Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Erfahren Sie alles über Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es verschiedene Wege, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Neben der einseitigen Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gewinnt der Aufhebungsvertrag zunehmend an Bedeutung. Diese einvernehmliche Lösung bietet beiden Parteien Gestaltungsspielraum, birgt jedoch auch erhebliche rechtliche Fallstricke. Unser Ratgeber beleuchtet alle Aspekte dieser arbeitsrechtlichen Option und gibt wertvolle Hinweise für eine rechtssichere Vertragsgestaltung.

[fs-toc-h2]1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Im Gegensatz zur Kündigung, die eine einseitige Willenserklärung darstellt, erfordert der Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Parteien.
Die rechtliche Grundlage für einen solchen Vertrag findet sich im Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB. Da es sich um eine freiwillige Vereinbarung handelt, unterliegt der Aufhebungsvertrag nicht dem Kündigungsschutzgesetz und auch nicht den regulären Kündigungsfristen des Arbeitsvertrags oder des anwendbaren Tarifvertrags.
Ein wesentliches Merkmal des Aufhebungsvertrags ist seine Flexibilität. Die Vertragsparteien können den Beendigungszeitpunkt, eine eventuelle Abfindung, Regelungen zur Freistellung und viele weitere Aspekte individuell vereinbaren. Diese Gestaltungsfreiheit macht den Aufhebungsvertrag zu einem vielseitigen Instrument im Arbeitsrecht.
Die Freiwilligkeit ist ein zentrales Element des Aufhebungsvertrags. Wird ein Arbeitnehmer unter Druck gesetzt oder überrumpelt, kann dies zur Unwirksamkeit des Vertrags führen. Gerichte prüfen besonders kritisch, ob ein fairer Verhandlungsprozess stattgefunden hat.
[fs-toc-h2]2. Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag kann in verschiedenen Situationen für beide Seiten vorteilhaft sein. Die Entscheidung, ob dieser Weg der richtige ist, hängt stark von den individuellen Umständen ab.
Bei einvernehmlicher Trennung
Wenn beide Seiten zu dem Schluss kommen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr sinnvoll ist, bietet der Aufhebungsvertrag einen sauberen Schnitt. Dies kann der Fall sein, wenn:
- Der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle gefunden hat und schneller wechseln möchte
- Ein Betriebsklima entstanden ist, das für beide Seiten belastend wirkt
- Unterschiedliche Vorstellungen über die zukünftige Zusammenarbeit bestehen
Vermeidung einer Kündigungsschutzklage
Für Arbeitgeber stellt der Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit dar, das Risiko einer langwierigen und kostenintensiven Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Besonders in Fällen, in denen:
- Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zweifelhaft wäre
- Eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung schwer zu begründen ist
- Eine betriebsbedingte Kündigung an der Sozialauswahl scheitern könnte
Schnelleres Ausscheiden gewünscht
Wenn ein zügiges Ende des Arbeitsverhältnisses gewünscht wird, kann der Aufhebungsvertrag die langwierigen Kündigungsfristen verkürzen. Dies ist besonders relevant:
- Bei Führungskräften mit oft sehr langen Kündigungsfristen
- In Konfliktsituationen, in denen eine schnelle Trennung für alle Beteiligten vorteilhaft ist
- Wenn der Arbeitnehmer zeitnah eine neue Stelle antreten möchte
In wirtschaftlichen Krisen des Unternehmens
In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Aufhebungsverträge Teil eines Personalabbaus sein:
- Als Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen
- Im Rahmen eines Sozialplans
- Zur gezielten Reduktion von Personal bei gleichzeitiger Vermeidung eines Rechtsstreits
Für Führungskräfte oder in Konfliktsituationen
Besonders für Führungskräfte oder in bereits eskalierten Arbeitskonflikten bietet der Aufhebungsvertrag einen diskreten und gesichtswahrenden Ausstieg:
- Wahrung der Reputation beider Seiten
- Vermeidung öffentlicher Auseinandersetzungen
- Möglichkeit, einen "sauberen Schnitt" zu machen
[fs-toc-h2]3. Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer können Sie von einem Aufhebungsvertrag in mehrfacher Hinsicht profitieren. Die Vorteile sollten jedoch stets gegen die möglichen Nachteile abgewogen werden.
Mögliche Abfindung
Einer der größten Anreize für Arbeitnehmer ist oft die Aussicht auf eine Abfindungszahlung:
- Im Gegensatz zur normalen Kündigung kann eine Abfindung verhandelt werden
- Die Höhe orientiert sich häufig an der Formel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Betriebszugehörigkeit in Jahren
- Bei drohender betriebsbedingter Kündigung kann die Abfindung oft höher ausfallen als die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG (0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung)
Mitgestaltung des Beendigungszeitpunkts
Ein wesentlicher Vorteil ist die Flexibilität beim Beendigungstermin:
- Die Parteien können ein Datum wählen, das für beide Seiten optimal ist
- Der Arbeitnehmer kann einen nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis planen
- Feiertage oder Urlaubszeiten können berücksichtigt werden, um die effektive Arbeitsdauer zu optimieren
Gutes Arbeitszeugnis aushandelbar
Der Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, das Arbeitszeugnis vorab festzulegen:
- Formulierung eines wohlwollenden Zeugnisses als Teil der Vereinbarung
- Vermeidung späterer Streitigkeiten über Zeugnisformulierungen
- Möglichkeit, den genauen Wortlaut oder zumindest die Wertungsstufe zu fixieren
Bessere Planbarkeit für berufliche Neuorientierung
Die klare zeitliche Perspektive erleichtert die berufliche Neuorientierung:
- Sicherheit über den genauen Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
- Möglichkeit zur Vereinbarung einer bezahlten Freistellung für Bewerbungsaktivitäten
- Klarheit für potenzielle neue Arbeitgeber bezüglich des frühestmöglichen Eintrittstermins
💡 Praxistipp:
Verhandeln Sie bei Bedarf einen Outplacement-Service als Teil des Aufhebungsvertrags. Diese professionelle Unterstützung bei der Jobsuche kann den Übergang in eine neue berufliche Position erheblich erleichtern und wird oft vom bisherigen Arbeitgeber finanziert.
[fs-toc-h2]4. Vorteile für Arbeitgeber
Auch für Arbeitgeber bietet der Aufhebungsvertrag zahlreiche Vorteile, die eine einvernehmliche Lösung attraktiv machen können.
Keine Kündigungsfristen oder -gründe notwendig
Im Gegensatz zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung entfallen bei einem Aufhebungsvertrag wichtige formale Hürden:
- Es müssen keine rechtlich stichhaltigen Kündigungsgründe vorliegen
- Die üblichen Kündigungsfristen können verkürzt oder flexibel gestaltet werden
- Der oft komplizierte Prozess der Abmahnung vor verhaltensbedingtier Kündigung entfällt
Diese Flexibilität ermöglicht es dem Arbeitgeber, schneller zu handeln und personalstrategische Entscheidungen zügiger umzusetzen.
Geringeres Prozessrisiko
Ein erheblicher Vorteil für Arbeitgeber ist die deutliche Reduzierung des Rechtsstreitsrisikos:
- Bei korrekter Gestaltung des Aufhebungsvertrags ist eine spätere Kündigungsschutzklage praktisch ausgeschlossen
- Kein Risiko einer gerichtlich angeordneten Weiterbeschäftigung
- Vermeidung von Prozesskosten und langwierigen Gerichtsverfahren
- Planungssicherheit hinsichtlich des tatsächlichen Beendigungszeitpunkts
Schnelle Trennung ohne Rechtsstreit
Wenn eine zügige Trennung gewünscht ist, bietet der Aufhebungsvertrag eine effiziente Lösung:
- Sofortige oder zeitnahe Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich
- Konflikte am Arbeitsplatz können schnell beendet werden
- Bei Führungspositionen kann ein schneller Wechsel organisiert werden, ohne die oft langen Kündigungsfristen abwarten zu müssen
Vermeidung von Betriebsratseinbindung
In Betrieben mit Betriebsrat entfällt bei einem Aufhebungsvertrag die sonst notwendige Beteiligung:
- Keine Anhörung des Betriebsrats wie bei Kündigungen nach § 102 BetrVG erforderlich
- Kein möglicher Widerspruch des Betriebsrats
- Diskretere Handhabung personeller Maßnahmen
Erhalt des Betriebsfriedens
Ein weiterer, oft unterschätzter Vorteil ist die Wahrung des Betriebsfriedens:
- Vermeidung von Unruhe im Team durch langwierige Kündigungsverfahren
- Diskretion bei der Trennung von Führungskräften oder in sensiblen Positionen
- Möglichkeit einer respektvollen und professionellen Trennung, die das Image des Unternehmens schützt
[fs-toc-h2]5. Nachteile und Risiken für Arbeitnehmer
Trotz der potenziellen Vorteile birgt ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer erhebliche Risiken, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Das größte finanzielle Risiko ist die mögliche Verhängung einer Sperrzeit bei der Arbeitsagentur:
- In der Regel 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst beendet hat
- Zusätzliche Kürzung der Anspruchsdauer um ein Viertel, mindestens jedoch um eine Woche
- Möglicher Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die verbleibende Anspruchsdauer kürzer ist als die Sperrzeit
Diese Sperrzeit kann erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten und sollte bei der Entscheidung für oder gegen einen Aufhebungsvertrag unbedingt berücksichtigt werden.
Drucksituation bei der Unterzeichnung
Ein weiteres Risiko besteht in der möglichen Drucksituation bei Vertragsabschluss:
- Überrumpelungseffekt, wenn der Vertrag ohne Vorwarnung vorgelegt wird
- Zeitdruck bei der Entscheidungsfindung
- Psychologischer Druck, besonders wenn die Alternative eine Kündigung ist
Gerichte prüfen kritisch, ob ein Aufhebungsvertrag unter fairen Bedingungen zustande gekommen ist. Dennoch können Arbeitnehmer in solchen Situationen übereilt Entscheidungen treffen, die sie später bereuen.
Wegfall von Kündigungsschutz und Sozialauswahl
Mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags verzichtet der Arbeitnehmer auf wichtige Schutzrechte:
- Kein Kündigungsschutz mehr nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Keine Überprüfung einer Sozialauswahl wie bei betriebsbedingten Kündigungen
- Verlust des besonderen Kündigungsschutzes (z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder)
Diese Rechte können unter Umständen einen erheblichen Wert darstellen, der beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags aufgegeben wird.
Mögliche Nachteile bei Versicherungen und Rentenansprüchen
Langfristige Auswirkungen auf die soziale Absicherung sollten ebenfalls bedacht werden:
- Sperrzeit bei der Arbeitslosenversicherung kann zu Lücken in der Versicherungsbiografie führen
- Mögliche Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe, besonders bei längerer Arbeitslosigkeit nach dem Aufhebungsvertrag
- Einfluss auf private Versicherungen, die an den Status der Beschäftigung geknüpft sind
Achtung: Lassen Sie sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags unbedingt fachkundig beraten – am besten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft. Die langfristigen finanziellen Folgen können erheblich sein und werden oft unterschätzt.
Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag sollte alle wichtigen Aspekte der Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfassend regeln. Folgende Punkte sollten besonders beachtet werden:
Abfindung (Höhe, Steuer)
Die Abfindung ist oft das Kernstück der Verhandlungen:
- Höhe der Abfindung (Orientierung: 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit)
- Zahlungszeitpunkt und eventuelle Ratenzahlungen
- Steuerliche Behandlung der Abfindung (mögliche Anwendung der Fünftelregelung nach § 34 EStG)
- Klare Formulierung, ob die Abfindung brutto oder netto vereinbart wird
Arbeitszeugnis
Die Regelung zum Arbeitszeugnis sollte konkret sein:
- Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit wohlwollender Formulierung
- Möglichst genaue Festlegung der Bewertungsstufe (z.B. "stets zur vollsten Zufriedenheit")
- Vereinbarung eines Entwurfs oder sogar des finalen Wortlauts als Anlage zum Aufhebungsvertrag
- Zeitpunkt der Zeugniserteilung
Freistellung mit/ohne Gehalt
Die Freistellungsphase sollte klar geregelt werden:
- Dauer der Freistellung (bis zum Vertragsende oder nur teilweise)
- Bezahlung während der Freistellung (mit oder ohne Anrechnung von Urlaub und Überstunden)
- Auswirkungen auf variable Vergütungsbestandteile während der Freistellung
- Regelungen zu Firmeneigentum (Dienstwagen, Laptop, Mobiltelefon) während der Freistellung
Urlaubsansprüche und Überstunden
Offene Ansprüche sollten explizit behandelt werden:
- Abgeltung oder Gewährung von Resturlaub
- Behandlung von Überstunden und Gleitzeitguthaben
- Regelung zu bereits genehmigtem Urlaub
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Eine wichtige Absicherung für den Arbeitgeber:
- Ausdrücklicher Verzicht des Arbeitnehmers auf Kündigungsschutzklage
- Klarstellung, dass alle gegenseitigen Ansprüche mit dem Aufhebungsvertrag abgegolten sind
- Eventuelle Ausnahmen vom Verzicht (z.B. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung)
Form und Widerrufsmöglichkeit
Formale Aspekte dürfen nicht vergessen werden:
- Schriftform des Aufhebungsvertrags nach § 623 BGB
- Regelung zu einer möglichen Bedenkzeit
- Information darüber, dass in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht
- Eventuell Vereinbarung einer Widerrufsmöglichkeit und deren Bedingungen
Weitere wichtige Regelungspunkte
Je nach individueller Situation können weitere Aspekte relevant sein:
- Umgang mit Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungspflichten
- Rückgabe von Firmeneigentum und Unterlagen
- Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung
- Fortführung von Versicherungen oder anderen Benefits
- Vereinbarung über gegenseitige Kommunikation (z.B. Inhalt von Referenzen oder öffentlichen Mitteilungen)
[fs-toc-h2]6. Aufhebungsvertrag und Arbeitsagentur: Sperrzeit vermeiden
Eine der größten Sorgen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist die drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.
Nachweis, dass keine Eigeninitiative bestand
Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss der Arbeitnehmer nachweisen können, dass er nicht eigeninitiativ das Arbeitsverhältnis beendet hat:
- Dokumentierte Vorlage des Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber
- Nachweis, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber unmittelbar bevorstand
- Beweismittel für einen „wichtigen Grund" im Sinne des § 159 Abs. 1 SGB III
Wichtige Gründe zur Vermeidung einer Sperrzeit
Die Arbeitsagentur erkennt bestimmte Gründe an, die eine Sperrzeit ausschließen:
- Drohende betriebsbedingte Kündigung mit konkretem Bezug auf den Arbeitnehmer (z.B. durch Namensliste, Sozialauswahl)
- Erhalt der gleichen Abfindung, die bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung gezahlt worden wäre
- Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag
- Gesundheitliche Gründe, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen
- Ausbildungsbezogene oder berufliche Gründe von erheblichem Gewicht
Beratung durch Anwalt oder Gewerkschaft
Professionelle Unterstützung ist bei der Gestaltung eines sperrzeit-freundlichen Aufhebungsvertrags unverzichtbar:
- Frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft
- Hinzuziehen eines Rechtsbeistands zu Verhandlungsgesprächen
- Eventuell vorherige anonyme Anfrage bei der Arbeitsagentur zur Einschätzung des konkreten Falls
Dokumentation von Gesprächen mit Arbeitgeber
Eine sorgfältige Dokumentation des gesamten Prozesses ist wichtig:
- Schriftliche Bestätigung über den Grund des Aufhebungsvertrags vom Arbeitgeber
- Protokollierung von Verhandlungsgesprächen
- Sammlung aller Unterlagen, die eine drohende betriebsbedingte Kündigung belegen können
- Aufbewahrung aller Kommunikation (E-Mails, Briefe) im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung
💡 Praxistipp:
Eine bewährte Strategie ist die sogenannte "Drei-Wochen-Regelung": Wenn der Aufhebungsvertrag eine mindestens dreiwöchige Frist zwischen Vertragsschluss und Ende des Arbeitsverhältnisses vorsieht, sehen viele Arbeitsagenturen darin ein Indiz gegen eine übereilte Entscheidung und für eine angemessene Bedenkzeit. Dies sollte bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.
[fs-toc-h2]7. Häufig gestellte Fragen zum Aufhebungsvertrag
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung einer Vertragspartei, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgehen und unterliegt je nach Konstellation verschiedenen gesetzlichen Anforderungen (Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsfristen, Schriftform etc.).
Ein Aufhebungsvertrag hingegen ist eine zweiseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er basiert auf der Vertragsfreiheit und ermöglicht eine flexible Gestaltung der Beendigungsmodalitäten ohne die Bindung an die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die Notwendigkeit eines Kündigungsgrundes.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein, es besteht keine rechtliche Verpflichtung, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Vereinbarung ist freiwillig und kann vom Arbeitnehmer jederzeit abgelehnt werden. Wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung droht, falls der Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet wird, ist dies ein Hinweis auf eine Drucksituation, die rechtlich problematisch sein kann.
Eine Unterzeichnung unter Druck, Täuschung oder bei unzureichender Bedenkzeit kann im Zweifel rechtlich anfechtbar sein. Arbeitnehmer sollten sich in solchen Situationen nicht zu einer sofortigen Unterschrift drängen lassen, sondern auf ausreichend Zeit zur Prüfung und Beratung bestehen.
Bekomme ich eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
Eine Abfindung ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Anders als bei der betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
In der Praxis ist die Abfindung jedoch ein wesentlicher Bestandteil vieler Aufhebungsverträge und oft der Hauptanreiz für Arbeitnehmer, einer einvernehmlichen Lösung zuzustimmen. Die Höhe orientiert sich häufig an der Formel: 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, kann aber je nach Verhandlungsposition und Einzelfall deutlich davon abweichen.
Verliere ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Bei einem Aufhebungsvertrag droht in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld, wenn der Vertrag ohne wichtigen Grund abgeschlossen wurde. Während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich zusätzlich um ein Viertel.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Sperrzeit zu vermeiden, etwa wenn eine arbeitgeberseitige Kündigung nachweislich unmittelbar bevorstand, die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. Eine sorgfältige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist deshalb unerlässlich, um die Sperrzeit zu vermeiden oder zu minimieren.
Kann ich den Aufhebungsvertrag widerrufen?
In der Regel besteht bei einem Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es etwa bei Verbraucherverträgen üblich ist. Der Vertrag ist mit Unterzeichnung für beide Seiten bindend.
Nur in Ausnahmefällen kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden, etwa bei nachweisbarem Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§ 119, 123 BGB). Die Anforderungen an eine erfolgreiche Anfechtung sind jedoch hoch. Auch eine sittenwidrige Überrumpelung kann zur Unwirksamkeit führen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer in einer psychischen Ausnahmesituation ohne Bedenkzeit zur sofortigen Unterschrift gedrängt wurde.
[fs-toc-h2]Fazit: Chancen nutzen – Risiken kennen
Der Aufhebungsvertrag ist ein zweischneidiges Schwert im Arbeitsrecht. Er bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern die Chance, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und flexibel zu beenden. Gleichzeitig birgt er aber auch erhebliche Risiken, die vorab sorgfältig bedacht werden sollten.
Ein Aufhebungsvertrag kann, wenn er richtig gestaltet ist, für beide Seiten eine faire und pragmatische Lösung darstellen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der sorgfältigen Vorbereitung, offenen Kommunikation und professionellen rechtlichen Begleitung. Nur so können die Chancen dieses Instruments optimal genutzt und die Risiken minimiert werden.
Unabhängig von der jeweiligen Position als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gilt: Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals unvorbereitet und ohne fachkundigen Rat unterzeichnet werden. Die langfristigen rechtliche
Kostenfreie Ersteinschätzung sichern
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Ob Privatperson, Unternehmer oder Betroffener – wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen klare Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.