Eingetragene Lebenspartnerschaft: Rechtliche Unterschiede zur Ehe
Rechtliche Grundlagen und Übergangsregelungen im Familienrecht verstehen
Die eingetragene Lebenspartnerschaft war von 2001 bis 2017 die rechtliche Form für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland. Seit Einführung der "Ehe für alle" im Oktober 2017 können Sie Ihre bestehende Partnerschaft in eine Ehe umwandeln oder die bisherige Rechtsform beibehalten. Beide Varianten bieten umfassenden rechtlichen Schutz mit nur geringfügigen Unterschieden.

[fs-toc-h2] 1. Eingetragene Lebenspartnerschaft: Definition und rechtliche Grundlagen
Eine registrierte Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) war die erste rechtlich anerkannte Form der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft in Deutschland. Das Gesetz trat am 1. August 2001 in Kraft und ermöglichte es gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals, eine rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft einzugehen, die der Ehe in wesentlichen Punkten gleichgestellt war.
Die Begründung erfolgte durch eine Erklärung vor dem Standesbeamten, ähnlich einer Eheschließung. Beide Partner mussten volljährig, unverheiratet und nicht bereits in einer anderen Lebenspartnerschaft gebunden sein. Die rechtlichen Wirkungen traten mit der Registrierung beim Standesamt ein und umfassten Unterhaltspflichten, Erbrechte und güterrechtliche Regelungen.
Seit dem 1. Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bestehende Partnerschaften bleiben jedoch rechtswirksam bestehen, bis sie entweder in eine Ehe umgewandelt oder aufgehoben werden. Diese Übergangsregelung schützt die Rechte der Partner, die sich bewusst für diese Rechtsform entschieden haben.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob sich durch Gesetzesänderungen neue Möglichkeiten oder Vorteile für Ihre Rechtsstellung ergeben, insbesondere im Steuer- und Erbrecht.
[fs-toc-h2] 2. Rechtliche Unterschiede: Lebenspartnerschaft vs. Ehe im Vergleich
Obwohl registrierte Lebenspartnerschaften der Ehe weitgehend gleichgestellt wurden, bestehen noch minimale rechtliche Unterschiede, die für Ihre Entscheidung relevant sein können. Diese Unterschiede sind größtenteils historisch bedingt und wurden durch verschiedene Reformen kontinuierlich verringert.
Steuerrecht und Veranlagung
Im Steuerrecht sind eingetragene Lebenspartner seit 2013 Ehepaaren vollständig gleichgestellt. Sie können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen und profitieren vom Ehegattensplitting. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer behandelt beide Formen identisch, mit denselben Freibeträgen und Steuerklassen.
Erbrecht und Erbschaftssteuer
Das Erbrecht stellt Lebenspartner Ehegatten gleich. Sie erben nach der gesetzlichen Erbfolge und können durch Testament oder Erbvertrag frei über ihr Vermögen verfügen. Der überlebende Lebenspartner erhält dasselbe gesetzliche Erbrecht wie ein Ehegatte und kann Pflichtteilsansprüche geltend machen. Die Erbschaftssteuer kennt ebenfalls keine Unterscheidung mehr zwischen den beiden Rechtsformen.
Sozialversicherungsrecht
In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt. Die Familienversicherung, Hinterbliebenenrenten und Rehabilitation folgen denselben Regeln. Private Versicherungen behandeln beide Formen meist identisch, jedoch sollten Sie individuelle Verträge prüfen lassen.
Hinweis: Trotz weitgehender Gleichstellung können in speziellen Rechtsbereichen noch Unterschiede bestehen, die eine individuelle rechtliche Prüfung erfordern. Bei komplexen Rechtsfragen zur Lebenspartnerschaft empfiehlt sich eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.
[fs-toc-h2] 3. Übergangsregelungen: Von der Lebenspartnerschaft zur Ehe
Die Umwandlung einer bestehenden registrierten Partnerschaft in eine Ehe ist seit dem 1. Oktober 2017 möglich und folgt einem standardisierten Verfahren. Diese Umwandlung hat weitreichende rechtliche Konsequenzen und sollte gut durchdacht sein.
Umwandlungsverfahren Schritt für Schritt
Das Umwandlungsverfahren ist unkompliziert und kostengünstig. Beide Partner müssen gemeinsam beim Standesamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Umwandlung erfolgt mit sofortiger Wirkung und wird in das Eheregister eingetragen. Die ursprüngliche Lebenspartnerschaftsurkunde verliert ihre Gültigkeit, und Sie erhalten eine Eheurkunde.
Rechtlich gilt die Ehe ab dem Zeitpunkt der Umwandlung als geschlossen, nicht aber rückwirkend ab Begründung der Lebenspartnerschaft. Dies kann für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Versicherungsverträge relevant sein, die explizit an den Begriff "Ehe" anknüpfen.
Erforderliche Dokumente und Fristen
Für die Umwandlung benötigen Sie gültige Personalausweise beider Partner, die Lebenspartnerschaftsurkunde und gegebenenfalls weitere Dokumente wie Aufenthaltstitel bei ausländischen Partnern. Es bestehen keine Fristen für die Umwandlung – Sie können diese jederzeit vornehmen lassen.
Die Kosten belaufen sich auf 40 bis 60 Euro je nach Standesamt und sind damit deutlich geringer als bei einer Neuschließung der Ehe. Eine vorherige Beratung durch einen Familienrechtsanwalt kann sinnvoll sein, um mögliche rechtliche Auswirkungen zu klären.
Die Umwandlung ist unwiderruflich. Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten, wenn Sie unsicher über die Konsequenzen sind oder komplexe Vermögensverhältnisse vorliegen. Hier finden Sie eine Checkliste mit Voraussetzungen für eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe:
[fs-toc-h2] 4. Vermögensrecht: Güterstand und Unterhaltspflichten in der Lebenspartnerschaft
Das Vermögensrecht bei registrierten Lebenspartnerschaften orientiert sich eng am Eherecht und bietet vergleichbare Gestaltungsmöglichkeiten. Ohne anderweitige Vereinbarung leben Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
In der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Partner getrennt, aber der während der Lebenspartnerschaft erworbene Zugewinn wird bei Aufhebung der Partnerschaft ausgeglichen. Dies schützt sowohl das vor der Partnerschaft erworbene Vermögen als auch Erbschaften und Schenkungen, die nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen werden.
Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag alternative Güterstände vereinbaren. Die Gütertrennung schließt jeden Vermögensausgleich aus, während die Gütergemeinschaft eine vollständige Vermögensverschmelzung bewirkt. Solche Verträge bedürfen der notariellen Beurkundung und sollten sorgfältig geplant werden.
Unterhaltspflichten zwischen Lebenspartnern folgen denselben Grundsätzen wie bei Ehegatten. Während bestehender Partnerschaft sind beide Partner zu gegenseitigem Beistand verpflichtet. Nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft können Unterhaltsansprüche entstehen, die sich nach den Lebensverhältnissen und Erwerbsmöglichkeiten der Partner richten.
Unsere umfassende Beratung zur Vermögensaufteilung bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft hilft Ihnen dabei, Ihre finanziellen Interessen optimal zu schützen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Hinweis: Vermögensrechtliche Gestaltungen sollten frühzeitig und vorausschauend getroffen werden, da nachträgliche Änderungen oft schwieriger durchsetzbar sind. Detaillierte Informationen zur Vermögensaufteilung bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft helfen dabei, finanzielle Interessen optimal zu schützen.
[fs-toc-h2] 5. Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Verfahren und Voraussetzungen
Die Aufhebung einer registrierten Partnerschaft entspricht rechtlich einer Ehescheidung und folgt ähnlichen Verfahrensregeln. Das Verfahren wird vor dem Familiengericht durchgeführt und erfordert die Mitwirkung mindestens eines Rechtsanwalts.
Trennungsjahr bei Lebenspartnerschaften
Grundvoraussetzung für die Aufhebung ist das Scheitern der Lebenspartnerschaft. Dies wird in der Regel durch ein Trennungsjahr nachgewiesen, während dessen die Partner getrennt leben müssen. Bei einvernehmlicher Aufhebung genügt ein Jahr, bei strittigen Verfahren können drei Jahre erforderlich sein.
Das Trennungsjahr beginnt mit der räumlichen und wirtschaftlichen Trennung der Partner. Ein gemeinsamer Haushalt ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Partner nachweislich getrennte Lebensbereiche führen. Die Trennung muss ernst gemeint und auf Dauer angelegt sein.
Kosten des Aufhebungsverfahrens
Die Kosten einer Aufhebung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser orientiert sich am Einkommen und Vermögen der Partner. Bei einem durchschnittlichen Verfahrenswert können Gesamtkosten von 1.500 bis 3.000 Euro entstehen.
Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich streitig verhandelt werden müssen. Eine einvernehmliche Regelung dieser Punkte kann erhebliche Kosten sparen. Unsere kostenlose Erstberatung zum Aufhebungsverfahren unterstützt Sie dabei, das Verfahren effizient und kostenschonend zu gestalten.
Moderne digitale Verfahren zur Aufhebung registrierter Partnerschaften können bei einvernehmlichen Aufhebungen Zeit und Kosten sparen, ohne die rechtliche Sicherheit zu beeinträchtigen.
Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Mediation oder außergerichtlichen Einigung, um Kosten zu reduzieren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Informationen zum ordnungsgemäßen Aufhebungsverfahren unterstützen dabei, das Verfahren effizient und kostenschonend zu gestalten.
Hinweis: Digitale Verfahren zur Aufhebung können bei einvernehmlichen Aufhebungen Zeit und Kosten sparen, ohne die rechtliche Sicherheit zu beeinträchtigen.
Rechtliche Basis:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) - bis 2017 gültig
- § 1353 ff. BGB - Eheschließung seit 2017 für alle
- § 20a LPartG - Übergangsregelungen
- Art. 6 GG - Schutz von Ehe und Familie
Wegweisende Urteile:
- BVerfG 2017: "Ehe für alle" verfassungskonform
- BGH 2019: Rückwirkende Gleichstellung im Erbrecht
[fs-toc-h2] 6. Sorgerecht und Adoption: Besondere Regelungen für Lebenspartner
Das Sorgerecht bei Lebenspartnerschaften folgt besonderen Regelungen, die sich von der klassischen Elternschaft unterscheiden. Während leibliche Elternschaft automatisch das Sorgerecht begründet, müssen Lebenspartner für gemeinsame Kinder oft zusätzliche rechtliche Schritte unternehmen.
Die Stiefkindadoption ermöglicht es einem Lebenspartner, das leibliche Kind des anderen Partners zu adoptieren und dadurch volles Sorgerecht zu erlangen. Dieses Verfahren erfordert die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils oder dessen Ersetzung durch das Familiengericht.
Bei der Sukzessivadoption können Lebenspartner gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren. Zunächst adoptiert ein Partner allein, danach kann der andere Partner das Kind ebenfalls adoptieren. Seit 2017 ist auch die simultane Adoption durch beide Partner möglich, was das Verfahren vereinfacht.
Pflegekinder können von Lebenspartnern gemeinsam aufgenommen werden. Das Sorgerecht verbleibt zunächst bei den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt, kann aber bei Dauerpflege auf die Pflegeeltern übertragen werden. Die rechtliche Stellung von Pflegeeltern ist allerdings schwächer als die von Adoptiveltern.
Hinweis: Sorgerechts- und Adoptionsverfahren sind komplex und erfordern sorgfältige rechtliche Vorbereitung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung verhindert Fehler und Verzögerungen.
[fs-toc-h2] 7. Rechtliche Beratung: Wann Sie einen Fachanwalt konsultieren sollten
Die Entscheidung zwischen Beibehaltung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und Umwandlung in eine Ehe sollte auf fundierter rechtlicher Beratung basieren. Als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Ihnen die individuellen Vor- und Nachteile aufzeigen und bei der optimalen Gestaltung Ihrer Rechtsverhältnisse helfen.
Eine anwaltliche Beratung ist besonders wichtig bei komplexen Vermögensverhältnissen, internationalen Bezügen oder geplanten Adoptionen. Auch bei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft können rechtliche Fallstricke lauern, die ohne fachkundige Begleitung zu finanziellen Nachteilen führen.
Die Erstberatung dient der Analyse Ihrer Situation und der Entwicklung einer rechtlichen Strategie. Dabei erkläre ich Ihnen transparent die Kosten und den voraussichtlichen Ablauf des Verfahrens. Viele rechtliche Probleme lassen sich durch vorbeugende Beratung vermeiden oder kostengünstig lösen.
Rechtsanwalt Andreas Bongard verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und begleitet Sie kompetent durch alle Phasen Ihrer Lebenspartnerschaft. Von der Beratung zur Umwandlung über vermögensrechtliche Gestaltungen bis hin zur Aufhebung stehen wir Ihnen mit Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Optionen.
Tipp: Nutzen Sie präventive Rechtsberatung, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine vorausschauende rechtliche Gestaltung spart oft Zeit, Geld und Nerven.
Fazit: Rechtssicherheit in Ihrer Lebenspartnerschaft
Die eingetragene Lebenspartnerschaft bietet auch heute noch eine solide rechtliche Grundlage für gleichgeschlechtliche Paare, auch wenn neue Lebenspartnerschaften seit 2017 nicht mehr begründet werden können. Die Entscheidung zwischen Beibehaltung und Umwandlung in eine Ehe sollte auf Basis Ihrer individuellen Lebensumstände und rechtlichen Bedürfnisse getroffen werden.
Durch die weitgehende Gleichstellung mit der Ehe in allen wesentlichen Rechtsbereichen bestehen nur noch minimale praktische Unterschiede. Dennoch können diese in Einzelfällen relevant sein und sollten bei wichtigen Lebensentscheidungen berücksichtigt werden.
Als erfahrener Anwalt für Familienrecht begleite ich Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Lebenspartnerschaft und sorge dafür, dass Ihre Rechte optimal geschützt sind. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten das Familienrecht für Ihre individuelle Situation bietet.
[fs-toc-h2] 8. FAQ: Häufige Fragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe?
Seit 2017 bestehen praktisch keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen registrierter Partnerschaft und Ehe. Beide Rechtsformen sind in allen wesentlichen Bereichen wie Steuerrecht, Erbrecht und Sozialversicherung gleichgestellt. Der einzige formale Unterschied liegt darin, dass seit Oktober 2017 keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden können. Bestehende Partnerschaften bleiben vollwirksam und können jederzeit in eine Ehe umgewandelt werden.
Wie kann ich meine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Die Umwandlung erfolgt durch eine gemeinsame Erklärung beider Partner beim Standesamt. Sie benötigen gültige Personalausweise, die ursprüngliche Partnerschaftsurkunde und gegebenenfalls weitere Dokumente wie Aufenthaltstitel. Die Umwandlung kostet zwischen 40 und 60 Euro und erfolgt mit sofortiger Wirkung. Es bestehen keine Fristen, sodass Sie die Umwandlung jederzeit vornehmen können.
Welche Rechte habe ich bei der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Bei der Aufhebung gelten dieselben Rechte wie bei einer Ehescheidung. Sie haben Anspruch auf Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich nach den gleichen Grundsätzen wie Ehegatten. Das Verfahren erfolgt vor dem Familiengericht und erfordert grundsätzlich ein Trennungsjahr. Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und können bei einvernehmlichen Verfahren erheblich reduziert werden.
Was kostet die rechtliche Beratung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die Kosten für anwaltliche Beratung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Umfang der Beratung. Eine Erstberatung kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer, viele Anwälte bieten jedoch kostenlose Erstgespräche an. Bei komplexeren Verfahren wie Aufhebung oder Vermögensauseinandersetzung entstehen Kosten je nach Streitwert und Aufwand. Eine transparente Kostenaufklärung erfolgt bereits im ersten Gespräch.
Kann ich als Lebenspartner gemeinsam Kinder adoptieren?
Ja, Lebenspartner können gemeinsam Kinder adoptieren. Möglich sind die Stiefkindadoption des leiblichen Kindes des Partners sowie die Sukzessivadoption fremder Kinder. Seit 2017 ist auch die simultane Adoption durch beide Partner gleichzeitig zulässig. Das Verfahren erfolgt über das Familiengericht und erfordert umfangreiche Eignungsprüfungen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert, da Adoptionsverfahren komplex sind und hohe Anforderungen stellen.
Hinweis: Bei rechtlichen Fragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft empfiehlt sich stets eine individuelle Beratung, da jede Situation einzigartige Aspekte aufweisen kann.
[fs-toc-h2] Fazit
Registrierte Lebenspartnerschaften bieten auch heute umfassenden rechtlichen Schutz und sind der Ehe in allen wesentlichen Bereichen gleichgestellt. Ob Sie Ihre Partnerschaft beibehalten oder in eine Ehe umwandeln, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Bei rechtlichen Fragen zu Vermögensauseinandersetzung, Aufhebungsverfahren oder Umwandlung unterstützt Sie kompetente anwaltliche Beratung dabei, die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und sichern Sie Ihre Rechte professionell ab. Bei rechtlichen Fragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft empfiehlt sich stets eine individuelle Beratung, da jede Situation einzigartige Aspekte aufweisen kann.
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Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.