche Voraussetzungen
Abschleppmaßnahmen bei Parkverstößen: Was Betroffene und Geschädigte wissen müssen
Widerrechtliches Parken führt täglich zu Konflikten zwischen Fahrzeughaltern, Grundstückseigentümern und Abschleppdiensten. Viele Autofahrer sind unsicher, unter welchen Bedingungen ihr Fahrzeug entfernt werden darf und welche Kosten auf sie zukommen. Gleichzeitig fragen sich Betroffene von Falschparkern, wann sie berechtigt sind, einen Abschleppdienst zu beauftragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab.

[fs-toc-h2]1. Rechtliche Grundlagen für Abschleppmaßnahmen bei Falschparkern
Das Recht auf Abschleppen basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, die je nach Situation unterschiedlich anwendbar sind. Bei widerrechtlichem Parken auf öffentlichen Straßen ist primär die Straßenverkehrsordnung (StVO) maßgeblich. Hier können Ordnungsamt oder Polizei ein Fahrzeug entfernen lassen, wenn es den Verkehr behindert oder eine Gefahr darstellt.
Auf Privatgrundstücken gelten andere Regeln. Grundstückseigentümer haben grundsätzlich das Recht, Fremdparker entfernen zu lassen, da diese widerrechtlich ihr Eigentumsrecht verletzen. Dies ergibt sich aus dem Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um rechtssicher vorgehen zu können.
Die Verhältnismäßigkeit spielt bei allen Abschleppmaßnahmen eine zentrale Rolle. Das bedeutet, dass das Abschleppen nur dann zulässig ist, wenn mildere Mittel nicht ausreichen oder nicht zumutbar sind. Eine pauschale Berechtigung zum sofortigen Abschleppen besteht daher nicht in allen Fällen.
- Widerrechtliches Parken muss objektiv vorliegen
- Behinderung oder Störung muss nachweisbar sein
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ist zu prüfen
- Eigentümer- oder Besitzrechte müssen betroffen sein
- Wartezeit kann in bestimmten Fällen erforderlich sein
- Ordnungsgemäße Beauftragung des Abschleppdienstes
Bei gewerblich genutzten Parkplätzen, wie vor Supermärkten oder Arztpraxen, gelten besondere Regeln. Hier muss durch entsprechende Beschilderung deutlich erkennbar sein, dass das Parken nur für bestimmte Personengruppen erlaubt ist. Fehlt eine eindeutige Kennzeichnung, wird das Abschleppen rechtlich problematisch.
Praktischer Tipp: Dokumentieren Sie Parkverstöße immer mit Fotos und Zeitangaben. Diese Beweise sind später bei rechtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung.
[fs-toc-h2]2. Wann darf ein Abschleppdienst beauftragt werden?
Die Beauftragung eines Abschleppdienstes ist nicht in allen Situationen rechtlich zulässig. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und die Art des betroffenen Grundstücks. Auf öffentlichen Straßen dürfen grundsätzlich nur Behörden wie Ordnungsamt oder Polizei das Abschleppen veranlassen.
Private Grundstückseigentümer können einen Abschleppdienst beauftragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Fahrzeug parkt ohne Berechtigung auf ihrem Eigentum, eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, und mildere Mittel sind nicht erfolgversprechend oder unzumutbar. Eine reine Verärgerung über Falschparker reicht jedoch nicht aus.
Besonders wichtig ist die Frage der Wartezeit. In vielen Fällen muss dem Fahrzeughalter eine angemessene Frist eingeräumt werden, sein Fahrzeug selbst zu entfernen. Die Dauer dieser Wartezeit hängt von den Umständen ab. Bei akuter Verkehrsgefährdung oder kompletter Blockierung von Zufahrten kann sofort abgeschleppt werden.
- Sofortiges Abschleppen bei akuter Gefahr oder Totalblockierung
- Wartezeit von 15-30 Minuten bei normalen Parkverstößen
- Längere Wartezeit bei geringfügigen Beeinträchtigungen
- Keine Wartezeit bei wiederholten Verstößen desselben Fahrzeugs
- Dokumentation der Wartezeitgewährung empfehlenswert
Bei Mietobjekten und Eigentumswohnungen ist die Rechtslage komplexer. Hier müssen die Befugnisse zwischen Eigentümern, Hausverwaltungen und Mietern geklärt werden. Nicht jeder Mieter darf eigenständig Abschleppdienste beauftragen, auch wenn er durch Falschparker beeinträchtigt wird.
Wichtiger Hinweis: Beauftragen Sie niemals eigenmächtig einen Abschleppdienst, ohne Ihre Berechtigung dazu sicher zu klären. Bei unberechtigtem Abschleppen können erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen.
[fs-toc-h2]3. Kosten Abschleppdienst: Wer zahlt die Abschleppkosten bei Falschparkern?
Die Kostenfrage beim Abschleppen von Falschparkern führt häufig zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten. Grundsätzlich trägt der Verursacher des Parkverstoßes die Kosten für die Abschleppmaßnahme. Dies ergibt sich aus dem Verursacherprinzip und ist in der Rechtsprechung fest etabliert.
Die Abschleppkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Anfahrtskosten des Abschleppdienstes, eigentliche Abschleppkosten, Lagerkosten im Fahrzeugdepot und gegebenenfalls Verwaltungsgebühren. Je nach Region und Anbieter können diese Kosten erheblich variieren.
- Anfahrt und Bereitstellung: 50-120 Euro
- Abschleppen selbst: 80-200 Euro
- Lagerkosten pro Tag: 15-35 Euro
- Verwaltungsgebühren: 20-50 Euro
- Gesamtkosten meist: 150-400 Euro
- Bei Nachtzeiten oder Wochenenden: Zuschläge möglich
Der Falschparker kann die Kosten jedoch nur dann zurückfordern, wenn das Abschleppen rechtsmäßig war. War die Abschleppmaßnahme unverhältnismäßig oder unberechtigt, muss der Auftraggeber die Kosten selbst tragen und gegebenenfalls Schadensersatz leisten.
roblematisch wird es, wenn der Fahrzeughalter nicht sofort zahlen kann oder will. Die meisten Abschleppdienste verlangen eine sofortige Bezahlung, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. Rechtlich ist dies jedoch umstritten. Das Fahrzeug darf grundsätzlich nicht als Pfand für die Kostenforderung zurückbehalten werden.
Bei berechtigten Einwänden gegen die Abschleppmaßnahme sollten Betroffene zunächst zahlen, um ihr Fahrzeug zu erhalten, können aber später Rückforderungsansprüche geltend machen. Eine Verweigerung der Zahlung führt meist nur zu zusätzlichen Lagerkosten.
Beachten Sie: Lassen Sie sich immer eine detaillierte Rechnung über alle Kostenpositionen geben. Überhöhte oder nicht nachvollziehbare Kosten können später rechtlich angegriffen werden.
[fs-toc-h2]4. Auto abgeschleppt - was tun als Betroffener?
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, sollten Sie systematisch vorgehen, um Zeit und Kosten zu sparen. Der erste Schritt ist die Klärung, ob das Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt oder möglicherweise gestohlen wurde. Achten Sie auf Schilder am Parkplatz, die auf Abschleppmaßnahmen hinweisen.
Zur Ermittlung des Verbleibs Ihres Fahrzeugs haben Sie mehrere Möglichkeiten. Bei Abschleppungen durch Behörden wenden Sie sich an das örtliche Ordnungsamt oder die Polizei. Diese können Ihnen Auskunft über den Verbleib geben und Sie an das entsprechende Fahrzeugdepot verweisen.
Bei privat veranlassten Abschleppungen ist die Situation komplizierter. Hier müssen Sie den Auftraggeber oder den Abschleppdienst selbst ermitteln. Manchmal hängen entsprechende Hinweise am ursprünglichen Parkplatz aus. In schwierigen Fällen kann eine Anzeige bei der Polizei hilfreich sein.
- Sofortige Überprüfung auf Diebstahl oder Abschleppen
- Kontaktaufnahme mit Ordnungsamt bei behördlichen Maßnahmen
- Suche nach Hinweisschildern am ursprünglichen Parkplatz
- Ermittlung des zuständigen Abschleppdienstes
- Dokumentation aller Umstände mit Fotos
- Vorbereitung der benötigten Unterlagen (Fahrzeugschein, Ausweis)
Die Fahrzeugabholung erfordert meist verschiedene Nachweise. Bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein mit. Bei Firmenwagen können zusätzliche Vollmachten erforderlich sein. Informieren Sie sich vorab telefonisch über die Öffnungszeiten des Depots und die akzeptierten Zahlungsmittel.
Falls Sie der Meinung sind, dass das Abschleppen unberechtigt war, sollten Sie dies bereits bei der Fahrzeugabholung deutlich machen und sich alle Umstände schriftlich bestätigen lassen. Eine spätere rechtliche Auseinandersetzung wird dadurch erleichtert.
Achtung: Lassen Sie abgeschleppte Fahrzeuge nicht unnötig lange im Depot stehen. Die Lagerkosten steigen täglich und können schnell die ursprünglichen Abschleppkosten übersteigen.
[fs-toc-h2]5. Parkverstoß auf Privatgrundstück: Besondere Regelungen und Rechte
Abschleppmaßnahmen auf privaten Grundstücken unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen. Grundstückseigentümer haben zwar grundsätzlich das Recht, Fremdparker entfernen zu lassen, müssen dabei aber verschiedene Voraussetzungen beachten. Eine ordnungsgemäße Beschilderung ist meist unerlässlich.
Die Beschilderung muss eindeutig und für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar machen, dass das Parken verboten ist oder nur für bestimmte Personengruppen erlaubt ist. Unklare oder versteckte Schilder können die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme in Frage stellen. Die Schilder müssen außerdem den tatsächlichen Eigentums- und Nutzungsverhältnissen entsprechen.
Bei gewerblich genutzten Kundenparkplätzen gelten zusätzliche Anforderungen. Hier muss klar erkennbar sein, dass das Parken nur während der Geschäftszeiten und nur für Kunden erlaubt ist. Eine zeitliche Begrenzung sollte ebenfalls angegeben werden. Ohne entsprechende Kennzeichnung wird eine Durchsetzung von Parkverboten schwierig. Ähnlich wie bei verkehrsrechtlichen Verstößen im Straßenverkehr sind auch hier klare rechtliche Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung.
Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen haben bei der Durchsetzung von Parkordnungen oft mit besonderen Problemen zu kämpfen. Nicht alle Eigentümer oder Mieter sind automatisch berechtigt, Abschleppdienste zu beauftragen. Die Befugnisse müssen in der Hausordnung oder durch entsprechende Beschlüsse geregelt werden. Ähnliche Rechtsfragen entstehen auch in anderen Bereichen des Zusammenlebens, wie sie etwa beim geteilten Sorgerecht auftreten können.
Bei Dauerparkern auf Privatgrundstücken kann eine vorherige Abmahnung sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Besonders bei geringfügigen Beeinträchtigungen sollten zunächst mildere Mittel versucht werden. Ein direktes Abschleppen ohne Vorwarnung ist nur bei erheblichen Störungen oder Gefährdungen gerechtfertigt.
Praktischer Tipp: Führen Sie bei wiederholten Parkverstößen ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Fotos. Diese Dokumentation hilft bei der rechtlichen Durchsetzung und kann das Abschleppen auch ohne weitere Wartezeit rechtfertigen.
[fs-toc-h2]6. Halterhaftung und Rechte bei unrechtmäßigem Abschleppen
Nicht in allen Fällen ist das Abschleppen eines Fahrzeugs rechtmäßig. Betroffene haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen unberechtigte Abschleppmaßnahmen vorzugehen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das Abschleppen tatsächlich vorlagen und ob die Maßnahme verhältnismäßig war.
Bei unrechtmäßigem Abschleppen können verschiedene Ansprüche entstehen. Der Fahrzeughalter kann die Erstattung der Abschleppkosten verlangen und gegebenenfalls Schadensersatz für weitere Schäden geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für alternative Transportmittel oder entgangener Verdienst bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Wie bei anderen rechtlichen Auseinandersetzungen ist auch hier eine fundierte Kenntnis des Verfahrensablaufs von Vorteil.
Die Beweislast liegt meist beim Auftraggeber der Abschleppmaßnahme. Er muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für das Abschleppen vorlagen und dass er berechtigt war, den Abschleppdienst zu beauftragen. Gelingt dieser Nachweis nicht, werden die Kosten zu seinen Lasten gehen.
- Prüfung der Berechtigung zum Abschleppen
- Nachweis der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
- Dokumentation eventueller Mängel bei der Beschilderung
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Einschaltung einer Rechtsberatung bei komplexen Fällen
- Außergerichtliche Einigung oft kostengünstiger als Gerichtsverfahren
Besonders problematisch sind Fälle, in denen die Berechtigung zum Parken strittig ist. Dies kann bei Mietverhältnissen, Eigentümergemeinschaften oder bei unklaren Besitzverhältnissen vorkommen. Hier empfiehlt sich eine schnelle Klärung der Rechtslage, um weitere Kosten zu vermeiden.
Die Verjährung von Ansprüchen aus unrechtmäßigem Abschleppen beträgt grundsätzlich drei Jahre. Betroffene sollten daher nicht zu lange mit der Geltendmachung ihrer Rechte warten. Eine außergerichtliche Einigung ist oft kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren.
Wichtiger Hinweis: Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme sollten Sie sich zeitnah rechtlich beraten lassen. Viele erste Beratungen sind kostengünstig oder werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
[fs-toc-h2]7. Verkehrsrecht Abschleppen: Ordnungsamt versus private Beauftragung
Die rechtlichen Unterschiede zwischen behördlichen und privaten Abschleppmaßnahmen sind erheblich und für Betroffene von großer praktischer Bedeutung. Behördliche Abschleppungen durch Ordnungsamt oder Polizei basieren auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften und unterliegen anderen Regelungen als privat veranlasste Maßnahmen.
Das Ordnungsamt kann Fahrzeuge abschleppen lassen, wenn sie den fließenden Verkehr behindern, Rettungswege blockieren oder eine Verkehrsgefährdung darstellen. Die Verhältnismäßigkeit wird dabei meist großzügiger ausgelegt als bei privaten Maßnahmen. Gegen behördliche Bescheide können Betroffene Widerspruch einlegen oder klagen.
Private Abschleppdienste werden hingegen aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche tätig. Hier gelten strengere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und die Berechtigung der Maßnahme. Der private Auftraggeber muss seine Rechte und die Erforderlichkeit des Abschleppens nachweisen können.
Ein wichtiger Aspekt ist die Kostenstruktur. Behördliche Abschleppungen sind meist günstiger als private, da die Behörden oft Rahmenverträge mit Abschleppdiensten haben. Private Auftraggeber können dagegen meist frei wählen und zahlen häufig höhere Preise.
Bei der rechtlichen Durchsetzung bestehen ebenfalls Unterschiede. Gegen behördliche Maßnahmen kann kostenfrei Widerspruch eingelegt werden. Bei privaten Abschleppmaßnahmen ist dagegen oft eine kostenpflichtige gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, um Ansprüche durchzusetzen.
Die Beweislast ist ein weiterer wichtiger Unterschied. Behörden haben umfassende Ermittlungspflichten und müssen ihre Maßnahmen begründen können. Private Auftraggeber müssen dagegen oft schwer beweisen, dass alle Voraussetzungen für das Abschleppen vorlagen.
Beachten Sie: Bei behördlichen Abschleppmaßnahmen sollten Sie zunächst den Widerspruchsweg nutzen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Dies ist kostenfrei und oft erfolgversprechender als eine Zivilklage.
[fs-toc-h2]8. FAQ: Häufige Fragen zum Abschleppen von Falschparkern
Wann darf ein Auto abgeschleppt werden?
Ein Fahrzeug darf abgeschleppt werden, wenn es widerrechtlich parkt und dadurch andere erheblich beeinträchtigt oder gefährdet. Bei akuter Verkehrsgefährdung oder kompletter Blockierung kann sofort abgeschleppt werden. In anderen Fällen ist meist eine angemessene Wartezeit zu gewähren.
Was kostet das Abschleppen eines Fahrzeugs?
Die Gesamtkosten für das Abschleppen liegen meist zwischen 150 und 400 Euro. Sie setzen sich zusammen aus Anfahrtskosten (50-120 Euro), eigentlichen Abschleppkosten (80-200 Euro), täglichen Lagerkosten (15-35 Euro) und Verwaltungsgebühren (20-50 Euro).
Wer trägt die Abschleppkosten bei einem Falschparker?
Grundsätzlich trägt der Falschparker die Kosten, wenn das Abschleppen rechtmäßig war. Bei unrechtmäßigem Abschleppen muss der Auftraggeber die Kosten tragen und gegebenenfalls Schadensersatz leisten. Die Rechtmäßigkeit hängt von den konkreten Umständen ab.
Kann ich gegen das Abschleppen rechtlich vorgehen?
Ja, bei unrechtmäßigem Abschleppen können Sie Kostenerstattung und Schadensersatz verlangen. Bei behördlichen Maßnahmen ist zunächst Widerspruch einzulegen. Bei privaten Abschleppungen sind zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert.
Welche Rechte haben Falschparker?
Falschparker haben das Recht auf verhältnismäßige Behandlung und ordnungsgemäße Verfahren. Sie können unrechtmäßige Abschleppmaßnahmen rechtlich angreifen und Schadensersatz verlangen. Eine sofortige Herausgabe des Fahrzeugs gegen Zahlung ist meist möglich, auch bei strittigen Fällen.
[fs-toc-h2] Fazit: Rechtssicherheit beim Umgang mit Falschparkern
Das Abschleppen von Falschparkern ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl für Betroffene als auch für Geschädigte wichtige rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat. Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Verhältnismäßigkeit und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Grundstückseigentümer sollten sich vor der Beauftragung eines Abschleppdienstes über ihre Rechte und Pflichten informieren. Betroffene Fahrzeughalter haben verschiedene Möglichkeiten, gegen unrechtmäßige Abschleppmaßnahmen vorzugehen. In beiden Fällen ist eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung empfehlenswert, um kostspielige Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.
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